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Vorbereitung der Prüfung nach PVO

Facility Management: PVO-Prüfung » Vorbereitung

Die Vorbereitung auf Prüfungen und Zertifizierungen stellt einen kritischen Faktor für den Erfolg von Unternehmen in regulierten Branchen dar.

Die Vorbereitung auf Prüfungen und Zertifizierungen stellt einen kritischen Faktor für den Erfolg von Unternehmen in regulierten Branchen dar.

Eine methodische Vorgehensweise bei der Vorbereitung auf Prüfungen sorgt für die Einhaltung von Vorschriften und reduziert Risiken. Die Einbindung von Fachleuten und der Einsatz geeigneter Instrumente sind entscheidende Faktoren für eine gelungene Prüfungsvorbereitung. Regelmäßige interne Prüfungen dienen dazu, Schwachstellen rechtzeitig aufzudecken und kontinuierliche Verbesserungen umzusetzen.

PVO-Prüfung: Vorbereitung

Prüfpflichtige Anlagen identifizieren und mengenmäßig erfassen

  • Raumlufttechnische Anlagen und CO-Warnanlagen

  • Maschinelle Rauchabzugsanlagen sowie maschinelle Anlagen zur Rauchfreihaltung von Rettungswegen

  • Natürliche Rauchabzugsanlagen

  • Nichtselbsttätige Feuerlöschanlagen

  • Selbsttätige Feuerlöschanlagen

  • Elektrische Anlagen (Starkstromanlagen)

  • Sicherheitsstromversorgung

  • Alarmierungsanlagen

  • Brandmeldeanlagen

Baugenehmigungsunterlagen

Strukturierte Planung und verlässliche Umsetzung

Präzise Bauplanung gewährleistet Effizienz, Qualität und termingerechte Ausführung und unterstützt eine nachhaltige und zuverlässige Projektentwicklung.

Die genannten Anlagen sind grundsätzlich sicherheitsrelevante Einrichtungen und werden entsprechend von zugelassenen Sachverständigen geprüft. Diese Prüfer müssen für die durchgeführten Untersuchungen eine entsprechende Zulassung besitzen. Daher ist es möglich, dass PVO-Prüfungen für verschiedene Anlagen von mehreren Prüfern durchgeführt werden.

Hinweis: Es ist zu beachten, dass nur die Anlagen, die in den Baugenehmigungsunterlagen aufgeführt sind, PVO-prüfpflichtig sind. Alle anderen technischen Anlagen, abgesehen von Personenaufzügen (die alle zwei Jahre eine Hauptuntersuchung durch einen Sachverständigen benötigen), werden kontinuierlich und ausschließlich von sachkundigen oder befähigten Personen geprüft. Dies erfolgt nach verschiedenen anderen Richtlinien und Vorschriften.

Massen- und Anlagenermittlung

Der Umfang der Prüfungen wird einerseits von den Abmessungen und Anlagen bestimmt, andererseits von der Perspektive des Prüfers. Das bedeutet, dass der Prüfer die Anlagen und deren Komponenten zwar stichprobenartig prüft, aber eigenständig die Prüfhäufigkeit erhöhen kann. Dies geschieht immer dann, wenn bei den stichprobenartigen Prüfungen die Fehlerquote hoch ist. Ein Beispiel hierfür ist die Überprüfung einer Brandmeldeanlage: Normalerweise werden 10-15% der Melder geprüft. Ist hier die Fehlerquote hoch, wird der Prüfer die Prüfungen der Melder ausdehnen. Die Höhe der akzeptierten Fehlerquote kann von Prüfer zu Prüfer unterschiedlich sein. Hierbei spielt auch die Erfahrung des jeweiligen Prüfers eine Rolle. Dieser kennt oft die installierten Anlagen und weiß, welche Fehler diese häufig aufweisen. Die Ermittlung der Abmessungen und die Bereitstellung der Anlagendaten erfolgen durch unsere Kunden.

Technische Anlagen und Einrichtungen sind nach PVO zu prüfen in:

  • Hallenbauten mit industrieller oder gewerblicher Nutzung mit einer Geschossfläche von mehr als 2.000 m²

  • Versammlungsstätten im Sinne des § 1 der Versammlungsstättenverordnung vom 5. August 2003 (HmbGVBl. S. 420) in der jeweils geltenden Fassung,

  • Hochhäusern im Sinne des § 2 Absatz 4 Nummer 1 HBauO,

  • geschlossene Großgaragen im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 5 der Garagenverordnung vom 17. Januar 2012 (HmbGVBl. S. 8) in der jeweils geltenden Fassung,

  • Verkaufsstätten im Sinne des § 1 der Verkaufsstättenverordnung vom 5. August 2003 (HmbGVBl. S. 413) in der jeweils geltenden Fassung,

  • Krankenhäusern, Pflegeheimen und Stätten mit vergleichbarer Nutzung, Beherbergungsstätten im Sinne des § 1 der Beherbergungsstättenverordnung vom 5. August 2003 (HmbGVBl. S. 448) in der jeweils geltenden Fassung ab 60 Betten,

  • Gebäude von Anlagen des öffentlichen nicht schienengebundenen Verkehrs, die für die gleichzeitige Anwesenheit von mehr als 600 Personen bestimmt sind,

  • allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen,

  • Tageseinrichtungen für Kinder

Nutzungsänderungen

Effiziente Konferenz- und Veranstaltungsräume

Gut strukturierte Räume ermöglichen professionelle Meetings mit optimaler Bestuhlung, Beleuchtung und Akustik für reibungslose Kommunikation und Zusammenarbeit.

