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Ausschreibung der PVO-Prüfungen nach der Prüfverordnung des Bundeslands

Facility Management: PVO-Prüfung » Vorbereitung » Ausschreibung

Ausschreibung für die Durchführung von PVO-Prüfungen nach der Prüfverordnung des jeweiligen Bundeslands.

Ausschreibung für die Durchführung von PVO-Prüfungen nach der Prüfverordnung des jeweiligen Bundeslands.

Eine Ausschreibung für PVO-Prüfungen (nach der jeweiligen Landes-Prüfverordnung) benötigt die exakte Abgrenzung zu anderen Prüfvorschriften (BetrSichV, DGUV), die Berücksichtigung von Neubau-/Umbaufällen (Sonder- oder Erstprüfungen, Teilabnahmen), ggf. die Integration in digitale Prüf- und Mängelmanagementtools (CAFM, BMS, Webportal), Kommunikations- und Eskalationswege (Wer ist zuständig, welche Meldungen an Behörde?), Versicherungsfragen (Zusammenarbeit mit Sachversicherer, VdS) und Personaleinsatz (Teamkompetenz, anerkannte Sachverständige, ZÜS-Zulassungen).

Dadurch entsteht ein transparentes, rechtssicheres und effizientes Verfahren, das Betreiberverantwortung klar regelt, Termin- und Fristmanagement sichert und Sicherheitsrisiken durch ungeprüfte Anlagen vermeidet.

Zielsetzung im Facility Management

Zielsetzung

In vielen Liegenschaften sind laut Prüfverordnung (PVO) des jeweiligen Bundeslandes regelmäßige Prüfungen technischer Anlagen (z. B. Brandmeldeanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Lüftungsanlagen, CO-Warnanlagen in Garagen, ggf. Aufzüge, Druckbehälter oder andere sicherheitsrelevante Systeme) vorgeschrieben. Die Einhaltung dieser Prüfpflichten ist für den Betreiber aus Sicherheits- und Haftungsgründen zwingend – Versäumnisse können Bußgelder, Haftungsrisiken oder im schlimmsten Fall Untersagungen durch die Bauaufsichtsbehörde nach sich ziehen.

Mit dieser Ausschreibung soll eine Prüforganisation (Sachverständiger, Prüfsachverständiger, oder anerkannte ZÜS) gefunden werden, die:

  • Alle relevanten Anlagen in den Gebäuden identifiziert und prüft,

  • die gesetzlichen Fristen und Verfahren (Wiederholungsprüfungen, Sonderprüfungen) einhält,

  • Prüfberichte erstellt, behördliche Meldepflichten erfüllt, und

  • Mängel dokumentiert sowie Empfehlungen zur Beseitigung ausspricht.

Erfassung der prüfpflichtigen Anlagen

  • Zusammenstellung aller PVO-relevanten Systeme: BMA, RWA, Lüftungs-/Garagenentlüftung, CO-Warnanlage, ggf. Sonderanlagen,

  • Einpflegen in ein Prüfkaster (digital oder analog), Festlegung der Prüfzyklen (1, 3, 5 Jahre?).

Durchführung von Regel- und Sonderprüfungen

  • Regelprüfungen nach PVO-Fristen, Sonderprüfungen z. B. bei Umbauten, Modernisierungen, Teilabnahmen,

  • Sachverständige(r) führt mechanische, elektrische, brandschutztechnische Tests durch, ggf. unterstützt durch Messgeräte, Funktionschecks.

Dokumentation und Mängelmanagement

  • Erstellung Prüfberichte (Mängelklassifikation, Fristen zur Beseitigung),

  • Eintragung in Anlagenbuch, digitale Ablage (z. B. in CAFM/BMS),

  • ggf. Meldung kritischer Mängel an Bauaufsicht / Betreiber, Koordination Mängelbeseitigung mit FM oder TTS.

Terminplanung und Fristenüberwachung

  • Sicherstellen, dass alle PVO-Prüfungen vor Fristablauf erfolgen,

  • ggf. 2–3 Monate vorher E-Mail oder Meldung an Betreiber, um Termin zu planen, um Bußgelder / Haftungsrisiken zu vermeiden,

  • Koordination von Zugängen, Sperrungen, Minimierung Betriebsstörungen.

Ergänzende Leistungen

  • Falls gewünscht: Integration in digitale Tools (z. B. Mängelmanagement-Software, CAFM),

  • Abstimmung mit Versicherern (z. B. VdS-Vorgaben, Versicherungsbescheinigungen),

  • Berücksichtigung Parallelvorschriften (DGUV, BetrSichV, TRBS) – Abgrenzung, wer was prüft.

DGUV, BetrSichV, TRBS

  • Z. B. Aufzüge, Druckbehälter, Schweißgasversorgungen könnten Sonderprüfungen erfordern, die ggf. in denselben Zeitfenstern fallen.

  • Ggf. definieren, ob diese zusätzlichen Prüfungen Teil der Ausschreibung sind oder getrennt vergeben werden.

Teilleistungen bei Neubau / Umbau

  • Wenn Neubauten oder Modernisierungen stattfinden, kann es Sonder- oder Erstprüfungen geben.

  • Mögliche Klausel: Prüforganisation führt auch außerplanmäßige Prüfungen bei Umbauten oder Teilabnahmen durch.

Landesbauordnung (LBO) und Prüfverordnung (PVO)

  • je nach Bundesland unterschiedliche Ausgestaltungen,

  • Auflistung der prüfpflichtigen Anlagen, Prüfintervalle, Zuständigkeiten, Meldung an Bauaufsicht.

Arbeitsschutz, DGUV, BetrSichV

  • ggf. parallele Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen (Druck, Aufzug).

