Verbindliche Vorgaben für Prüfprozesse im Gebäudebetrieb
Sicherheitstechnische Anlagen wie Brandmeldeanlagen, Sicherheitsbeleuchtung oder Rauchabzugsanlagen unterliegen den Prüfverordnungen der Länder und müssen in definierten Intervallen sachverständig geprüft werden. Für Facility Manager, Betreiberverantwortliche und technische Dienste ist eine anweisende Dokumentation unerlässlich, um den ordnungsgemäßen Betrieb und die Einhaltung aller gesetzlichen Prüfpflichten zu gewährleisten. Im Unterschied zur rein informierenden Dokumentation beschreibt die anweisende Dokumentation konkrete, verpflichtende Arbeitsanweisungen und Prozessvorgaben für den laufenden Betrieb, für die Vorbereitung und Durchführung der Prüfungen sowie für den Umgang mit Mängeln und Abweichungen. Eine anweisende Dokumentation macht die Prüfanforderungen der Prüfverordnung für alle Beteiligten verbindlich, nachvollziehbar und auditfest umsetzbar. Sie bildet die Grundlage für rechtskonforme Betriebsführung, klare Verantwortlichkeiten und eine prüf- sowie übergabefähige Organisation. Für jede prüfpflichtige sicherheitstechnische Anlage sollte eine strukturierte Betriebs- und Verfahrensanweisung erstellt werden. Diese regelt Zuständigkeiten, Fristen, Prüfabläufe, Dokumentationspflichten und das Eskalationsmanagement – abgestimmt auf die jeweilige Landesverordnung und betriebliche Aufbauorganisation.
Anweisende Dokumentation für prüfpflichtige Sicherheitsanlagen