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PVO-Pruefung: Qualifizierung

Facility Management: PVO-Prüfung » Vorbereitung » Qualifizierung

Qualifizierungsmöglichkeiten für die betriebliche PVO-Prüfung

Qualifizierungsmöglichkeiten für die betriebliche PVO-Prüfung

In Deutschland ist die regelmäßige sicherheitstechnische Prüfung von technischen Anlagen und Arbeitsmitteln in vielen Branchen gesetzlich vorgeschrieben. Hierbei spielen die Prüfverordnungen (PVO) der einzelnen Bundesländer eine zentrale Rolle. Sie legen fest, welche Einrichtungen, Maschinen und Anlagen wie häufig und von wem geprüft werden müssen. Für Unternehmen stellt sich die Frage, welche internen und externen Qualifizierungen benötigt werden, um diese Prüfungen eigenständig (betriebsintern) durchführen zu dürfen und welche Vorteile damit verbunden sind. Die betriebliche PVO-Prüfung setzt umfangreiche Kenntnisse und Qualifikationen voraus. Unternehmen haben verschiedene Möglichkeiten, um diese Prüfungen intern durchzuführen: Angefangen bei sachkundigen Personen über Befähigte Personen bis hin zu eigens angestellten oder beauftragten Sachverständigen. Die erforderlichen Befähigungen sind eng an die gesetzlichen Vorgaben, die Arten der zu prüfenden Anlagen und die technischen Regelwerke geknüpft.

Zwar sind die Aufwände für Ausbildung und Zertifizierung teilweise erheblich – sowohl in finanzieller Hinsicht als auch hinsichtlich der benötigten Zeit und personellen Ressourcen. Allerdings rechnet sich diese Investition meist langfristig durch mehr Flexibilität, geringere externe Prüfkosten, ein höheres Sicherheitsniveau und eine verbesserte Rechtssicherheit. Für die Mitarbeitenden bedeutet die Erlangung einer solchen Qualifikation eine deutliche berufliche Aufwertung, die sich auch positiv auf Karrierechancen und Einkommen auswirken kann. Bei der Umsetzung sollten Unternehmen die landesspezifischen Prüfvorschriften beachten, ihre Gefährdungsbeurteilungen sorgfältig erstellen und ein transparentes, effizientes Prüfmanagement etablieren. Nur so kann sichergestellt werden, dass sämtliche Vorschriften eingehalten werden und die Sicherheit im Betrieb auf hohem Niveau gewährleistet ist.

Rechtlicher Hintergrund und Geltungsbereich

  • Prüfverordnungen (PVO): Jedes Bundesland hat in der Regel eine eigene Prüfverordnung, in der festgelegt ist, welche Anlagen und Arbeitsmittel (z. B. Aufzugsanlagen, Druckbehälter, Feuerungsanlagen, Lüftungsanlagen, sicherheitstechnische Einrichtungen) in welchen Zeitintervallen geprüft werden müssen.

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Auf Bundesebene regelt zudem die BetrSichV den sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln. Sie definiert u. a. den Begriff der „Befähigten Person“ sowie Verantwortlichkeiten für Arbeitgeber und Betreiber.

  • Zusätzliche technische Regeln: Daneben existieren diverse technische Regelwerke (TRBS, VDE-Vorschriften, DGUV-Regeln usw.), die Anforderungen an Schulungen, Qualifikationen und Prüfintervalle konkretisieren.

Je nach Art und Gefährdungspotenzial der zu prüfenden Anlage kann die Verantwortung für die Prüfungen beim Betreiber, einer Befähigten Person, einem Sachverständigen oder einer Zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) liegen.

Befähigungen und Rollen

Damit ein Betrieb eigenständig PVO-Prüfungen durchführen kann, benötigt er entsprechend ausgebildetes und befähigtes Personal oder muss auf externe Sachverständige und Überwachungsstellen zurückgreifen. Wichtige Rollen sind:

Befähigte Person gemäß BetrSichV

  • Definition: Eine Befähigte Person nach § 2(6) BetrSichV ist eine Person, die auf Grundlage ihrer Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit die fachlichen Voraussetzungen erfüllt, um Prüfungen von Arbeitsmitteln durchzuführen.

  • Voraussetzungen: In der Regel ist eine technische Ausbildung (z. B. Meister, Techniker oder Ingenieur) mit einschlägiger Berufserfahrung sowie regelmäßige Fortbildung erforderlich.

  • Aufgaben: Durchführung wiederkehrender Prüfungen, Sicht- und Funktionsprüfungen, Erstellen von Prüfberichten, Bewertung von Prüfergebnissen.

