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Neubau (Hamburg)

Facility Management: PVO-Prüfung » Vorbereitung » Ausschreibung » Neubau

Planerische und baubegleitende Prüfungen

Bei der Errichtung eines Neubaus, beispielsweise im Land Hamburg – insbesondere bei Sonderbauten nach der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) – sind planerische und baubegleitende Prüfungen durch anerkannte Prüfsachverständige oder Sachverständige nach der Hamburgischen Prüfverordnung (PVO) durchzuführen. Durch diese Prüfungen wird sichergestellt, dass alle baurechtlichen, normativen und technischen Anforderungen hinsichtlich Wirksamkeit, Betriebssicherheit und Brandschutz eingehalten werden.

Die aufgeführten Gewerke und Systembereiche umfassen die wichtigsten Prüf- und Nachweispflichten bei einem Neubau in Hamburg. Durch eine frühzeitige Einbindung und Koordination der Prüfsachverständigen in den Planungs- und Bauprozess können Mängel effizient vermieden und ein reibungsloser Projektablauf sichergestellt werden. Durch eine konsequente Umsetzung aller Anforderungen nach HBauO , PVO , weiteren landesspezifischen Regelungen sowie den geltenden technischen Regeln (DIN, VDI, VDE, DVGW etc.) wird nicht nur die baurechtliche Zulässigkeit des Bauwerks sichergestellt, sondern auch ein zuverlässiger und sicherer Betrieb des Bauwerks für die künftigen Nutzer gewährleistet.

Je nach Einzelfall sind auch weitere bundes- bzw. landesspezifische Vorschriften (z. B. BetrSichV, EltBauVo, FeuVO, VDI-, DIN- und DVGW-Regelwerke) zu beachten. Der Prüfaufwand ist je nach Objekt anzupassen.

Rechtsgrundlagen (Auszug)

  • Hamburgische Bauordnung (HBauO) , insbesondere Besondere Bauvorschriften (§§ 49 ff. HBauO)

  • Prüfverordnung (PVO): Verordnung über Prüfingenieure, Prüfsachverständige und technische Prüfungen

  • EltBauVo (Elektrotechnische Betriebsräume)

  • BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) , insbesondere für überwachungsbedürftige Anlagen (z. B. Aufzüge, Druckbehälter)

  • FeuVO (ggf. landesspezifische bzw. Hamburgische Feuerungsverordnung)

  • Technische Regelwerke (DIN, VDI, DVGW etc.) und ggf. Anforderungen der Versicherer

Selbsttätige Feuerlöschanlagen (Sprinkleranlagen)

  • Prüfsachverständige (nach PVO)

  • Prüfung auf Übereinstimmung mit den hamburgischen baurechtlichen Anforderungen (HBauO), den relevanten Normen (z. B. DIN EN 12845) sowie möglichen Versicherungsschutzanforderungen.

Nicht selbsttätige Feuerlöschanlagen (Hydrantenanlagen, tragbare Feuerlöschanlagen)

  • Prüfsachverständige (nach PVO)

  • Prüfung auf Einhaltung der baurechtlichen Bestimmungen und normgerechten Auslegung (z. B. DIN 14462).

Brandschutzmaßnahmen für den Rohrleitungseinbau (alle TGA-Gewerke)

  • Sachverständige (nach PVO)

  • Überprüfung der korrekten Ausführung von Brandschotts, Durchführungen und Abschottungen gemäß geltenden Normen (z. B. DIN 4102, EN 1366).

Lüftungstechnische Anlagen

  • Prüfsachverständige (nach PVO)

  • Prüfung auf Übereinstimmung mit den baurechtlichen Anforderungen und den zugehörigen Normen (z. B. DIN EN 13779).

Entrauchungsanlagen (Rauchableitung über Lüftungsanlagen sowie thermisch beständige Entrauchungsanlagen)

  • Prüfsachverständige (nach PVO)

  • Überprüfung der Einhaltung aller Anforderungen für die Rauch- und Wärmefreihaltung (z. B. MIndBauRL, VDI 6019) und der normgerechten Auslegung.

Brandschutzmaßnahmen bei Lüftungskanälen und Lüftungsrohren

  • Sachverständige (nach PVO)

  • Prüfung der korrekten brandschutztechnischen Ausführung (z. B. Brandschutzklappen, Abschottungen).

