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Sicherheitstechnische Anlagen: Anweisende Dokumentation

Facility Management: PVO-Prüfung » Vorbereitung » Anweisende Dokumentation

Verbindliche Vorgaben für Prüfprozesse im Gebäudebetrieb

Verbindliche Vorgaben für Prüfprozesse im Gebäudebetrieb

Sicherheitstechnische Anlagen wie Brandmeldeanlagen, Sicherheitsbeleuchtung oder Rauchabzugsanlagen unterliegen den Prüfverordnungen der Länder und müssen in definierten Intervallen sachverständig geprüft werden. Für Facility Manager, Betreiberverantwortliche und technische Dienste ist eine anweisende Dokumentation unerlässlich, um den ordnungsgemäßen Betrieb und die Einhaltung aller gesetzlichen Prüfpflichten zu gewährleisten. Im Unterschied zur rein informierenden Dokumentation beschreibt die anweisende Dokumentation konkrete, verpflichtende Arbeitsanweisungen und Prozessvorgaben für den laufenden Betrieb, für die Vorbereitung und Durchführung der Prüfungen sowie für den Umgang mit Mängeln und Abweichungen. Eine anweisende Dokumentation macht die Prüfanforderungen der Prüfverordnung für alle Beteiligten verbindlich, nachvollziehbar und auditfest umsetzbar. Sie bildet die Grundlage für rechtskonforme Betriebsführung, klare Verantwortlichkeiten und eine prüf- sowie übergabefähige Organisation. Für jede prüfpflichtige sicherheitstechnische Anlage sollte eine strukturierte Betriebs- und Verfahrensanweisung erstellt werden. Diese regelt Zuständigkeiten, Fristen, Prüfabläufe, Dokumentationspflichten und das Eskalationsmanagement – abgestimmt auf die jeweilige Landesverordnung und betriebliche Aufbauorganisation.

Anweisende Dokumentation für prüfpflichtige Sicherheitsanlagen

Ziel und Funktion der anweisenden Dokumentation

  • Umsetzung der Betreiberpflichten gemäß Prüfverordnung und Landesbauordnung

  • Standardisierung aller prüfbezogenen Prozesse im laufenden Betrieb

  • Einhaltung von Fristen und Anzeigeverfahren

  • Vermeidung von Haftungsrisiken durch klar geregelte Verantwortlichkeiten

  • Audit- und prüfsichere Ablage aller relevanten Nachweise

Allgemeiner Teil

  • Zweck der Dokumentation: Sicherstellung gesetzeskonformer Prüfungen

  • Geltungsbereich: Gebäude, Anlagenarten, Zuständigkeitsbereiche

  • Begriffsdefinitionen: z. B. "Erstprüfung", "wiederkehrende Prüfung", "Sachverständiger", "Mangel", "maßgeblicher Betreiber"

Prozessbeschreibung

  • Vorbereitung der Prüfung: Terminplanung, Prüferbeauftragung, Dokumentenbereitstellung

  • Durchführung: Zutritt, Begleitung, Vor-Ort-Kommunikation, Sicherheitsunterweisungen

  • Dokumentation: Annahme, Prüfung und digitale Ablage der Prüfberichte

  • Mängelmanagement: Klassifikation, Maßnahmenplanung, Fristenüberwachung

  • Freigabe und Nachverfolgung: Übergabe an Betreiber, Kontrollprüfung, CAFM-Integration

Zuständigkeiten

  • Betreiberverantwortliche: Gesamtkoordination

  • Objektverantwortliche/technische Dienste: Prüfvorbereitung, Anlagenverfügbarkeit

  • Prüfsachverständige: Durchführung und Dokumentation der Prüfungen

  • Externe Dienstleister: Mangelbeseitigung und technische Rückmeldung

Fristen und Kontrollsysteme

  • Vorgaben zur Prüffrist je Anlagenart

  • Übersicht zur Fristenkontrolle (z. B. CAFM-Auszug, Kalenderfunktion)

  • Eskalationskette bei Fristverzug oder offenen Mängeln

  • Verknüpfung zu Prüfzyklen gemäß PrüfVO des jeweiligen Bundeslandes

Dokumentenmanagement

  • Formatvorgaben für Prüfberichte (PDF, digital signiert)

  • Versionierung, Änderungskennzeichnung, Archivierungsfristen

  • Bereitstellung im CAFM, DMS oder Intranet – rollenbasiert zugänglich

  • Verlinkung zu Nachweisen (z. B. Wartung, Umbau, Gefährdungsbeurteilung)

Anlagen- und systemspezifische Anweisungen - Für jede prüfpflichtige Anlage wird eine eigene, anlagenspezifische Anweisung benötigt – z. B.:

  • Brandmeldeanlage (BMA): Prüfabläufe, Brandfallmatrix, Behördenschnittstellen

  • Sicherheitsbeleuchtung: Umschaltprüfungen, Notstromversorgung, Batterieladezyklen

  • Rauchabzugsanlage (RWA/NRA): Funktionsprüfung, Temperatur-/Rauchmelder, CO2-Alarm

  • Löschanlagen: Wasserdruckprüfung, Auslösefunktionen, Wartungsintervalle

  • Sicherheitsaufzüge / Feuerwehraufzüge: Prüfvorgaben gem. TRBS, Aufzugsverordnung, PrüfVO

Erfolgsfaktoren

  • Frühzeitige Erstellung vor Erstprüfung bzw. Inbetriebnahme

  • Abstimmung mit Prüfstellen und Sachverständigen zur Prozessklarheit

  • Schulung aller Beteiligten anhand der Dokumentation (Betrieb, Dienstleister, Objektleitungen)

  • Regelmäßige Überprüfung und Revision (z. B. jährlich oder bei Systemänderung)

  • Auditfähigkeit durch digitale Bereitstellung, Nachvollziehbarkeit und Versionierung

Beispiele für Dokumenttypen

  • Verfahrensanweisung „Wiederkehrende Prüfung BMA“

  • Checkliste „Prüfvorbereitung sicherheitstechnische Anlagen“

  • Mängelprotokoll und Eskalationsmatrix

  • Anlageakte mit Prüfhistorie (CAFM-Export)

  • Freigabevermerk für Inbetriebnahme nach bestandener Prüfung