Bei einer Änderung der Nutzung der genannten Gebäudetypen gilt immer die zuletzt genehmigte Nutzung des Gebäudes. Wenn beispielsweise ein Krankenhaus in Wohnungen umgewandelt wird, unterliegt dieses Wohnhaus nicht mehr der PVO-Pflicht. Ursprünglich geforderte Anlagen wie eine Brandmeldeanlage könnten dann entfernt werden. Ob dies jedoch sinnvoll ist, muss in jedem Einzelfall überprüft werden. Bei den genannten Gebäudetypen (z.B. Hochhaus) gelten immer zuerst die entsprechenden Regeln für den Gebäudetyp. Wenn bisher nicht dem PVO unterliegende Gebäude, wie eine Villa, in eine Schule umgewandelt werden, müssen bei der Umwandlung die Vorschriften der jeweiligen PVO vollständig erfüllt werden. Dies kann beim Umbau zu erheblichem Aufwand führen (z.B. Einbau von Brandmelde-, Alarmierungsanlagen usw.). Daher sollte vor dem Umbau geprüft werden, ob dieses Gebäude grundsätzlich für die neue Nutzung geeignet ist.

Welche Unterlagen werden für Durchführung der Prüfung gebraucht und müssen dem jeweiligen Prüfer bereitgestellt werden?

Strukturiertes Dokumentenmanagementsystem

Strukturiertes Dokumentenmanagementsystem

Baugenehmigung einschließlich der genehmigten Bauvorlagen (Aktuellste Form mit evtl. Nachträgen, Nutzungsänderungen).

Auch die Dokumentation über wesentliche Änderungen der zu prüfenden Anlagen nach Neubau / Umbau.

  • Brandschutzkonzept

  • Grundriss- und Schnittzeichnungen des Gebäudes, aus denen ersichtlich sind: Grundfläche, Raumhöhe und Rauminhalt, Brandabschnitte, Nutzungseinheiten,

  • Bauteile mit Anforderungen an die Feuerwiderstandsfähigkeit (z. B. Brandschutztüren etc.)

  • Nutzung (Personenzahl, Garagenstellplätze, u.ä.)

  • Rettungswege

  • Funktionsbeschreibung der zu prüfenden Anlage

  • Bericht über die zuletzt durchgeführte Prüfung (PVO-Prüfung)

  • Verwendbarkeitsnachweise

Tipp

Die Zurverfügungstellung dieser Dokumente beschleunigt die Umsetzung der Prüfungen. Nachweise zur Verwendbarkeit und Funktionsbeschreibungen werden vom Technischen Facility Management aktuell gehalten. Diese Vereinbarung wird ebenfalls schriftlich festgehalten. Weitere Informationen dazu sind in der DIN EN 13460 "Dokumente der Instandhaltung" zu finden.

DIN 13460 Dokumente der Instandhaltung (Auszug)

Dokument-Bezeichnung

Dokument-Beschreibung

Informationseinheiten

Technische Einzelheiten

Festlegungen des Herstellers der Betrachtungseinheit

- Hersteller
- Datum der Herstellung
- Modell/Typ/Seriennummer
- Größe
- Gewicht
- Leistung
- Antriebs- und Wartungsanforderungen
- Weiterhin: äußere Beschaffenheit, Einzelheiten der Montage und Betriebsdaten

Bedienungshandbuch

Technische Anleitungen, um eine einwandfreie Funktionsleistung der Betrachtungseinheit entsprechend den technischen Festlegungen und Sicherheitsbedingungen zu erreichen.

- Modell/Typ
- Datum des Handbuches (Ausgabe)
- Technische Angaben zur Einheit
- Vorgehensweise bei:
Inbetriebnehmen/Einschalten
Warmlaufen
Dauerbetrieb
Kontrolliertes Abschalten
- Beschränkungen im Betrieb/
- Vorsichtsmaßnahmen
- Zu beachtende Gesetze und Richtlinien

Instandhaltungs-Handbuch

Technische Anleitung, um den Zustand einer Betrachtungseinheit aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen, in dem diese eine geforderte Funktion erfüllen kann.

- Modell/Typ
- Datum des Handbuches (Ausgabe)
- Technische Einzelheiten der Einheit
- Vorbeugende Instandhaltungsarbeiten:
Inspektionen
Kalibrieren/Einstellung
Ersatz von Teilen
Schmierung
- Vorgehensweise bei:
Störungsbeseitigung
Abbau/Aufbau
Wiederherstellung
Einstellung
- Ursache- und Wirkung-Diagramme
- erforderliche Spezialwerkzeuge
- Empfehlungen für Ersatzteile
- Sicherheitsanforderungen
- (Signale, Verkleidung, Kontrolle der Antriebsquelle)

Liste der Bauelemente

Umfassende Liste der Einheiten, die Teil einer anderen Einheit sind.

