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Ausschreibung der PVO-Prüfungen nach der Prüfverordnung des Bundeslands

Facility Management: PVO-Prüfung » Vorbereitung » Ausschreibung

Ausschreibung für die Durchführung von PVO-Prüfungen nach der Prüfverordnung des jeweiligen Bundeslands.

Ausschreibung für die Durchführung von PVO-Prüfungen nach der Prüfverordnung des jeweiligen Bundeslands.

Eine Ausschreibung für PVO-Prüfungen (nach der jeweiligen Landes-Prüfverordnung) benötigt die exakte Abgrenzung zu anderen Prüfvorschriften (BetrSichV, DGUV), die Berücksichtigung von Neubau-/Umbaufällen (Sonder- oder Erstprüfungen, Teilabnahmen), ggf. die Integration in digitale Prüf- und Mängelmanagementtools (CAFM, BMS, Webportal), Kommunikations- und Eskalationswege (Wer ist zuständig, welche Meldungen an Behörde?), Versicherungsfragen (Zusammenarbeit mit Sachversicherer, VdS) und Personaleinsatz (Teamkompetenz, anerkannte Sachverständige, ZÜS-Zulassungen).

Dadurch entsteht ein transparentes, rechtssicheres und effizientes Verfahren, das Betreiberverantwortung klar regelt, Termin- und Fristmanagement sichert und Sicherheitsrisiken durch ungeprüfte Anlagen vermeidet.

Zielsetzung

In vielen Liegenschaften sind laut Prüfverordnung (PVO) des jeweiligen Bundeslandes regelmäßige Prüfungen technischer Anlagen (z. B. Brandmeldeanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Lüftungsanlagen, CO-Warnanlagen in Garagen, ggf. Aufzüge, Druckbehälter oder andere sicherheitsrelevante Systeme) vorgeschrieben. Die Einhaltung dieser Prüfpflichten ist für den Betreiber aus Sicherheits- und Haftungsgründen zwingend – Versäumnisse können Bußgelder, Haftungsrisiken oder im schlimmsten Fall Untersagungen durch die Bauaufsichtsbehörde nach sich ziehen.

Mit dieser Ausschreibung soll eine Prüforganisation (Sachverständiger, Prüfsachverständiger, oder anerkannte ZÜS) gefunden werden, die:

  • Alle relevanten Anlagen in den Gebäuden identifiziert und prüft,

  • die gesetzlichen Fristen und Verfahren (Wiederholungsprüfungen, Sonderprüfungen) einhält,

  • Prüfberichte erstellt, behördliche Meldepflichten erfüllt, und

  • Mängel dokumentiert sowie Empfehlungen zur Beseitigung ausspricht.

Erfassung der prüfpflichtigen Anlagen

  • Zusammenstellung aller PVO-relevanten Systeme: BMA, RWA, Lüftungs-/Garagenentlüftung, CO-Warnanlage, ggf. Sonderanlagen,

  • Einpflegen in ein Prüfkaster (digital oder analog), Festlegung der Prüfzyklen (1, 3, 5 Jahre?).

Durchführung von Regel- und Sonderprüfungen

  • Regelprüfungen nach PVO-Fristen, Sonderprüfungen z. B. bei Umbauten, Modernisierungen, Teilabnahmen,

  • Sachverständige(r) führt mechanische, elektrische, brandschutztechnische Tests durch, ggf. unterstützt durch Messgeräte, Funktionschecks.

Dokumentation und Mängelmanagement

  • Erstellung Prüfberichte (Mängelklassifikation, Fristen zur Beseitigung),

  • Eintragung in Anlagenbuch, digitale Ablage (z. B. in CAFM/BMS),

  • ggf. Meldung kritischer Mängel an Bauaufsicht / Betreiber, Koordination Mängelbeseitigung mit FM oder TTS.

Terminplanung und Fristenüberwachung

  • Sicherstellen, dass alle PVO-Prüfungen vor Fristablauf erfolgen,

  • ggf. 2–3 Monate vorher E-Mail oder Meldung an Betreiber, um Termin zu planen, um Bußgelder / Haftungsrisiken zu vermeiden,

  • Koordination von Zugängen, Sperrungen, Minimierung Betriebsstörungen.

Ergänzende Leistungen

  • Falls gewünscht: Integration in digitale Tools (z. B. Mängelmanagement-Software, CAFM),

  • Abstimmung mit Versicherern (z. B. VdS-Vorgaben, Versicherungsbescheinigungen),

  • Berücksichtigung Parallelvorschriften (DGUV, BetrSichV, TRBS) – Abgrenzung, wer was prüft.

DGUV, BetrSichV, TRBS

  • Z. B. Aufzüge, Druckbehälter, Schweißgasversorgungen könnten Sonderprüfungen erfordern, die ggf. in denselben Zeitfenstern fallen.

  • Ggf. definieren, ob diese zusätzlichen Prüfungen Teil der Ausschreibung sind oder getrennt vergeben werden.

Teilleistungen bei Neubau / Umbau

  • Wenn Neubauten oder Modernisierungen stattfinden, kann es Sonder- oder Erstprüfungen geben.

  • Mögliche Klausel: Prüforganisation führt auch außerplanmäßige Prüfungen bei Umbauten oder Teilabnahmen durch.

Landesbauordnung (LBO) und Prüfverordnung (PVO)

  • je nach Bundesland unterschiedliche Ausgestaltungen,

  • Auflistung der prüfpflichtigen Anlagen, Prüfintervalle, Zuständigkeiten, Meldung an Bauaufsicht.

Arbeitsschutz, DGUV, BetrSichV

  • ggf. parallele Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen (Druck, Aufzug).