  • Typische Anwendungsbereiche: Leitern, Gerüste, Anschlagmittel, Druckbehälter (sofern kein Sachverständiger zwingend vorgeschrieben ist), einfache Maschinen, Geräte.

Sachkundige Person

  • Definition: Der Begriff „sachkundige Person“ ist in verschiedenen technischen Regeln und DGUV-Schriften definiert. Hierbei handelt es sich um Personen mit besonderer Fachkenntnis für bestimmte Prüfungen.

  • Abgrenzung zur Befähigten Person: Die sachkundige Person muss ebenfalls entsprechend geschult, qualifiziert und erfahren sein, jedoch kann der erforderliche Umfang ihrer Kompetenz von der jeweiligen Regelung abhängen. Teilweise werden Sachkundenachweise oder Zertifizierungen verlangt.

  • Aufgaben: Sachkundige Personen führen oft Prüfungen nach DGUV-Vorschriften durch (z. B. ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, PSA-Prüfungen usw.) und erstellen Prüfdokumentationen.

Sachverständige Person / Prüfingenieur

  • Definition: Sachverständige Personen (oft auch Prüfingenieure genannt) verfügen über eine vertiefte Fachausbildung (in der Regel Ingenieurabschluss) und langjährige Erfahrung in einem spezifischen Bereich. Sie können von akkreditierten Stellen anerkannt sein.

  • Rolle: Sachverständige sind befugt, umfangreichere Prüfungen mit hoher Verantwortung durchzuführen, zum Beispiel an überwachungsbedürftigen Anlagen (z. B. Aufzüge, Druckanlagen, Explosionsschutz).

  • Verpflichtung in einigen PVOs: In vielen Fällen schreiben die Landes-PVOs vor, dass bestimmte sicherheitsrelevante Anlagen nur durch zugelassene Sachverständige geprüft werden dürfen.

Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS)

  • Definition: Eine ZÜS ist eine staatlich anerkannte Organisation (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ), die befugt ist, sicherheitstechnische Prüfungen nach BetrSichV an überwachungsbedürftigen Anlagen durchzuführen.

  • Einsatzbereich: Insbesondere bei Aufzügen, Druckbehältern und Anlagen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial ist oft eine Prüfung durch eine ZÜS vorgeschrieben, da hier neutrale und besonders spezialisierte Sachverständige zum Einsatz kommen müssen.

Erwerb der Qualifikationen

Die konkreten Anforderungen an die Ausbildung und die Nachweise variieren je nach Anlage, Regelwerk und Bundesland. Generell sind jedoch folgende Bausteine relevant:

Grundlegende technische Ausbildung:

  • Berufsausbildung zum Mechaniker, Mechatroniker, Elektriker, Anlagenbauer o. Ä.

  • Höhere Qualifikationen wie Meister, Techniker oder Ingenieurabschluss erhöhen die Chancen, als Befähigte Person anerkannt zu werden.

Berufserfahrung:

  • Mehrjährige Praxis in dem betreffenden Fachgebiet ist erforderlich, um das notwendige Hintergrundwissen und Sicherheitsbewusstsein zu entwickeln.

  • Regelmäßige Praxisnachweise und Erfahrungsberichte können verlangt werden.

Zusätzliche Schulungen und Zertifikate:

  • Spezielle Lehrgänge zum Erwerb der Sachkunde (z. B. DGUV-Lehrgänge, VDE-Schulungen, Herstellerseminare).

  • Lehrgänge zum Erwerb der Befähigung gemäß BetrSichV (einschließlich Kenntnis der relevanten TRBS, der Gefährdungsbeurteilung und der Durchführung von Prüfungen).

Fortbildung und Aktualisierung:

  • Gesetzliche Vorschriften und technische Normen unterliegen ständigen Änderungen.

  • Regelmäßige Fortbildungen (z. B. alle 3 bis 5 Jahre) sind daher Pflicht.

Berechtigungen und Verantwortungsbereich

Die erworbene Qualifikation bestimmt, welche Art von Prüfungen man eigenständig durchführen darf und welche Verantwortung man übernimmt:

Befähigte Person:

  • Darf für den Arbeitgeber bestimmte Arbeitsmittel eigenständig prüfen, wenn dies in der Gefährdungsbeurteilung vorgesehen ist und keine andere Regelung (z. B. zwingende Prüfung durch ZÜS) gilt.

  • Haftet für die fachgerechte Prüfung und die Richtigkeit der Prüfdokumentation.

Sachkundige Person:

  • Führt je nach Sachkundenachweis spezifische Prüfungen (z. B. elektrischer Betriebsmittel, PSA, Leitern) durch.

  • Muss die technischen Anforderungen und Dokumentationsvorschriften der jeweiligen Prüfbereiche beachten.