- Übergeordnete Einheit (Titel)
- (Modell/Typ/Seriennummer)
- Nummer der Einheit
- Menge der Einheit

Übersichtszeichnung

Zeichnung, die den Lageplan für Ersatzteile bei einer Einheit zeigt.

- Zeichnungsnummer und Kennzeich-nung
- Datum
- Maße
- Lage und Kennzeichnung der Bauele-mente
- Erforderlicher Raum für Demontage und Instandhaltung
- Zweckdienliche Angaben über Verbin-dungen
- Falls erforderlich: Tragzapfen, Inspek-tionsluken, Leiter, . . .

Detailzeichnung

Zeichnung mit Liste der Teile, um die Zerlegung, die Instandsetzung und den Zusammenbau von Einheiten sicherzustellen.

- Code zur Kennzeichnung des Teils, dessen Einheit gezeigt wird.
- Montagebezeichnung, in der die Lage der Teile dargestellt ist.
- Kennzeichnung der einzelnen Teile der Zeichnung:
Teil-Nummer
Beschreibung
Anzahl der Einheiten
- Weitere zweckdienliche Angaben für die Arbeiten beim Zusammenbau und Zerlegen

Logikdiagramm

Systemsteuerungsdiagramm zur Verdeutlichung der gesamten Systemlogik.

- Code und Kennzeichnung des Dia-gramms
- Datum
- (Ausgabe / Überarbeitung)
- Logische Funktionen
- (Kurzzeichen, ... und Regelfluss)
- Betriebsarten
- (z. B. Anschalten, Abschalten, Alarm, Schaltfunktionen)

Stromkreisdiagramm

Diagramm aller Zuleitungen und Steuerstromkreise

- Code und Kennzeichnung des Dia-gramms
- Datum (Ausgabe / Überarbeitung)
- alle internen Verbindungen für Steue-rung, Alarm, Schutzvorrichtungen, Sperren, Schaltfunktionen, Überwa-chung, ...
- Einstellen von Zeitschaltuhren, Wär-meüberlastungs- und Schutzrelais
- Draht- und Kabelnummern
- Nummern der Ein-/ Ausgabenan-schlüsse
- Liste der Bauelemente für Inline-, Steuerungs- und Schutzsysteme
- Code für die Lage des Schaltpultes
- Code für die Lage des Abneh-mers/Lieferers
- Leitungsende und Arten der externen Signale (Feuer- und Gasauslösesignal, ...)
- Kraft- und Stromgeschwindigkeit
- Referenzzeichnungen

Rohrleitungs- und Instrumentendiagramm

Gesamtes Gas- und Flüssigkeitsleitungs- (Luft, Dampf, Öl, Brennstoff,...) und Steuerungsdiagramm

- Code und Kennzeichnung des Dia-gramms
- Datum (Ausgabe / Überarbeitung)
- alle internen Verbindungen für Steue-rung, Alarm, Schutz, Sperren, Schal-tungen, Überwachung
- Rohrleitungsnummern
- Code für die Lage der Armaturen
- Nummer der Ein-/ Ausgangsanschlüs-se
- Bauelementeliste für Inline-Steuerungs- und Schutzsysteme
- Ortscode des Anwenders/Lieferers
- Leitungsende und Arten der externen Signale
- (Farbe, Feuer- und Gasauslösesignale)
- Druck-, Strömungs- und
- Temperaturraten
- Referenzzeichnungen

Aufstellungsort

Zeichnung, die die Lage aller Feldeinheiten im betreffenden Bereich zeigt.

- Code und Kennzeichnung des Dia-gramms
- Datum (Ausgabe / Überarbeitung)
- Kennzeichnung des Bereichs (Code und Bezeichnung)
- Kennzeichnung der Einheit und Ken-nung des Aufstellungsortes
- Zeichnung oder Kurzzeichen der Ein-heiten, ohne genaue Maßangaben

Bauplan

Zeichnung, die alle Bereiche einer bestimmten Anlage zeigt.

- Code und Kennzeichnung der Zeich-nung
- Datum (Ausgabe / Überarbeitung)
- Bezeichnung der Anlage (und Code, falls erforderlich)
- Bereiche: relative Lage, Maße, Be-zeichnungen und Codes

Prüfbericht

Inbetriebnahme-Protokoll, das aufzeigt, dass die Einheit den Festlegungen entspricht.

Hersteller

Modell/Typ/Seriennummer

Datum der Herstellung

Datum der Inbetriebnahme

Garantiezeit und -bedingungen

Erfüllung der technischen Einzelheiten:
- Größe (falls erforderlich)
- Gewicht (falls erforderlich)
- Energie- und Betriebsanforderungen (Eingaben)
- Leistungsfähigkeit/Leistung
- andere: entsprechende physikalische Beschaffenheit, Montageangaben und Betriebsdaten.

Name und Unterschrift des Endan-wenders der Einheit zur Bestätigung der vorgenannten Angaben.

Bescheinigungen

Bestimmte Bescheinigungen über sicherheitstechnische und gesetzliche Vorschriften für Einheiten (Hebelvorrichtungen, Dampfkessel, Druckbehälter, ...)

