Timeline
Facility Management: PVO-Prüfung » Vorbereitung » Timeline
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- C3: Services
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- D2: Technik
- D3: IT / Kommunikationstechnik
- E1: Schnittstellen
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- E4: Controlling
- E5: Nachhaltigkeit
Timeline für die PVO-Prüfung
Timeline für die PVO-Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen (gemäß Hamburgischer Prüfverordnung). Damit wird sichergestellt, dass alle sicherheitstechnischen Anlagen (z. B. Brandmelde-, Sprinkler-, RWA-Anlagen, Sicherheitsbeleuchtung, Alarmsysteme) sowohl fristgerecht als auch rechts- und normenkonform geprüft und abgenommen werden. Wesentliche Erfolgsfaktoren sind:
-Rechtzeitige Koordination mit allen Beteiligten (Bauherr, GU, TGA-Fachplaner, Behörden, Sachverständige).
-Integrierte Dokumentation (Zulassungen, Prüfprotokolle) in einem CAFM- oder BIM-System.
-Integrale Funktionstests (Brandschutz, Alarmierung, Evakuierung) mit umfassenden Szenarien.
-Betriebsverantwortlichkeit (wer pflegt, wer prüft, wer dokumentiert wiederkehrende Prüfungen?).
-Regelmäßige Unterweisungen (Servicepersonal, Mitarbeitende) und Arbeitsschutzintegration (DGUV/BetrSichV).
So wird ein normgerechtes, sicheres und zukunftsfähiges Gebäude bzw. Areal geschaffen, in dem alle sicherheitstechnischen Anlagen den Anforderungen der Hamburgischen Prüfverordnung (PVO) entsprechen und langfristig rechtskonform sowie betreibersicher betrieben werden können.
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PHASE 1 (APRIL – JUNI 2025): GRUNDLAGEN & PLANUNGSVORBEREITUNG
Ziele / Schwerpunkte
-Bestandsaufnahme:
Welche sicherheitstechnischen Anlagen (Brandmeldeanlage, RWA, Sprinkler, Sicherheitsbeleuchtung etc.) sind projektiert?
Welche Vorschriften greifen (Hamburgische Prüfverordnung, DIN-Normen, VdS)?
-Rechts- und Normenabgleich:
Klärung der Terminvorgaben und Prüffristen (z. B. Erst- vs. Wiederholungsprüfung).
Abgleich mit Ausführungsplanung (HOAI) und Schnittstellen zu anderen Projekten.
-Rollenverteilung:
Projektteams definieren (Bauherr, Fachplaner TGA, Brandschutzsachverständiger, GU, Behörden).
Eventuelle Behördenkontakte (Feuerwehr, Bauaufsicht) frühzeitig informieren.
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PHASE 2 (JUNI – SEPTEMBER 2025): KONZEPTION & TERMINKOORDINATION
Ziele / Schwerpunkte
-Detailkonzept sicherheitstechnischer Anlagen:
Ausführungspläne für RWA, Brandmeldeanlage, Sprinkler, Sicherheitsbeleuchtung.
Abgrenzung GU- vs. Nutzerausbau (wer installiert, wer koordiniert?).
-Sachverständigenwahl:
Auswahl PVO-anerkannter Prüfsachverständiger (z. B. Brandschutz, Aufzüge).
-Prüfkalender & Ablaufplan:
Erstellen eines groben Zeitplans: wann werden welche Gewerke fertig? Wann soll geprüft werden?
Schnittstellenmeeting mit Bauleitung, GU, Fachplanern.
-Mitbestimmung (Betriebsrat):
Falls relevante Aspekte den Betrieb tangieren (Probeläufe, Alarmierungen), BR früh einbinden.
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PHASE 3 (SEPTEMBER – DEZEMBER 2025): VORPRÜFUNG & ABSTIMMUNG MIT BEHÖRDEN
Ziele / Schwerpunkte
-Vorprüfung einzelner Komponenten:
Erste Funktionsprüfungen (z. B. Brandmeldeloops, RWA-Motorik, Notbeleuchtung), Dokumentation von Ergebnissen.
