Neubau (Hamburg)
Planerische und baubegleitende Prüfungen
Bei der Errichtung eines Neubaus, beispielsweise im Land Hamburg – insbesondere bei Sonderbauten nach der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) – sind planerische und baubegleitende Prüfungen durch anerkannte Prüfsachverständige oder Sachverständige nach der Hamburgischen Prüfverordnung (PVO) durchzuführen. Durch diese Prüfungen wird sichergestellt, dass alle baurechtlichen, normativen und technischen Anforderungen hinsichtlich Wirksamkeit, Betriebssicherheit und Brandschutz eingehalten werden.
Die aufgeführten Gewerke und Systembereiche umfassen die wichtigsten Prüf- und Nachweispflichten bei einem Neubau in Hamburg. Durch eine frühzeitige Einbindung und Koordination der Prüfsachverständigen in den Planungs- und Bauprozess können Mängel effizient vermieden und ein reibungsloser Projektablauf sichergestellt werden. Durch eine konsequente Umsetzung aller Anforderungen nach HBauO , PVO , weiteren landesspezifischen Regelungen sowie den geltenden technischen Regeln (DIN, VDI, VDE, DVGW etc.) wird nicht nur die baurechtliche Zulässigkeit des Bauwerks sichergestellt, sondern auch ein zuverlässiger und sicherer Betrieb des Bauwerks für die künftigen Nutzer gewährleistet.
Je nach Einzelfall sind auch weitere bundes- bzw. landesspezifische Vorschriften (z. B. BetrSichV, EltBauVo, FeuVO, VDI-, DIN- und DVGW-Regelwerke) zu beachten. Der Prüfaufwand ist je nach Objekt anzupassen.