- Hersteller
- Modell/Typ/Seriennummer
- Datum der Herstellung
- Gegenstand der Bescheinigung
- Datum der Bescheinigung
- Bescheinigungsstelle und Unterschrift (Stempel)

Übersicht prüfpflichtige Anlagen

Anlagenart

Bezeichnung

Rechtsgrundlage

Ausführender/Prüfer

Prüfintervall

Prüfinhalte

Anlagen (alle)

Anlagen und Maschinen

(allgemein)

BImSchG, TA Lärm,

technische Lieferbedingungen

SV

in Genehmigungsverfahren,

vor Inbetriebnahme, auf

Kundenwunsch

Geräuschemissionen

Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen

Prüfbericht im Erlaubnisverfahren

(nur bei Erlaubnispflicht)

BetrSichV

ZÜS

im Erlaubnisverfahren

Prüfung des Planungsstandes

anhand der

Antragsunterlagen

bezüglich Brand- und

Explosionsschutz

 

Gesamtanlage

auf Explosionssicherheit*

* in erlaubnispflichtigen

Anlagen gemäß BetrSichV

§18 einschließlich

Brandschutz

 

ZÜS oder bP*

* in erlaubnispflichtigen

Anlagen gemäß BetrSichV

§18 ausschließlich ZÜS

vor Inbetriebnahme, vor

Wiederinbetriebnahme nach

prüfpflichtiger Änderung,

wiederkehrend gemäß

Prüffristermittlung,

Maximalfrist

72 Monate

Prüfung auf Zustand,

sichere Verwendung

und ordnungsgemäßen

Betrieb unter Einbeziehung

technischer und

organisatorischer

Maßnahmen

 

Geräte, Schutzsysteme,

Sicherheits-, Kontroll- und

Regelvorrichtungen

 

ZÜS oder bP

vor Inbetriebnahme, vor

Wiederinbetriebnahme nach

prüfpflichtiger Änderung,

wiederkehrend gemäß

Prüffristermittlung,

Maximalfrist 36 Monate

Montage, Installation,

Aufstellungsbedingungen,

sichere Funktion,

ordnungsgemäßer Betrieb

 

Lüftungsanlagen,

Gaswarneinrichtungen,

Inertisierungseinrichtungen

(als Explosionsschutzmaßnahme)

 

ZÜS oder bP

vor Inbetriebnahme, vor

Wiederinbetriebnahme nach

prüfpflichtiger Änderung,

wiederkehrend gemäß

Prüffristermittlung,

Maximalfrist 12 Monate

Montage, Installation,

Aufstellungsbedingungen,

sichere Funktion,

ordnungsgemäßer Betrieb

Aufzugsanlagen

Personen- und Lastenaufzüge

nach ARL 95/16/EG

und ARL 2014/33/EU

ARL

BetrSichV

Konformitätsbewertungsverfahren:

Hersteller/notifizierte

(benannte) Stelle

Prüfung vor Inbetriebnahme

nach §15 und wiederkehrende

Prüfung nach

§16: ZÜS

max. 12/24 Monate

Prüfungen der Sicherheitseinrichtungen,

Beurteilung sicherheitstechnische

Sicht

 

Aufzüge nur zum

Gütertransport nach MRL

98/37/EG und MRL

2006/42/EG

MRL

BetrSichV

Konformitätsbewertungsverfahren:

Hersteller/notifizierte

(benannte) Stelle

Prüfung nach § 14: bP

Betreiber legt Prüffrist fest

 
 

Aufzüge gemäß Anhang IV

MRL 98/37/EG und

MRL 2006/42/EG

MRL

BetrSichV

Konformitätsbewertungsverfahren:

Hersteller/notifizierte

(benannte) Stelle

Prüfung vor Inbetriebnahme

nach §15 und

wiederkehrende Prüfung

nach § 16: ZÜS

max. 12/24 Monate

 
 

Fassadenaufzüge gemäß

Anhang IV MRL 98/37/EG

und MRL 2006/42/EG

       
 

Anlagen gemäß Anhang IV

MRL 98/37/EG und MRL

2006/42/EG z. B.

hochziehbare Personenaufnahmemittel in

Windkraftanlagen

       

Aufzugsbrandfallsteuerungen

DVNBauO

SV

vor Inbetriebnahme, nach

wesentlichen Änderungen,

wiederkehrend 36 Monate

z. B. NI

Betriebssicherheit und

Wirksamkeit (vorschriftsmäßige

Ansteuerung)

Bergwerke

elektrische Anlagen

unter Tage

ElBergV

SV

12 Monate

Betriebs- und Brandsicherheit,

Unfallschutz

Bestrahlungs- und

Beschleunigeranlagen

(Medizin und Technik)

 

StrlSchV

SV

im Allgemeinen 12 Monate

Strahlenschutzprüfung

Biogasanlagen

Anlagen in explosionsgefährdeten

Bereichen

BetrSichV

ZÜS oder bP

 

(siehe Anlagen in

explosionsgefährdeten

Bereichen)

 

Anlagen zum Umgang mit

wassergefährdenden Stoffen

WHG, AwSV/VAwS

SV

 

(siehe wassergefährdende Stoffe)

Anlagen zum Umgang mit

immissionsschutzrechtlich

genehmigungsbedürftigen

Anlagen

BImSchG, 4. BImSchV

SV

 

sicherheitstechnische

Prüfung

 