-Dokumentationsstruktur:
Aufbau eines Dokumentenmanagementsystems (ggf. CAFM/BIM) – Pläne, Prüfprotokolle, Zulassungen.
Hinterlegung bauaufsichtlicher Zulassungen (abZ, CE-Kennzeichen, VdS-Zertifikate).
-Behördengespräche:
Evtl. Abstimmung mit Bauaufsicht, Feuerwehr, Gewerbeaufsicht.
Klärung von Sonderfällen (z. B. Hochregallager, Ex-Bereiche).
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PHASE 4 (DEZEMBER 2025 – MÄRZ 2026): INSTALLATION & VORBEREITUNG ERSTPRÜFUNG
Ziele / Schwerpunkte
-Montage und Verkabelung:
Installation von Brandmeldezentralen, RWA-Antrieben, Sprinklerleitungen, Sicherheitsbeleuchtungsmodulen etc.
Anbindung an MSR/GLT (Gebäudeleittechnik) oder eigene Brandfallsteuerung.
-Feinabstimmung mit TGA-Fachplanern:
Schaltschrankbelegungen, Schnittstellen (Aufzugabschaltung, Brandschutztüren).
-Testbetrieb:
Einregulierung und Vorab-Funktionstests, Erstellen erster Prüfprotokolle (Hersteller-/Lieferantenprüfungen).
-Wartungsverträge & Schulung:
Verträge mit Service-Anbietern (Reaktionszeiten, Ersatzteilverfügbarkeit).
Schulung des künftigen Bedienpersonals (Grundlagen BMA, Meldersysteme, Alarmierung).
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PHASE 5 (MÄRZ – AUGUST 2026): ABSTIMMUNG SACHVERSTÄNDIGE & ERSTPRÜFUNGEN
Ziele / Schwerpunkte
-Abschluss der Installation:
Alle sicherheitstechnischen Gewerke fertigstellen, Revisionsunterlagen komplettieren.
-Terminierung PVO-Prüfungen:
Feintuning mit den Prüfsachverständigen (möglicherweise mehrere Prüftermine pro Gewerk).
Sicherstellen, dass Mitarbeitende / Betriebliche Abläufe nicht unzulässig beeinträchtigt werden.
-Durchführung:
Erstprüfungen nach PVO: Funktions- und Wirksamkeitsnachweis.
Erstellung der offiziellen Prüfprotokolle, ggf. Mängellisten.
-Mängelbeseitigung:
Sofortiges Abarbeiten erkannter Defizite, ggf. erneute Teilprüfung.
Freigabe der Anlagen, sofern keine schwerwiegenden Mängel vorliegen.
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PHASE 6 (JUNI – OKTOBER 2026): ERWEITERTE TESTS & ABNAHME KOPPELANLAGEN
Ziele / Schwerpunkte
-Integrale Funktionstests:
Gesamt-Szenarien (Brandfall, Evakuierung, Stromausfall): Zusammenspiel von BMA, RWA, Aufzugabschaltung, Türsteuerungen etc.
Dokumentiertes Testhandbuch mit Soll-/Ist-Vergleich.
-Behördliche Abnahmen:
Brandschau mit Feuerwehr, Bauaufsicht.
Prüfberichte: final oder vorläufige Freigabe?
-Schnittstellen zu anderen Systemen:
Zutrittskontrolle, Alarmanlage, Evakuierungsmanagement, Schließanlagen.
Aktualisierung der As-Built-Daten in BIM / DMS.
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PHASE 7 (SEPTEMBER – NOVEMBER 2026): FEINTUNING, RESTMÄNGEL, EVAKUIERUNGSÜBUNGEN
Ziele / Schwerpunkte
-Mängelbeseitigung:
Abarbeitung aller offenen Punkte aus Prüfprotokollen.