  • Einbezug von Explosionsschutzvorgaben, Brandschutzverordnungen.

Betreiberverantwortung

  • Anlage muss sicher sein, Betreiber haftet bei Verstößen → Prüfsachverständige entlasten Betreiber durch ordnungsgemäße Prüfbescheinigungen.

Anschreiben / Projektinfo

  • „Ausschreibung PVO-Prüfung nach [Bundesland X]“ für unsere Liegenschaften, z. B. Industriebetrieb / Verwaltungsgebäude / Parkhaus.

  • Zeitplan: Bieterfragen, Submission, Zuschlag, Startdatum.

Projektbeschreibung

  • Anzahl / Art der Gebäude, welche Anlagearten sind vorhanden (Brandmeldeanlage, RWA, Lüftung, Garagen-CO-Warnanlage, Gaswarnsystem, etc.),

  • ggf. TTS oder FM-Kontext: Schnittstellen.

Leistungsbeschreibung

  • Erfassen aller prüfpflichtigen Anlagen, Festlegung der Prüftermine, Koordination,

  • Prüfung: mechanisch, elektrisch, funktionsseitig, Protokollierung, Mängelbewertung,

  • Dokumentation: Prüfbescheinigung, Eintrag ins Anlagenbuch, Meldung an Behörde wenn vorgeschrieben,

  • Fristenüberwachung: Dienstleister erinnert Betreiber rechtzeitig.

  • ggf. Integration in CAFM/BMS, Erstellung digitaler Protokolle, Mängelmanagement.

Formblätter

  • Preis: Pauschale pro Anlage und Prüfung, Stundensätze für Sonderleistungen, Reise- und Nebenkosten,

  • Eignungsnachweise: Anerkennung als Prüfsachverständiger, Zertifikate (z. B. VdS?), Personalqualifikation, Referenzen.

  • Compliance (DSGVO, Tariftreue?), Haftpflichtversicherung.

Vertragsentwurf

  • Dienst- oder Werkvertrag: Werkscope (Prüfungen + Berichte),

  • Laufzeit (z. B. 4 Jahre, deckt mind. 1–2 Prüfzyklen ab?), Verlängerungsoption,

  • Eskalation bei Terminverzug, SLA (z. B. max. Reaktionszeit, Meldung Mängel),

  • optional Bonus/Malus bei Einhaltung von Terminen / reibungslosem Ablauf?

Zeitplan

  • Bieterfragen, Submission, Zuschlag, Vorbereitungsphase (Sammlung Anlagendaten),

  • Start Prüfung ab Datum X, Terminplan für 1. Zyklus (z. B. 2023–2024).

Anlagen

  • Liste vorhandener Anlagen (Anzahl BMA, RWA, Lüftungsanlagen), vorhandene Bestandsprotokolle, Pläne, etc.

Vergabeart

  • Öffentlicher AG: Dienstleistungsausschreibung UVgO / VOL/A, ab bestimmtem Wert EU-Verfahren,

  • Privat: Freie Angebotsanfrage, Vergleich, Verhandlung.

Bewertungskriterien

  • Preis (Position pro Anlage, Stundensätze, Pauschalen?),

  • Qualität: Referenzen, anerkannte Prüfer, Fachkompetenz (Brandmeldeanlagen, RWA, etc.), Verfügbarkeit, Tools,

  • Service: Koordination, Meldung an Bauaufsicht, Eskalationswege, Integration in FM-System,

  • Methodik: Digitaler Prüfprozess, Datensicherheit, fristgerechte Berichterstattung.

Angebotsprüfung

  • Formale Check, Eignung, ggf. Bietergespräche,

  • Mögliche Demo des Mängel- und Prüfmanagementtools?

Zuschlag

  • Vertragsabschluss, Kick-off, Datenerfassung, Terminierung.

Vorbereitungs- und Erhebungsphase

  • Zusammenführung aller Anlagendaten, ggf. Erfassung durch Dienstleister,

  • Anlegen Prüfkaster (Excel, CAFM, Webportal?), Terminierung erster Prüfzyklen.

Prüfungen

  • Ankündigung bei Nutzern, Zugriff zu Technikzentralen, Abschaltungen falls nötig,

  • Sachverständige führen Tests durch (Funktion, Alarm, Bauteil-Check, Messungen),

  • Ergebnis: Prüfprotokoll, Einstufung Mängel, Nachverfolgung.

Dokumentation und Meldung

  • Pro Anlage: digitaler Bericht, Mängelliste, Foto-Dokumentation?,

  • Bei sicherheitskritischen Mängeln: sofortige Meldung an Betreiber / Behörde, evtl. Teilstilllegung?

Fristenüberwachung

  • Systemische Erinnerung an nächste Prüfung (z. B. in 1, 3, 5 Jahren),

  • Vermeidung Fristüberlauf (Haftungsrisiken / Bußgelder).

Integration in Versicherungs- oder Risikomanagement

  • Auf Wunsch: Übermittlung Kopien an Versicherer (Sachversicherung, VdS?), minimiert Prämienrisiko.

  • Ggf. Audits oder Stichproben durch Auftraggeber.

Terminversäumnis

  • Regelung: Dienstleister haftet für Fahrlässigkeit, wenn er Termine ohne Rücksprache verpasst?

  • Eskalation an Auftraggeber, um Bußgelder oder Nutzungsuntersagungen zu verhindern.

Kritische Mängel

  • Sofortige Stilllegung oder Sicherungsmaßnahmen, Auftraggeber / Behörde / TTS-/FM-Team muss eingreifen.

Systemausfall (Digitaler Tools)

  • Backup- und Notfallpläne, um Mängeldokumentation nicht zu verlieren.