Sicherheitstechnische

Prüfung

§ 29a BImSchG

Öffentlich bekanntgegebener

SV nach

§ 29a BlmSchG

Gem. Nebenbestimmung der

Genehmigung oder per

behördlicher Anordnung

Übergeordnete

sicherheitstechnische

Prüfung

 

Druckanlagen und

Anlagenteile

EnWG/ BetrSichV

DVGW-SV/ZÜS oder bP

EnWG: vor Inbetriebnahme

bzw. BetrSichV: vor Inbetriebnahme,

nach Änderung,

wiederkehrend gemäß

Prüffristermittlung

Betriebssicherheit

Blitzschutzanlagen

länderspezifische

Verordnungen zum Prüfen

technischer Anlagen

(Baurecht), BetrSichV,

GefStoffV

SK

vor Inbetriebnahme, nach

wesentlicher Änderung,

wiederkehrend gemäß

Prüffristermittlung

Betriebssicherheit und

Wirksamkeit, vorschriftsmäßige

Ausführung,

Erhaltungszustand

Brandmelde- und

Alarmierungsanlagen

(Gefahrmeldeanlagen)

 

länderspezifische

Verordnungen zum Prüfen

technischer Anlagen

(Baurecht), ASR

SV

vor Inbetriebnahme, nach

wesentlicher Änderung,

wiederkehrend 36 Monate,

z. B. HB, HE, HH, ST, MV, NI,

NW, SH

Betriebssicherheit und

Wirksamkeit (vorschriftsgemäßer

Einbau,

Funktion, Ansteuerungen,

Aufschaltung)

Brückenbauwerke

Ingenieurbauwerke im

Zuge von Straßen und

Wegen z. B. Brücken,

Verkehrszeichenbrücken,

Tunnel, Trogbauwerke,

Stützbauwerke,

Lärmschutzbauwerke,

sonstige Ingenieurbauwerke

DIN 1076

SK

Hauptprüfung:

vor Abnahme der Bauleistung,

vor Ablauf der Verjährungsfrist,

jedes sechste Jahr

Einfache Prüfungen:

drei Jahre nach einer

Hauptprüfung, Prüfung aus

besonderem Anlass, Prüfung

nach besonderen Vorschriften

Prüfung von Ingenieurbauwerken

hinsichtlich

ihrer Standsicherheit,

Verkehrssicherheit und

Dauerhaftigkeit

CO-Warnanlagen

 

länderspezifische

Verordnungen zum Prüfen

technischer Anlagen

(Baurecht)

SV

vor Inbetriebnahme, nach

wesentlicher Änderung,

wiederkehrend 36 Monate,

z. B. HB, HH, HE, ST, MV, NI,

NW, SH

Betriebssicherheit und

Wirksamkeit (Anordnung

und Anzahl der Messstellen,

Überprüfung der

Schaltpunkte für die

Ventilatoren)

einfache

Druckbehälter,

(Herstellung)

z. B. Druckluftbehälter

Richtlinie 2009/105/EG,

(Richtlinie 2014/29/EU),

6. ProdSV

notifizierte (benannte)

Stelle

Konformitätsbewertung

(Inverkehrbringen)

Entwurfsprüfung,

Baumusterprüfung,

Produktprüfungen,

Herstellervoraussetzungen

Druckgeräte und

Baugruppen

(Herstellung)

Druckbehälter, Dampfkessel,

Rohrleitungen,

Ausrüstungsteile,

Baugruppen

Druckgeräterichtlinie,

Richtlinie 97/23/EG,

(Richtlinie 2014/68/EU),

14. ProdSV

notifizierte (benannte)

Stelle

Konformitätsbewertung

(Inverkehrbringen)

Entwurfsprüfung, Baumusterprüfung,

Produktprüfungen,

Abnahmeprüfung,

Herstellervoraussetzungen,

Qualitätssicherungssysteme,

Schweißerprüfung,

Verfahrensprüfung,

Werkstoffeinzelgutachten,

PMA, EAM

Druckgeräte,

ortsbewegliche

(Herstellung und Betrieb)

Gefäße (Flaschen,

Druckfässer etc.), Tanks

(TKW, EKW), Armaturen

TPED RL 2010/35/EU,

ODV, GGVSEB, ADR/RID

notifizierte (benannte)

Stelle

Konformitätsbewertung

(Inverkehrbringen), wiederkehrende

Prüfung gemäß

ADR, RID

Entwurfsprüfung,

Baumusterzulassung,

Produktprüfungen,

Zwischenprüfung,

betriebseigener Prüfdienst,

Neubewertungen,

wiederkehrende

Prüfungen, Überwachung

Herstellung

Druckgeräte

(Betrieb)

Druckbehälter, Rohrleitungen,

Dampfkessel,

Füllanlagen, Druckanlagen

BetrSichV

Sachverständiger der

ZÜS oder bP

Gemäß Prüffristermittlung

Prüfbericht im Erlaubnisverfahren,

Prüfung vor

Inbetriebnahme, wiederkehrende

Prüfungen,

Prüfung nach Änderung

Elektrische Anlagen

und Betriebsmittel

ortsfest

PVO, PrüfVO-NRW

(bundeslandabhängig),

AFB (VdS), DGUV V3,

BetrSichV

SV, SK (rechtsgebietsabhängig)

vor Inbetriebnahme, nach

wesentlicher Änderung, wiederkehrend

12 bis 72 Monate

(rechtsbereichsabhängig)

