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Strategische Umzugsplanung

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Sicherheitstechnische Anlagen nach Prüfverordnung: Strategische Umzugsplanung

Ein Standortumzug stellt nicht nur eine logistische Herausforderung dar – er hat weitreichende Auswirkungen auf die Betreiberverantwortung und den ordnungsgemäßen Betrieb sicherheitstechnischer Anlagen. Insbesondere die Anforderungen aus den Prüfverordnungen der Länder (PrüfVO / VPrüfVO / BauPrüfVO) zu überwachungsbedürftigen sicherheitstechnischen Anlagen müssen bereits in der strategischen Umzugsplanung berücksichtigt werden. Ohne frühzeitige Einbindung drohen Nutzungsverzögerungen, unnötige Kosten und erhebliche Haftungsrisiken. Die Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen gemäß Prüfverordnung ist kein nachgelagerter Punkt im Umzugsprozess – sie ist ein zentraler Erfolgsfaktor für die rechtssichere Inbetriebnahme und spätere Nutzung. Eine strategische, FM-geführte Umzugsplanung berücksichtigt Fristen, Zuständigkeiten, Anzeigeverfahren und Prüfzyklen von Anfang an.

Bereits in der Vorbereitungsphase des Umzugs ist eine Prüfstrategie für sicherheitstechnische Anlagen zu entwickeln. Diese umfasst Bestandsaufnahme, Fristenmanagement, Prüfdokumentation, Schnittstellenklärung sowie die Integration in die Gesamtumzugsplanung. Zuständige Prüfbehörden und Sachverständige sind frühzeitig einzubinden.

Relevanz sicherheitstechnischer Anlagen in der Prüfverordnung

  • Sicherheitsstromversorgungen (z. B. für Brandmelde- und Alarmierungsanlagen)

  • Brandmeldeanlagen (BMA)

  • Sprachalarmanlagen (SAA)

  • Rauchabzugsanlagen (RWA, NRA)

  • Sicherheitsbeleuchtung

  • CO-Warnanlagen in Tiefgaragen

  • Löschanlagen (Sprinkler, Gaslöschanlagen)

  • Sicherheitsaufzüge, Feuerwehraufzüge

  • Druckbelüftungsanlagen / Entrauchungssteuerung

Diese Anlagen dürfen nach Bauordnungsrecht ohne erfolgte Prüfung nicht in Betrieb genommen werden – auch nicht zu Test- oder Einweisungszwecken.

Anforderungen an die strategische Umzugsplanung - Frühzeitige Bestandsaufnahme

  • Welche prüfpflichtigen Anlagen befinden sich im Zielgebäude?

  • Welche Prüfzyklen laufen aktuell?

  • Gibt es Abweichungen in der Prüfpflicht aufgrund der Landesbauordnung (je nach Bundesland)?

Fristen- und Maßnahmenplanung

  • Welche Prüfungen müssen vor der Inbetriebnahme stattfinden (Erstprüfung, wiederkehrende Prüfung, Änderung)?

  • Wie lauten die Fristen für Anzeige bei Prüfbehörden / Prüfämtern?

  • Wie lange sind die Prüfberichte gültig – und sind diese im neuen Nutzungskontext weiterhin gültig?

Prüforganisation im Projekt

  • Wer ist verantwortlich für die Beauftragung der Prüfer / Sachverständigen?

  • Wer überwacht die Terminierung und Koordination mit der Bauleitung?

  • Wer ist für die prüffähige Dokumentation zuständig?

Typische Fehler bei Umzügen ohne Prüfstrategie

  • Verzögerung der Nutzungsfreigabe durch fehlende oder verspätete Prüfprotokolle

  • Kostenintensive Nachprüfungen, weil Anlagen zwischenzeitlich verändert oder beschädigt wurden

  • Verlust der Betriebsgenehmigung durch Fristversäumnisse oder unvollständige Anzeigeverfahren

  • Haftungsrisiken für Betreiber oder Eigentümer, insbesondere bei Personenschäden im Zusammenhang mit sicherheitsrelevanten Anlagen

Integration in die Gesamtumzugsplanung

  • Abgleich mit Bauzeitenplan / Umzugsplan / Inbetriebnahmeplanung

  • Schnittstellenklärung mit Generalunternehmer, TGA-Fachplanern und Brandschutzbeauftragten

  • Einbindung in CAFM-System zur Fristenüberwachung und Prüfhistorie

  • Absicherung durch Meilensteine im Projektcontrolling (z. B. “alle Prüfungen abgeschlossen”)

Dokumentation und Betreiberpflichten

  • Alle Prüfungen müssen durch prüffähige Unterlagen belegt sein (Berichte, Bescheinigungen, Atteste).

  • Diese Unterlagen sind systematisch zu archivieren, z. B. in einem digitalen Prüfkataster.

  • Bei der Übernahme der Betreiberverantwortung nach dem Umzug ist ein Übergabeprotokoll mit Prüfstatus verpflichtend.

  • Bestehende Verträge mit Dienstleistern (z. B. Wartung, Prüfung) müssen auf den neuen Standort angepasst werden.

Erfolgsfaktoren für die strategische Prüfplanung

  • Interdisziplinäre Abstimmung zwischen FM, Projektleitung, IT, Arbeitssicherheit, Brandschutz

  • Checklisten für jede prüfpflichtige Anlage mit Zuständigkeit, Fristen, Prüfstelle, Dokumentation

  • Einbindung externer Sachverständiger in die Umzugsplanung – nicht erst bei Bauabnahme

  • Nutzung von CAFM-Systemen zur digitalen Steuerung und Nachverfolgung aller Prüfzyklen