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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Planungsbegleitendes FM

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Sicherheitstechnische Anlagen nach Prüfverordnung: Planungs- und baubegleitendes Facility Management

Sicherheitstechnische Anlagen wie Brandmeldeanlagen, Sicherheitsbeleuchtungen oder CO-Warnsysteme unterliegen in Deutschland den jeweiligen Landes-Prüfverordnungen (PrüfVO, VPrüfVO, BauPrüfVO). Im Rahmen des planungs- und baubegleitenden Facility Managements (FM) kommt diesen Anlagen eine besondere Bedeutung zu, da bereits in der Planungsphase die Weichen für den späteren, rechtssicheren Betrieb gestellt werden müssen. Das FM übernimmt dabei eine strategisch-koordinierende Rolle, um Prüfbarkeit, Dokumentation, Instandhaltbarkeit und Fristkonformität frühzeitig abzusichern.

Die Anforderungen aus der Prüfverordnung müssen frühzeitig berücksichtigt und durch das Facility Management aktiv in die Planungs- und Bauprozesse eingebracht werden. Nur so lässt sich die ordnungsgemäße Inbetriebnahme sicherheitstechnischer Anlagen gewährleisten – ohne Verzögerungen, Nachrüstkosten oder Haftungsrisiken. Im Rahmen des planungs- und baubegleitenden FM ist eine Prüfstrategie für sicherheitstechnische Anlagen aufzusetzen. Sie umfasst die Abstimmung mit Fachplanern, den Aufbau prüffähiger Dokumentation, das Fristenmanagement sowie die frühzeitige Einbindung von Prüfbehörden und Sachverständigen.

Relevante sicherheitstechnische Anlagen im Sinne der Prüfverordnung

  • Brandmeldeanlagen (BMA)

  • Sprachalarmanlagen (SAA)

  • Sicherheitsbeleuchtung / Notstromversorgung

  • CO-Warnanlagen in Tiefgaragen

  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA / NRA)

  • Sprinkleranlagen / Gaslöschanlagen

  • Druckbelüftungsanlagen

  • Sicherheits- und Feuerwehraufzüge

Diese Anlagen sind gemäß Bauordnungsrecht vor Inbetriebnahme durch Sachverständige zu prüfen, unabhängig davon, ob sie durch einen GU oder im Nutzerausbau errichtet werden.

Rolle des Facility Managements in Planung und Ausführung

  • Vertretung der Betreiberinteressen gegenüber Fachplanern, TGA-Planung, Brandschutz, Bauleitung

  • Sicherstellung der vollständigen Planungstiefe in Bezug auf prüfpflichtige Anlagen (z. B. durch Abgleich mit LBO und PrüfVO des jeweiligen Bundeslandes)

  • Koordination der prüfbaren Anlagendokumentation inkl. Funktionsnachweise, Herstellererklärungen, Schaltpläne, Alarmmatrix

  • Begleitung von Vorprüfungen und Abstimmungen mit Prüfbehörden (z. B. Anzeigeverfahren, Prüfumfang, Fristvorgaben)

Anforderungen an Planungsphasen (HOAI LPH 1–5)

  • LPH 1–2 (Grundlagenermittlung/Vorplanung): Ermittlung prüfpflichtiger Anlagen anhand Nutzungskonzept

  • Ableitung von Prüf- und Betreiberanforderungen

  • Erstellung eines FM-Anforderungskatalogs (inkl. PrüfVO-Vorgaben)

  • LPH 3–4 (Entwurfs-/Genehmigungsplanung): Abstimmung mit Fachplanern zur Integration prüfpflichtiger Anlagen

  • Vorabstimmung mit Prüfsachverständigen/Behörden (sofern erforderlich)

  • – Sicherstellung prüfbarer Schnittstellen (z. B. Notstrom, Brandfallsteuerung)

  • LPH 5 (Ausführungsplanung): Vollständige, prüffähige Ausführungsunterlagen

  • Dokumentation aller technischen und organisatorischen Prüfanforderungen

  • Vorbereitung der prüfpflichtigen Anlagen auf die spätere Integration ins CAFM-System

Anforderungen an Bau und Inbetriebnahme (HOAI LPH 6–8)

  • Vergabe (LPH 6–7): Integration prüfrelevanter Anforderungen in die Ausschreibung

  • Festlegung der Dokumentationspflichten, Funktionsnachweise, Prüftermine

  • Vergabe an geprüfte Fachfirmen inkl. Referenzen zu Prüfverfahren

  • Objektüberwachung (LPH 8): Begleitung der Montage, Vortests und Vorabnahmeprüfungen

  • Terminierung und Koordination von Sachverständigenprüfungen

  • Sicherstellung der vollständigen Prüfdokumentation inkl. Prüfprotokolle, Atteste, Konformitätsnachweise

  • Systematische Übergabe an Betreiberverantwortung (inkl. CAFM-Einbindung)

Typische Schnittstellenprobleme bei fehlender FM-Einbindung

  • Unvollständige oder nicht prüffähige Dokumentation

  • Fehlende Prüfplanung und verpasste Anzeigeverfahren

  • Nicht geprüfte Anlagen verzögern die Betriebsaufnahme

  • Nachrüstungen wegen fehlender Funktionsnachweise oder Prüfprotokolle

  • Unklare Verantwortlichkeiten bei Betreiberübergabe

Erfolgsfaktoren für ein prüfkonformes Projekt

  • Checkliste je prüfpflichtiger Anlage mit Zuständigkeiten, Prüfterminen, Dokumentationspflichten

  • Integration aller PrüfVO-Anforderungen in das Projekt-Lastenheft bzw. Betreiberkonzept

  • Frühzeitige Abstimmung mit Prüfstellen und Behörden (z. B. bei Abweichungen oder Sonderlösungen)

  • Nutzung eines zentralen Prüfmanagementtools oder CAFM-Systems zur Dokumentation, Fristenkontrolle und Übergabe