Betriebs- und Brandsicherheit,

Unfallschutz

 

nicht ortsfest

DGUV V3, BetrSichV

SK

6 bis 24 Monate

 

Erdöl-, Erdgasförder-

und

Speicheranlagen

elektrische Anlagen

ElBergV

anerkannte SV der jeweils

zuständigen Bergämter

wiederkehrende Prüfung

12 Monate, Prüfungen vor

Inbetriebnahme

ordnungsgemäßer

Zustand hinsichtlich

Montage, Installation

und Betrieb

 

Blitzschutz und

Potenzialausgleich

BVOT Anlage zu § 5

(entsprechende

Errichtung)

 

wiederkehrende Prüfung

36 Monate, Prüfung vor

Inbetriebnahme

Betriebssicherheit und

Wirksamkeit, vorschriftsmäßige

Ausführung,

Erhaltungszustand

 

Anlagen zur Lagerung und

Umschlag von entzündlichen,

leicht- oder

hochentzündlichen

Flüssigkeiten (V > 1.000

Liter unterirdisch bzw.

V > 5.000 Liter oberirdisch)

BVOT Anlage zu § 5

 

wiederkehrende Prüfung

5 Jahre, Prüfung vor

Inbetriebnahme, nach

Stillstand > 12 Monate, nach

Wiederinbetriebnahme und

nach wesentlicher Änderung

Begutachtung und

Prüfung von Lageranlagen,

Füllstellen, Tankstellen,

Sicherheitseinrichtungen,

Tanks, Anlagen zum

Umgang mit wassergefährdenden

Stoffen:

Ordnungsprüfung,

technische Prüfung,

Dichtheit/äußere

Funktionsprüfung

 

Verdichteranlagen mit

Leistung > 20 kW

BVOT Anlage zu § 5

 

vor Inbetriebnahme, nach

wesentlicher Änderung

Mechanik (Rohrleitungen):

Vorprüfung, Bau- und

Druckprüfung, Elektrotechnik:

Analyse der

Sicherheitsstromkreise,

Wartungs- und Prüfpläne,

Funktionskontrolle,

vorschriftsmäßiger

Einbau, Betriebssicherheit

im Zusammenhang mit

Explosionsschutz (siehe

Anlagen in explosionsgefährdeten

Bereichen)

 

kraftbetriebene

Hebezeuge

   

vor Inbetriebnahme, nach

wesentlicher Änderung alle

4 Jahre

Wirksamkeit der mechanischen

und elektrischen

Sicherheitseinrichtungen,

Unfallschutz

 

Rohrleitung zum

Befördern gefährlicher

Gase, Flüssigkeiten und

Sole

   

vor Inbetriebnahme

Dichtigkeit, Festigkeit,

Funktionssicherheit,

Schweißnähte während

der Errichtung

Fahrtreppen und

Fahrsteige

 

BetrSichV, MRL,

DIN EN 115

bP/SV

Prüfumfang, -inhalt, -fristen

gemäß Festlegungen in

Gefährdungsbeurteilung

Übereinstimmung der

Anlagen mit den Schutzzielen

der MRL und ggf.

Übereinstimmung mit der

Produktnorm, Wirksamkeit

der mechanischen

und elektrischen Sicherheitseinrichtungen,

Unfallschutz,

ordnungsgemäßer

Zustand

Fenster, Türen und

Tore

kraftbetätigte Fenster,

Türen und Tore

BetrSichV,

Richtlinie ASR 1.7

bP/SK

Prüfumfang, -inhalt, -fristen

gemäß Festlegungen in

Gefährdungsbeurteilung

Unfallschutz

 

automatische Schiebetüren

in Flucht- und

Rettungswegen

TAnlVO

(bundeslandabhängig)

SK

vor Inbetriebnahme, nach

wesentlicher Änderung,

wiederkehrend (36 Monate)

Betriebssicherheit und

Wirksamkeit

 

Feststellanlagen

TAnlVO Betriebssicherheit und

Wirksamkeit (ordnungsgemäßes

und störungsfreies

Zusammenwirken)

(bundeslandabhängig),

DIN 14677

   

Betriebssicherheit und

Wirksamkeit (ordnungsgemäßes

und störungsfreies

Zusammenwirken)

 

elektrische Türverriegelungen

in Rettungswegen

TAnlVO (bundeslandabhängig)

   

Betriebssicherheit und

Wirksamkeit

Feuerlöschanlagen

ortsfest (Wasser-, Schaum-, Gas-, Pulveranlagen u. a.)

selbsttätig (automatisch

auslösende, stationäre

Anlagen wie Sprinkleranlagen,

Sprühwasser-,

Schaum-, Gas- oder

Pulverlöschanlagen)

länderspezifische

Verordnungen zum Prüfen

technischer Anlagen

(Baurecht), ASR

(Gaslöschanlagen BGR 134)

SV

vor Inbetriebnahme, nach

wesentlicher Änderung,

wiederkehrend 36 Monate,

z. B. HB, HE, HH, ST, MV, NI,

NW, SH (Gaslöschanlagen:

2 Jahre)

Betriebssicherheit und

Wirksamkeit (vorschriftsgemäßer

Einbau)

