Prüfverordnung rechtskonform in Betriebskonzepte integrieren
Bei der Inbetriebnahme eines neuen Standorts ist die regelkonforme und funktionale Einbindung sicherheitstechnischer Anlagen ein zentraler Bestandteil der Betreiberverantwortung. Die Prüfverordnungen (PrüfVO / VPrüfVO / BauPrüfVO) der Länder schreiben vor, dass bestimmte sicherheitstechnische Anlagen vor der ersten Nutzung durch anerkannte Sachverständige geprüft werden müssen. Ein strukturiertes Betriebskonzept stellt sicher, dass alle Pflichten erfüllt, Fristen eingehalten und Verantwortlichkeiten klar geregelt sind – noch vor der ersten Nutzung des Gebäudes.Ein Betriebskonzept für sicherheitstechnische Anlagen ist die Grundlage für einen rechtskonformen, sicheren und effizienten Betrieb. Es muss die Anforderungen der Prüfverordnung systematisch abbilden und in alle organisatorischen, technischen und dokumentarischen Prozesse eines neuen Standorts integriert werden. Bereits vor der baulichen Fertigstellung sollte ein vollständiges Betriebskonzept für sicherheitstechnische Anlagen vorliegen. Es beinhaltet eine Bestandsaufnahme, Prüfstrategie, Verantwortlichkeitsstruktur, Übergabeprozesse und Dokumentationsregeln. Das Facility Management übernimmt die konzeptionelle Steuerung und spätere Umsetzung im Betrieb.
Betriebskonzept für sicherheitstechnische Anlagen im Neubau