Sachverständige Person / Prüfingenieur:

  • Kann eine breitere Palette sicherheitsrelevanter Prüfungen durchführen, die höheres Gefahrenpotenzial haben (z. B. überwachungsbedürftige Anlagen).

  • Dient als neutraler Gutachter. In vielen Fällen ist die Prüfung durch einen Sachverständigen oder eine ZÜS gesetzlich vorgeschrieben.

Aufwände für den Erwerb der Qualifikationen

Bei der Kalkulation des Aufwandes sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen:

Ausbildungskosten:

  • Kosten für Schulungen, Seminare und Vorbereitungskurse variieren je nach Anbieter (TÜV, DEKRA, Berufsgenossenschaften, private Anbieter).

  • In vielen Fällen liegen die Gebühren im Bereich von einigen hundert bis mehreren tausend Euro pro Lehrgang.

Zeitaufwand:

  • Mehrtägige bis mehrwöchige Kurse oder Module.

  • Fortbildungskurse ggf. alle paar Jahre.

Interner Aufwand:

  • Während der Schulung fehlen die Mitarbeitenden im Tagesgeschäft.

  • Unternehmen müssen für Vertretungen sorgen und den Organisationsaufwand bedenken.

Prüfungsgebühren:

  • Je nach Zertifikat fallen separate Gebühren für schriftliche und praktische Prüfungen an.

Wert der Qualifizierung für das Unternehmen - Die Investition in eigenes qualifiziertes Personal für die betriebliche PVO-Prüfung bringt mehrere Vorteile:

  • Eigenständige Prüfungen: Das Unternehmen kann viele sicherheitstechnische Prüfungen intern durchführen und ist weniger abhängig von externen Dienstleistern.

  • Kosteneinsparungen: Langfristig können Ausgaben für externe Prüfdienstleistungen reduziert werden.

  • Flexibilität und Schnelligkeit: Interne Prüfkapazitäten ermöglichen eine schnellere Reaktion auf Prüftermine, Störungen und Reparaturen.

  • Know-how-Aufbau: Technisches Fachwissen bleibt im Unternehmen und kann an weitere Mitarbeitende weitergegeben werden.

  • Erhöhte Rechtssicherheit: Wenn die Gefährdungsbeurteilung und die Prüfungen ordnungsgemäß von Befähigten Personen durchgeführt werden, minimiert das Haftungsrisiken.

Wert der Qualifizierung für die Mitarbeitenden - Auch für die Mitarbeitenden selbst ist der Erwerb einer entsprechenden Befähigung sehr attraktiv:

  • Karrierevorteil: Befähigte Personen, Sachkundige oder Sachverständige sind auf dem Arbeitsmarkt besonders gefragt.

  • Verantwortung und Anerkennung: Die Übernahme sicherheitsrelevanter Aufgaben bringt mehr Verantwortung und erhöht den Stellenwert im Unternehmen.

  • Fachliche Weiterentwicklung: Durch kontinuierliche Fortbildungen bleiben die Mitarbeitenden auf dem neuesten Stand der Technik und Vorschriften.

  • Gehaltsentwicklung: Mehr Verantwortung und höhere Qualifikation können sich positiv auf die Vergütung auswirken.

Abstimmung mit den Behörden:

  • Da die PVOs je nach Bundesland Unterschiede aufweisen, ist die enge Abstimmung mit den zuständigen Landesbehörden (z. B. Gewerbeaufsicht) wichtig, um sicherzustellen, dass die betrieblichen Prüfungen anerkannt werden.

Gefährdungsbeurteilung:

  • Grundlage aller Prüfungen sollte stets eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung sein, in der Art, Umfang und Intervalle der Prüfungen festgelegt sind.

Dokumentation:

  • Sämtliche Prüfungen müssen lückenlos dokumentiert werden, um Nachweispflichten gegenüber Behörden und Unfallversicherungsträgern erfüllen zu können.

  • Prüfdokumente müssen in der Regel mehrere Jahre (oft fünf Jahre oder länger) aufbewahrt werden.

Grenzen interner Prüfungen:

  • Bei besonders gefährlichen oder umfangreichen Anlagen (z. B. Druckbehälter mit hohen Drücken, Aufzüge in öffentlichen Gebäuden) kann ein externer Sachverständiger oder eine ZÜS gesetzlich vorgeschrieben sein.

  • Unternehmen sollten sich nicht ausschließlich auf internes Personal verlassen, wenn die PVO und BetrSichV zwingend einen neutralen Gutachter fordern.

Regelmäßige Aktualisierung:

  • Der technische Fortschritt und geänderte Rechtsvorschriften machen es notwendig, dass Befähigte Personen und Sachkundige sich stetig fortbilden und ihre Qualifikationen aktualisieren.