 

nicht selbsttätig

(Wandhydranten)

länderspezifische

Verordnungen zum Prüfen

technischer Anlagen

(Baurecht), ASR

(Gaslöschanlagen BGR 134)

SV (Wandhydrantenanlagen,

stationäre) SK (z. B.

halbstationäre Löschanlagen,

ortsfeste mit

trockenen Steigleitungen

ohne Druckerhöhung,

bundeslandabhängig)

wie oben, NW: wiederkehrend

72 Monate

 

Feuerungsanlagen

besondere feste oder

flüssige Brennstoffe

> 100 kW

BImSchG, 4. BImschV,

13. BImSchV, 1. BImSchV,

TA Luft

SV

12 bis 60 Monate

Emissionsmessung

(z. B. Staub, SO2, CO,

NOX), Kalibrierung von

Emissionsüberwachungssystemen

 

feste Brennstoffe, z. B.

Kohle, Holz, Heizöl (außer

Heizöl EL) > 1 MW

       
 

besondere gasförmige

Brennstoffe > 10 MW

       
 

flüssige und gasförmige

Brennstoffe > 20 MW

       

Fliegende Bauten

 

LBauO der Länder

SV

12 bis 60 Monate

Vor-, Bau- und Abnahmeprüfung,

Verlängerungsprüfung,

Gutachten,

Erteilung der Ausführungsgenehmigung,

Verlängerung

der Geltungsdauer

Flüssiggasanlagen

(Gefährdungsdenkmal

Druck)

Flüssiggaslagerbehälter

BetrSichV, BImSchG

ZÜS/bP (je nach Prüfung)

SV nach § 29 BlmSchG

24 bis 120 Monate

Gutachten im Genehmigungsverfahren,

Prüfung

vor Inbetriebnahme,

wiederkehrende Prüfung,

(Explosions- und

Brandschutz siehe

Anlagen in explosionsgefährdeten

Bereichen)

Füllanlagen /

Gastankstellen

(Druck)

Abfüllung von Gasen in Flaschen


Tankstellen für Erdgas,
Flüssiggas, Wasserstoff

BetrSichV

ZÜS

Drucktechnischer Teil:

60 Monate, bezüglich Ex:

siehe Anlagen in explosionsgefährdeten

Bereichen

Prüfbericht im Erlaubnisverfahren,

Prüfung vor

Inbetriebnahme,

wiederkehrende Prüfung

Füllanlagen /

Gastankstellen

(Gefährdungsdenkmal Druck)

Abfüllung von Gasen in Flaschen



Tankstellen für Erdgas, Flüssiggas, Wasserstoff

BetrSichV

ZÜS

Drucktechnischer Teil:

60 Monate, siehe Anlagen in

explosionsgefährdeten

Bereichen

Prüfbericht im Erlaubnisverfahren,

Prüfung vor

Inbetriebnahme,

wiederkehrende Prüfung

Gefahrguttransport

Tankfahrzeuge

ADR/RID, GGVSEB

notifizierte (benannte)

Stelle

36 Monate, 72 Monate

Erhaltungszustand (innere

Prüfung, äußere Prüfung,

Druckprüfung),

Dichtheitsprüfung,

Funktionsprüfung,

Ausrüstung

 

Eisenbahnkesselwagen

   

48 Monate, 96 Monate

 
 

IBC

   

30 Monate, 60 Monate

 
 

Tankcontainer

ADR/RID, GGVSEB,

GGVSee, IMDG

     

Hebezeuge und

Förderanlagen

Bagger, Lader,

Erdbaumaschinen

BetrSichV

bP

12 Monate

Wirksamkeit der

mechanischen und

elektrischen

Sicherheitseinrichtungen,

Unfallschutz,

ordnungsgemäßer

Zustand elektrischer

Sicherheitseinrichtungen

 

Flurförderzeuge

BetrSichV, DGUV

Vorschrift 68

bP/SK

   
 

Hebebühnen

BetrSichV, DGUV Regel

100-500

bP

Prüfumfang, -inhalt, -fristen

gemäß Festlegungen in

Gefährdungsbeurteilung

 
 

Hebebühnen für Fahrzeuge

       
 

Krane

BetrSichV, Anhang 3

(zu § 14 Abs. 4)

Abschnitt 1 Krane

bP/Prüf-SV

Prüffrist gemäß BetrSichV

(zu § 14 Abs. 4) Anhang 3

Abschnitt 1

 
 

Lastaufnahmeeinrichtungen

BetrSichV, DGUV Regel

100-500

bP

Prüfumfang, -inhalt, -fristen

gemäß Festlegungen in

Gefährdungsbeurteilung

 
 

Regalbediengeräte

BetrSichV, DGUV Regel

108-007

     
 

Vertikalumsetzeinrichtungen

BetrSichV, DGUV Regel

108-009

     
 

Winden, Hub- und Zuggeräte

BetrSichV, VStättV, DGUV

Vorschrift 54

bP/SK/SV

SK: 12 Monate

SV: 48 Monate

 
 

Zieh- und Verseilmaschinen

BetrSichV

bP

Prüfumfang, -inhalt, -fristen

gemäß Festlegungen in

Gefährdungsbeurteilung

 

Kälteanlagen

Druckanlage und

Anlagenteile

BetrSichV, BlmSchG

ZÜS/bP (je nach Prüfung)