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)

  • Prüfsachverständige (nach PVO)

  • Sicherstellung der Funktionsfähigkeit und der normativen Vorgaben (z. B. DIN 18232).

Allgemeine elektrotechnische Anlagen (ab Erschließung, inkl. Haupt- und Unterverteilungen, Kabel- und Leitungsanlagen)

  • Prüfsachverständige (nach PVO)

  • Prüfung auf baurechtliche Vorgaben, Schutzmaßnahmen (z. B. RCD, Überstromschutz), Kurzschlussstromanforderungen und normgerechte Auslegung (z. B. DIN VDE 0100).

Sicherheitsstromversorgungen (Notstromanlagen, USV-Anlagen)

  • Prüfsachverständige (nach PVO)

  • Überprüfung auf Einhaltung der Anforderungen an sicherheitsrelevante Stromversorgung (Notlicht, Brandmeldeanlagen etc.), Schutz durch automatische Abschaltung, Kurzschlussfestigkeit.

Elektrotechnische Betriebsräume (EltBauVo)

  • Prüfsachverständige (nach PVO)

  • Prüfung der baulichen und technischen Anforderungen (z. B. Brandschutz, Zugang, Raumabmessungen).

Brandschutzmaßnahmen bei Kabelschottungen (Elektro-/Automations-Gewerke)

  • Sachverständige (nach PVO)

  • Einhaltung der Anforderungen an Kabel- und Leitungsschotts (z. B. DIN 4102, MLAR).

Blitzschutz- und Erdungsanlagen (äußerer und innerer Blitzschutz sowie Feinschutz)

  • Prüfsachverständige (nach PVO)

  • Überprüfung gemäß VDE 0185 und weiteren Normen auf Wirksamkeit und fachgerechte Installation.

Sicherheitsbeleuchtungssysteme (inkl. Leitungsführung, Beleuchtungsanlagen)

  • Prüfsachverständige (nach PVO)

  • Prüfung auf Einhaltung der Vorschriften (DIN EN 1838, DIN VDE 0108) und baurechtlichen Anforderungen für Flucht- und Rettungswege.

Brandmeldeanlagen (BMA) (mit akustischer, optischer, sprachlicher Alarmierung, inkl. Verkabelung)

  • Prüfsachverständige (nach PVO)

  • Prüfung auf baurechtliche Anforderungen (z. B. DIN 14675) sowie korrekte Ansteuerung verbundener Anlagen (z. B. RWA, Aufzugssteuerung, Feststellanlagen).

Einbruchmeldeanlagen (EMA)

  • Prüfsachverständige (nach PVO)

  • Prüfung auf Übereinstimmung mit evtl. baurechtlichen Vorgaben und Versicherungsschutzanforderungen (z. B. VdS-Richtlinien).

Hausalarmierungsanlagen

  • Prüfsachverständige (nach PVO)

  • Überprüfung auf Einhaltung der baurechtlichen Vorgaben und ggf. Anforderungen der Versicherer.

BOS-Funkanlagen (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben)

  • Prüfsachverständige (nach PVO)

  • Sicherstellung der geforderten Erreichbarkeit, Sprachverständlichkeit und Einhaltung aller behördlichen Auflagen.

Gebäudeautomationsanlagen (GA) (inkl. Messen, Steuern, Regeln, Brandfallsteuermatrix)

  • Prüfsachverständige (nach PVO)

  • Prüfung des Gesamtsystems, insbesondere der Interaktionen mit sicherheitsrelevanten Anlagen (z. B. das Drei-Stufen-Prinzip bei Brandfallsteuermatrix: Konzept – Steuertabelle – Funktionsdetaillierung).

  • Wirk-Prinzip-Prüfung und Konformitätsbestätigung.

Hygieneprüfungen - Sowohl bei Planung als auch bei Bauausführung sind je nach Anlagenart Prüfungen durch Prüfsachverständige gemäß VDI 6022, VDI 6023 und weiteren relevanten Richtlinien erforderlich, um einen hygienegerechten Betrieb sicherzustellen.