Letzte Funktionskontrollen (z. B. Alarmproben nachts oder am Wochenende).
-Evakuierungsübungen:
Gemeinsame Notfall- und Evakuierungsübungen (Betreiber, Feuerwehr, Mitarbeitende).
Evaluierung der Ablaufzeiten, Testrückmeldungen (wer hat Meldungen erhalten, was hat nicht funktioniert?).
-Dokumentation & Betreiberverantwortung:
Vollständige Prüfung aller Dokumente (Prüfnachweise, Zulassungen, Wartungspläne).
Rollout der internen Verfahrensanweisungen (wer meldet Mängel, wer pflegt das Protokoll?).
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PHASE 8 (DEZEMBER 2026 – JANUAR 2027): GO-LIVE & ÜBERGABE IN DEN REGELBETRIEB
Ziele / Schwerpunkte
-Abschlussprüfungen:
Endabnahme der sicherheitstechnischen Anlagen durch PVO-Sachverständige, ggf. in Anwesenheit Bauaufsicht.
Ausstellung finaler Abnahmebescheinigungen.
-Übergabe an Betreiber:
Schulungen zur laufenden Wartung, wiederkehrenden PVO-Prüfungsterminen.
Integration in CAFM-System / Betreiber-Dokumentation (Revisionspläne, regelmäßige Prüftermine).
-Start of Production (Januar 2027):
Nahtloser Übergang in den Produktivbetrieb mit allen sicherheitstechnischen Anlagen legal abgenommen.
Einpflegen von Wiederholungsprüfungen (z. B. 3-, 5-jährig) in den Wartungs- und Prüfterminkalender.
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ZULASSUNGEN & NACHWEISMANAGEMENT
Bauaufsichtliche Zulassungen
-Dokumentation von CE-Kennzeichen, DIBt-Zulassungen, VdS-Zertifikaten.
-Ablage in einem Digitalen Archiv (BIM/CAFM), jederzeit prüfbar für Sachverständige.
Zulassungspflichtige Sonderprodukte
-Rauchschutzvorhänge, Sonderlöschanlagen für Ex-Bereiche, Hochregallager (ggf. besondere Genehmigungsverfahren).
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INTEGRALER TEST & GEWERKÜBERGREIFENDE FUNKTIONALITÄT
Szenarien
-Brand (Rauch, Flammen, Meldung an Feuerwehr),
-Alarm (Evakuierung, Sicherheitsbeleuchtung, Aufzugstillsetzung),
-Stromausfall (USV, Notstrom, Notbeleuchtung).
Testhandbuch
-Ausarbeitung der Soll-Abläufe (z. B. RWA öffnet innerhalb von X Sekunden, Brandschutztüren schließen).
-Ergebnisse protokollieren, Abweichungen sofort beheben.
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BETRIEBSVERANTWORTLICHKEIT, NOTFALL- & KRISENMANAGEMENT
Verantwortlichkeiten
-Wer hat die Betreiberpflicht pro Anlage (z. B. RWA, Sprinkler, BMA)?
-Organisation im Organigramm (Facility Management, Sicherheitsabteilung).
Notfallpläne & Eskalationswege
-Festlegen, wer Krisenstab leitet, wie Notrufe koordiniert werden (Feuerwehr, THW).
-Regelmäßige Proben (Evakuierungsübungen, Alarm-Tag).
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WIEDERKEHRENDE PRÜFUNGEN & ARBEITSSCHUTZ
Regelmäßige PVO-Prüfungen
-Intervalle (1-, 3-, 5-jährig) je nach Anlage.
-Kalenderische Planung direkt nach Erstprüfung (Wartungs- und Prüftermine bündeln).
Arbeitsschutz & DGUV
-Bei Ex-Bereichen, Gefahrstofflagern, Notstromaggregaten können zusätzliche Vorschriften greifen (DGUV-Vorschriften).
-Kooperation mit Fachkraft für Arbeitssicherheit und ggf. Betriebsrat.
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