  • Einbezug von Explosionsschutzvorgaben, Brandschutzverordnungen.

Betreiberverantwortung

  • Anlage muss sicher sein, Betreiber haftet bei Verstößen → Prüfsachverständige entlasten Betreiber durch ordnungsgemäße Prüfbescheinigungen.

Anschreiben / Projektinfo

  • „Ausschreibung PVO-Prüfung nach [Bundesland X]“ für unsere Liegenschaften, z. B. Industriebetrieb / Verwaltungsgebäude / Parkhaus.

  • Zeitplan: Bieterfragen, Submission, Zuschlag, Startdatum.

Projektbeschreibung

  • Anzahl / Art der Gebäude, welche Anlagearten sind vorhanden (Brandmeldeanlage, RWA, Lüftung, Garagen-CO-Warnanlage, Gaswarnsystem, etc.),

  • ggf. TTS oder FM-Kontext: Schnittstellen.

Leistungsbeschreibung

  • Erfassen aller prüfpflichtigen Anlagen, Festlegung der Prüftermine, Koordination,

  • Prüfung: mechanisch, elektrisch, funktionsseitig, Protokollierung, Mängelbewertung,

  • Dokumentation: Prüfbescheinigung, Eintrag ins Anlagenbuch, Meldung an Behörde wenn vorgeschrieben,

  • Fristenüberwachung: Dienstleister erinnert Betreiber rechtzeitig.

  • ggf. Integration in CAFM/BMS, Erstellung digitaler Protokolle, Mängelmanagement.

Formblätter

  • Preis: Pauschale pro Anlage und Prüfung, Stundensätze für Sonderleistungen, Reise- und Nebenkosten,

  • Eignungsnachweise: Anerkennung als Prüfsachverständiger, Zertifikate (z. B. VdS?), Personalqualifikation, Referenzen.

  • Compliance (DSGVO, Tariftreue?), Haftpflichtversicherung.

Vertragsentwurf

  • Dienst- oder Werkvertrag: Werkscope (Prüfungen + Berichte),

  • Laufzeit (z. B. 4 Jahre, deckt mind. 1–2 Prüfzyklen ab?), Verlängerungsoption,

  • Eskalation bei Terminverzug, SLA (z. B. max. Reaktionszeit, Meldung Mängel),

  • optional Bonus/Malus bei Einhaltung von Terminen / reibungslosem Ablauf?

Zeitplan

  • Bieterfragen, Submission, Zuschlag, Vorbereitungsphase (Sammlung Anlagendaten),

  • Start Prüfung ab Datum X, Terminplan für 1. Zyklus (z. B. 2023–2024).

Anlagen

  • Liste vorhandener Anlagen (Anzahl BMA, RWA, Lüftungsanlagen), vorhandene Bestandsprotokolle, Pläne, etc.

Vergabeart

  • Öffentlicher AG: Dienstleistungsausschreibung UVgO / VOL/A, ab bestimmtem Wert EU-Verfahren,

  • Privat: Freie Angebotsanfrage, Vergleich, Verhandlung.

Bewertungskriterien

  • Preis (Position pro Anlage, Stundensätze, Pauschalen?),

  • Qualität: Referenzen, anerkannte Prüfer, Fachkompetenz (Brandmeldeanlagen, RWA, etc.), Verfügbarkeit, Tools,

  • Service: Koordination, Meldung an Bauaufsicht, Eskalationswege, Integration in FM-System,

  • Methodik: Digitaler Prüfprozess, Datensicherheit, fristgerechte Berichterstattung.

Angebotsprüfung

  • Formale Check, Eignung, ggf. Bietergespräche,

  • Mögliche Demo des Mängel- und Prüfmanagementtools?

Zuschlag

  • Vertragsabschluss, Kick-off, Datenerfassung, Terminierung.

Vorbereitungs- und Erhebungsphase

  • Zusammenführung aller Anlagendaten, ggf. Erfassung durch Dienstleister,

  • Anlegen Prüfkaster (Excel, CAFM, Webportal?), Terminierung erster Prüfzyklen.

Prüfungen

  • Ankündigung bei Nutzern, Zugriff zu Technikzentralen, Abschaltungen falls nötig,

  • Sachverständige führen Tests durch (Funktion, Alarm, Bauteil-Check, Messungen),

  • Ergebnis: Prüfprotokoll, Einstufung Mängel, Nachverfolgung.

Dokumentation und Meldung

  • Pro Anlage: digitaler Bericht, Mängelliste, Foto-Dokumentation?,

  • Bei sicherheitskritischen Mängeln: sofortige Meldung an Betreiber / Behörde, evtl. Teilstilllegung?

Fristenüberwachung

  • Systemische Erinnerung an nächste Prüfung (z. B. in 1, 3, 5 Jahren),

  • Vermeidung Fristüberlauf (Haftungsrisiken / Bußgelder).

Integration in Versicherungs- oder Risikomanagement

  • Auf Wunsch: Übermittlung Kopien an Versicherer (Sachversicherung, VdS?), minimiert Prämienrisiko.

  • Ggf. Audits oder Stichproben durch Auftraggeber.

Terminversäumnis

  • Regelung: Dienstleister haftet für Fahrlässigkeit, wenn er Termine ohne Rücksprache verpasst?

  • Eskalation an Auftraggeber, um Bußgelder oder Nutzungsuntersagungen zu verhindern.

Kritische Mängel

  • Sofortige Stilllegung oder Sicherungsmaßnahmen, Auftraggeber / Behörde / TTS-/FM-Team muss eingreifen.

Systemausfall (Digitaler Tools)

  • Backup- und Notfallpläne, um Mängeldokumentation nicht zu verlieren.