  • Trinkwasseranlagen (KG 410): Überprüfung der Auslegung und Installation gemäß VDI 6023, DIN EN 806 sowie TrinkwV auf hygienische Unbedenklichkeit.

  • Lüftungstechnische Anlagen (KG 430): Prüfung nach VDI 6022 (Raumlufttechnik) auf Einhaltung hygienisch relevanter Anforderungen (Filter, Inspektionsöffnungen, Reinigbarkeit, Vermeidung von Kondensatbildung etc.).

  • Kälte- und klimatechnische Anlagen (KG 430): Soweit diese Anlagen unter hygienerelevanten Bedingungen betrieben werden (z. B. Befeuchtungseinrichtungen), zusätzliche Prüfung auf Keimbelastung, Wasserqualität, Reinigungsmöglichkeiten.

Aufzugs- und Förderanlagen (z. B. Personen- und Lastenaufzüge, Fahrtreppen)

  • Prüfsachverständige (nach PVO) bzw. Zugelassene Überwachungsstellen

  • Überprüfung gemäß BetrSichV, DIN EN 81, Einhaltung von Notrufsystemen, Schachtentrauchung und brandschutztechnischen Anforderungen (z. B. Trennung von Nutzungseinheiten).

Türen und Tore mit Feststellanlagen (Rauch- und Feuerschutztüren, -tore)

  • Prüfsachverständige bzw. Sachverständige (nach PVO)

  • Sicherstellung der normgerechten Planung (z. B. DIN EN 14637) und Funktion (Brandfallauslösung, Türschließung, Rauchmelder, Türhaftmagnete).

Druckbelüftungsanlagen (Rauchschutz-Druckanlagen, RDA)

  • Prüfsachverständige (nach PVO)

  • Prüfung auf ausreichenden Überdruck in notwendigen Treppenräumen oder Feuerwehraufzügen zur Verhinderung von Rauchgasausbreitung (u. a. nach Muster-Richtlinie über RDA).

CO-Warnanlagen in Garagen (Tiefgaragen / geschlossene Großgaragen)

  • Prüfsachverständige bzw. Sachverständige (nach PVO)

  • Überprüfung von CO-Grenzwerten, Sensorik, Alarmierung und ausreichender Lüftung gemäß Garagenverordnung bzw. DIN EN 50545.

Heizungs-, Kessel- und Feuerungsanlagen

  • Prüfsachverständige bzw. Schornsteinfeger

  • Einhaltung von Aufstell- und Abgasvorschriften, Luftverbund, Abgasanlagen, Brandschutz (z. B. FeuVO), ggf. wasserrechtliche Vorgaben (bei Öltanks oder Brennstofflagerung).

Prüfablauf und Dokumentation

  • Planungsprüfung: Nachweis, dass alle Anforderungen (baurechtliche, normative, sicherheitsrelevante) bereits in der Planung berücksichtigt werden.

  • Baubegleitende Prüfungen: Kontinuierliche Überwachung während der Bauausführung, um Abweichungen frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen.

  • Abnahmeprüfung: Schlussabnahme/Endabnahme vor Inbetriebnahme des Gebäudes und seiner technischen Anlagen.

  • Erstellung von Prüf- und Abnahmeprotokollen, die an die zuständige Bauaufsicht übergeben werden (ggf. Bauzustandsbesichtigung).

  • Dokumentation und Übergabe: Vollständige Zusammenstellung aller Prüfberichte, Freigaben und Nachweise für den Bauherrn und ggf. Betreiber.

Verantwortlichkeiten und Koordination

  • Bauherr / Betreiber: Gesamtverantwortung für die Einhaltung aller Vorschriften, Beauftragung der notwendigen Sachverständigen, Koordination der Prüfungen.

  • Fachplaner / Generalplaner: Planung nach dem Stand der Technik und den einschlägigen Regelwerken, Abstimmung mit der Bauaufsichtsbehörde und den Prüfsachverständigen.

  • Anlagenerrichter: Fachgerechte Umsetzung der Planung, Einhaltung von Normen und Richtlinien, Vorlage prüfungsrelevanter Unterlagen.

  • Prüfsachverständige / Sachverständige (nach PVO): Durchführung der Prüfungen (planungs- und baubegleitend), Ausstellung der Prüfzeugnisse und Konformitätsbestätigungen.