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Sicherheitstechnische Anlagen: Erstellung eines Betriebskonzepts

Facility Management: PVO-Prüfung » Vorbereitung » Erstellung eines Betriebskonzepts

Prüfverordnung rechtskonform in Betriebskonzepte integrieren

Prüfverordnung rechtskonform in Betriebskonzepte integrieren

Bei der Inbetriebnahme eines neuen Standorts ist die regelkonforme und funktionale Einbindung sicherheitstechnischer Anlagen ein zentraler Bestandteil der Betreiberverantwortung. Die Prüfverordnungen (PrüfVO / VPrüfVO / BauPrüfVO) der Länder schreiben vor, dass bestimmte sicherheitstechnische Anlagen vor der ersten Nutzung durch anerkannte Sachverständige geprüft werden müssen. Ein strukturiertes Betriebskonzept stellt sicher, dass alle Pflichten erfüllt, Fristen eingehalten und Verantwortlichkeiten klar geregelt sind – noch vor der ersten Nutzung des Gebäudes.Ein Betriebskonzept für sicherheitstechnische Anlagen ist die Grundlage für einen rechtskonformen, sicheren und effizienten Betrieb. Es muss die Anforderungen der Prüfverordnung systematisch abbilden und in alle organisatorischen, technischen und dokumentarischen Prozesse eines neuen Standorts integriert werden. Bereits vor der baulichen Fertigstellung sollte ein vollständiges Betriebskonzept für sicherheitstechnische Anlagen vorliegen. Es beinhaltet eine Bestandsaufnahme, Prüfstrategie, Verantwortlichkeitsstruktur, Übergabeprozesse und Dokumentationsregeln. Das Facility Management übernimmt die konzeptionelle Steuerung und spätere Umsetzung im Betrieb.

Betriebskonzept für sicherheitstechnische Anlagen im Neubau

Ziel und Zweck des Betriebskonzepts

  • Sicherstellung der gesetzeskonformen Inbetriebnahme gemäß Landesbauordnung und Prüfverordnung

  • Definition aller Prüfpflichten, Fristen und Zuständigkeiten

  • Dokumentations- und Übergabestruktur für einen auditfesten Betrieb

  • Integration in das übergeordnete Betreiber- und Nutzungskonzept

Anlagen nach Prüfverordnung – typischer Umfang - Das Konzept muss je nach Bundesland folgende prüfpflichtige Anlagen berücksichtigen:

  • Brandmeldeanlagen (BMA)

  • Sprachalarmanlagen (SAA)

  • Sicherheitsbeleuchtung und Sicherheitsstromversorgung

  • CO-Warnanlagen in Tiefgaragen

  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA/NRA)

  • Feuerwehraufzüge / Sicherheitsaufzüge

  • Druckbelüftungsanlagen / Entrauchungsanlagen

  • Stationäre Löschanlagen (Sprinkler, Gaslöschung)

Anlagenübersicht & Prüfpflichten

  • Übersicht aller sicherheitstechnischen Anlagen am neuen Standort

  • Zuordnung der Anlagen zu den einschlägigen Prüfpflichten gemäß PrüfVO

  • Dokumentation der erforderlichen Erstprüfungen und Wiederholungsprüfungen

Fristen- und Maßnahmenplanung

  • Terminierung der Erstprüfung vor Inbetriebnahme

  • Plan für die wiederkehrenden Prüfungen (jährlich, alle 3 Jahre etc.)

  • Pufferzeiten für Vorabnahmen und Mängelbeseitigungen

  • Integration der Fristen in CAFM- oder Fristenmanagementsysteme

Zuständigkeiten und Rollen

  • Technischer Betreiber je Anlage

  • Beauftragte für Prüfkoordination und Dokumentation

  • Zuständige Sachverständige / Prüfinstitutionen

  • Klare Eskalationsstruktur bei Mängeln oder Fristverstößen

Dokumentations- und Nachweisführung

  • Formate und Ablageorte für Prüfberichte, Atteste, Abnahmeprotokolle

  • Versionierung und Archivierung der Prüfunterlagen

  • Verknüpfung mit digitalem Prüfkataster oder CAFM-System

  • Nachweisführung für Behörden, Versicherer und interne Audits

Übergabestrukturen

  • Übergabe von prüfpflichtigen Anlagen vom Bauprojekt an den Betrieb

  • Übergabeprotokolle mit Prüfstatus, offenen Mängeln, Fristinformationen

  • Festlegung der Betreiberverantwortung inkl. Unterschriftsregelung

Besonderheiten bei neuen Standorten

  • Erstprüfungen und Anzeigenpflichten vor Nutzung: Nutzung darf erst nach dokumentierter Sachverständigenprüfung erfolgen – sonst droht Nutzungsverbot.

  • Neutrale Prüfstelle erforderlich: Prüfungen müssen von nicht mit Planung oder Ausführung beauftragten Sachverständigen erfolgen.

  • Prozesse für Mängelbeseitigung einplanen: Zeitliche und organisatorische Puffer zwischen Erstprüfung und Betriebsstart einplanen.

Erfolgsfaktoren bei der Erstellung

  • Frühzeitige Abstimmung mit Behörden und Prüfstellen

  • Integration in das Gesamtbetriebskonzept und in die Umzugsplanung

  • Nutzung eines digitalen Prüfmanagementsystems

  • Dokumentation aller Annahmen, Abläufe und Zuständigkeiten – auditfest und transparent

  • Regelmäßige Schulung aller Beteiligten zu Prüfpflichten und Prozessen

Optionale Erweiterungen im Betriebskonzept

  • Schnittstellen zu Wartungs- und Instandhaltungsprozessen

  • Verknüpfung mit Notfallmanagement (z. B. bei Ausfall von RWA, BMA)

  • Anbindung an ESG-/Compliance-Berichterstattung (z. B. im Bereich Betriebssicherheit)