PVO-Prüfungen (Prüfungen von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln) mit Schwerpunkt Mitbestimmung
Die regelmäßige Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln (PVO) ist ein wesentlicher Bestandteil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Unternehmen. Dabei umfasst die Prüfung sowohl betrieblich bereitgestellte Geräte als auch private elektrische Geräte, die Mitarbeitende im Betrieb verwenden. Diese Prüfungen zielen darauf ab, die Sicherheit im Umgang mit elektrischen Geräten zu gewährleisten, rechtliche Vorgaben zu erfüllen und Haftungsrisiken zu minimieren. Der Betriebsrat hat eine zentrale Rolle in der Mitbestimmung, um sicherzustellen, dass die Prüfungen rechtlich einwandfrei, sozialverträglich und transparent durchgeführt werden. Die Mitbestimmung des Betriebsrats spielt dabei eine Schlüsselrolle, um sicherzustellen, dass Prüfungen sozialverträglich, transparent und effizient durchgeführt werden. Klare Betriebsvereinbarungen, regelmäßige Schulungen und eine enge Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat sind wesentliche Erfolgsfaktoren, um die Interessen aller Beteiligten zu wahren.
Mitbestimmung verstehen: Der Leitfaden zur Prüfungsvorbereitung
Unfallvermeidung: Sicherstellung, dass elektrische Betriebsmittel keine Gefahr für Mitarbeitende darstellen (z. B. durch Stromschläge, Kurzschlüsse oder Brände).
Einhaltung gesetzlicher Vorschriften: Erfüllung von Anforderungen der DGUV Vorschrift 3, der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der DIN VDE 0701-0702.
Haftungsminimierung: Schutz des Unternehmens vor Haftungsansprüchen durch nachweisbare Sicherheitsmaßnahmen.
Nachhaltigkeit: Frühzeitige Erkennung von Schäden und Verlängerung der Lebensdauer von Geräten.
Prüfungsumfang
Betriebliche Geräte:Werkzeuge, Maschinen, Bürogeräte (z. B. Drucker, Computer). Geräte in Gemeinschaftsbereichen (z. B. Kaffeemaschinen, Mikrowellen).
Private Geräte: Elektrische Geräte, die Mitarbeitende für den Gebrauch am Arbeitsplatz mitbringen (z. B. Ladegeräte, Ventilatoren, Wasserkocher).
Prüfintervalle
Die Prüfintervalle richten sich nach der Art der Geräte und ihrem Einsatzbereich:
Stark beanspruchte Geräte, wie Werkzeuge in Werkstätten: alle 3 bis 6 Monate.
Bürogeräte: alle 1 bis 2 Jahre.
Private Geräte: vor der erstmaligen Nutzung und anschließend regelmäßig.
Rechtliche Grundlagen
§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG: Mitbestimmung bei Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, einschließlich der Prüfung von Arbeitsmitteln.
§ 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG: Überwachung der Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften durch den Betriebsrat.
DGUV Vorschrift 3: Vorgaben zu Prüfpflichten und Prüfkriterien.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Festlegung der Anforderungen an Gefährdungsbeurteilungen und Prüfungen.
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Regelungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere bei der Dokumentation von Prüfergebnissen.
Rolle des Betriebsrats
Schutz der Mitarbeitenden: Sicherstellen, dass alle Geräte – auch private – sicher genutzt werden können.
Transparenz schaffen: Mitarbeitende müssen über den Zweck, den Ablauf und die Ergebnisse der Prüfungen informiert werden.
Eingriff in Arbeitsabläufe minimieren: Prüfungen sollten so organisiert werden, dass sie den Betriebsablauf möglichst wenig stören.
Sicherstellung des Datenschutzes: Überwachung der DSGVO-konformen Speicherung von Prüfergebnissen.
Einbeziehung privater Geräte
Relevanz: Private Geräte können Risiken bergen, da sie nicht standardmäßig geprüft sind.
Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat Mitspracherechte bei der Festlegung, ob und unter welchen Bedingungen private Geräte genutzt werden dürfen.
Praxisbeispiel: Der Betriebsrat fordert, dass private Geräte vor der ersten Nutzung geprüft und regelmäßig in den Prüfplan aufgenommen werden.
Prüfintervalle und Gefährdungsbeurteilung
Relevanz: Prüfintervalle müssen dem Gefährdungspotenzial der Geräte entsprechen.
Mitbestimmung: Der Betriebsrat wirkt darauf hin, dass Prüfintervalle angemessen und risikoorientiert festgelegt werden.
Praxisbeispiel: Der Betriebsrat setzt durch, dass private Ladegeräte mindestens einmal jährlich geprüft werden, um Sicherheitsrisiken zu minimieren.
Durchführung der Prüfungen
Relevanz: Prüfungen können intern durch Elektrofachkräfte oder extern durch Dienstleister erfolgen.
Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat ein Mitspracherecht bei der Auswahl der Prüfenden und der Organisation der Prüfungen.
Praxisbeispiel: Der Betriebsrat fordert, dass externe Prüfungen nur durch zertifizierte Dienstleister erfolgen und Mitarbeitende bei der Organisation der Prüfungen unterstützt werden.
Schulung und Information der Mitarbeitenden
Relevanz: Mitarbeitende müssen über den sicheren Umgang mit geprüften Geräten und die Bedeutung der Prüfungen informiert werden.
Mitbestimmung: Der Betriebsrat sorgt dafür, dass regelmäßig Schulungen und Unterweisungen durchgeführt werden.
Praxisbeispiel: Einführung eines jährlichen Sicherheitstages, an dem Mitarbeitende über die sichere Nutzung von Geräten und den Zweck der Prüfungen informiert werden.
Dokumentation und Datenschutz
Relevanz: Die Ergebnisse der Prüfungen müssen dokumentiert und für den Betriebsrat einsehbar sein.
Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat ein Mitspracherecht bei der Festlegung, wie und wo die Dokumentation erfolgt.
Praxisbeispiel: Der Betriebsrat fordert, dass die Prüfdokumentation zentral gespeichert wird und ausschließlich befugte Personen Zugriff haben.
Arbeitsorganisation
Relevanz: Prüfungen dürfen den Betriebsablauf nicht unverhältnismäßig stören.
Mitbestimmung: Der Betriebsrat wirkt darauf hin, dass Prüfungen in produktionsfreien Zeiten oder in Abstimmung mit den Arbeitsplänen erfolgen.
Praxisbeispiel: Der Betriebsrat sorgt dafür, dass Prüfungen von Geräten im Bürobereich außerhalb der Kernarbeitszeiten stattfinden.
Inhalte einer Betriebsvereinbarung
Einbeziehung privater Geräte: Regelungen zur Nutzung privater Geräte und deren Prüfung.