Sicherheitstechnische Anlagen nach Prüfverordnung: Planungs- und baubegleitendes Facility Management
Sicherheitstechnische Anlagen wie Brandmeldeanlagen, Sicherheitsbeleuchtungen oder CO-Warnsysteme unterliegen in Deutschland den jeweiligen Landes-Prüfverordnungen (PrüfVO, VPrüfVO, BauPrüfVO). Im Rahmen des planungs- und baubegleitenden Facility Managements (FM) kommt diesen Anlagen eine besondere Bedeutung zu, da bereits in der Planungsphase die Weichen für den späteren, rechtssicheren Betrieb gestellt werden müssen. Das FM übernimmt dabei eine strategisch-koordinierende Rolle, um Prüfbarkeit, Dokumentation, Instandhaltbarkeit und Fristkonformität frühzeitig abzusichern.
Die Anforderungen aus der Prüfverordnung müssen frühzeitig berücksichtigt und durch das Facility Management aktiv in die Planungs- und Bauprozesse eingebracht werden. Nur so lässt sich die ordnungsgemäße Inbetriebnahme sicherheitstechnischer Anlagen gewährleisten – ohne Verzögerungen, Nachrüstkosten oder Haftungsrisiken. Im Rahmen des planungs- und baubegleitenden FM ist eine Prüfstrategie für sicherheitstechnische Anlagen aufzusetzen. Sie umfasst die Abstimmung mit Fachplanern, den Aufbau prüffähiger Dokumentation, das Fristenmanagement sowie die frühzeitige Einbindung von Prüfbehörden und Sachverständigen.
Relevante sicherheitstechnische Anlagen im Sinne der Prüfverordnung
Brandmeldeanlagen (BMA)
Sprachalarmanlagen (SAA)
Sicherheitsbeleuchtung / Notstromversorgung
CO-Warnanlagen in Tiefgaragen
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA / NRA)
Sprinkleranlagen / Gaslöschanlagen
Druckbelüftungsanlagen
Sicherheits- und Feuerwehraufzüge
Diese Anlagen sind gemäß Bauordnungsrecht vor Inbetriebnahme durch Sachverständige zu prüfen, unabhängig davon, ob sie durch einen GU oder im Nutzerausbau errichtet werden.
Rolle des Facility Managements in Planung und Ausführung
Vertretung der Betreiberinteressen gegenüber Fachplanern, TGA-Planung, Brandschutz, Bauleitung
Sicherstellung der vollständigen Planungstiefe in Bezug auf prüfpflichtige Anlagen (z. B. durch Abgleich mit LBO und PrüfVO des jeweiligen Bundeslandes)
Koordination der prüfbaren Anlagendokumentation inkl. Funktionsnachweise, Herstellererklärungen, Schaltpläne, Alarmmatrix
Begleitung von Vorprüfungen und Abstimmungen mit Prüfbehörden (z. B. Anzeigeverfahren, Prüfumfang, Fristvorgaben)