SV nach § 29a BlmSchG

Anlagenprüfung (12 oder

60 Monate je nach Kältemittel)

Prüfung vor Inbetriebnahme,

wiederkehrende

Prüfung, sicherheitstechnische

Prüfung nach

BlmSchG

   

AwSV/VAwS

SV

60 Monate

 

Lüftungstechnische

Anlagen

 

länderspezifische

Verordnungen zum Prüfen

technischer Anlagen

(Baurecht), ASR

SV

vor Inbetriebnahme, nach

wesentlicher Änderung,

wiederkehrend 36 Monate,

z. B. HB, HE, HH, ST, MV, NI,

NW, SH

Betriebssicherheit und

Wirksamkeit (Ermittlung

der Luftmengen, Raumluftzustände,

Luftverteilung,

Zustandsbeurteilung der

Anlagenteile, Überprüfung

der Regelungen, Prüfung

von Brandschutzklappen

hinsichtlich Einbau und

Funktion) im Zusammenhang

mit Explosionsschutz

(siehe Anlagen in

explosionsgefährdeten

Bereichen)

MSR-Anlagen zur

Anlagensicherung

 

BImSchG, BetrSichV

SV

vor Inbetriebnahme, nach

Änderung, wiederkehrend

gemäß Gefährdungsbeurteilung,

als Bestandteil

überwachungsbedürftiger

Anlagen in Fristen der Anlage

Analyse der Sicherheitsstromkreise,

Wartungsund

Prüfpläne, Funktionskontrolle,

vorschrifts-

mäßiger Einbau,

Betriebssicherheit im

Zusammenhang mit

Explosionsschutz (siehe

Anlagen in explosionsgefährdeten

Bereichen)

Radioaktive Stoffe

(umschlossene)

 

StrlSchV

SV

gemäß Genehmigung (meist

jährlich), hochradioaktive

Quellen im Allgemeinen

jährlich, bei bauartzugelassenen

Vorrichtungen alle 10 Jahre

(Zulassungsschein ist zu

beachten)

Dichtheitsprüfung

Rauchabzugsanlagen

und

-vorrichtungen

sowie Anlagen zur

Rauchfreihaltung

von Rettungswegen

natürliche und maschinelle

Rauchabzugsanlagen und

-vorrichtungen sowie

Überdruckanlagen zur

Rauchfreihaltung von

Rettungswegen

länderspezifische

Verordnungen zum Prüfen

technischer Anlagen

(Baurecht)

ASR

SV/SK

(bundeslandabhängig)

vor Inbetriebnahme, nach

wesentlicher Änderung,

wiederkehrend 36 Monate,

z. B. HB, HE, HH, ST, MV, NI,

NW, SH (NW: natürliche

72 Monate)

Betriebssicherheit und

Wirksamkeit (richtiger

Einbau, Funktion,

Dimensionierung)

Röntgeneinrichtungen

zur medizinischen

Diagnose, zur medizinischen

Therapie (bis 1 MeV)

technisch

RöV

SV

60 Monate

Strahlenschutzprüfungen

Rohrfernleitungen

Gashochdruckleitungen

öffentliche Gasversorgung

EnWG, UVPG,

GasHDrLtgV,

DVGW-Regelwerk

SV der akkreditierten

Inspektionsstelle

gutachterliche Äußerung,

Prüfung vor Inbetriebnahme

Vorprüfung, Bau- und

Druckprüfung, Prüfung

Sicherheitseinrichtungen

 

Rohrfernleitungsanlage

zum Transport gefährlicher

Gase und Flüssigkeiten

UVPG, ProdSG,

RohrFltgV, TRFL

SV der anerkannten

Prüfstelle

Prüfung vor Inbetriebnahme,

wiederkehrende Prüfung alle

24 Monate

Vorprüfung, Bau- und

Druckprüfung, Abnahmeprüfung,

Prüfung der

sicherheitstechnischen

Einrichtungen, KKS,

wiederkehrende

Prüfungen

Schachtförderanlagen

Seilfahrtanlagen,

Güterförderanlagen

BVOS Tabellen 1–4

gemäß § 13 Abs. 4

SV

6/12/24 Monate

BVOS

Schutzeinrichtungen

der Prozessleittechnik

elektrische/elektronische/

programmierbare

elektronische Systeme

(Steuerungen), mechanische,

hydraulische und

pneumatische Schutzeinrichtungen

BetrSichV

SK/SV

anlagen- und konfigurationsabhängig,

Anforderungen

gemäß DIN EN 61508,

DIN EN 61511, VDI/VDE 2180,

DIN EN 50156, DIN EN 13849

Funktionsprüfungen der

einzelnen Sicherheitsfunktionen,

Überprüfung der

festgelegten Anforderungen

an das Schutzsystem im

Zusammenhang mit

Explosionsschutz (siehe

Anlagen in explosionsgefährdeten

Bereichen)

Schutz- und

Überwachungseinrichtungen

 

BImSchG

SV

 

Funktions- und

Betriebssicherheit,

Wartungspläne, Prüfpläne

im Zusammenhang mit

Explosionsschutz (siehe

Anlagen in explosionsgefährdeten

Bereichen)

Sicherheitsbeleuchtung

und Sicherheitsstromversorgung

 

länderspezifische

Verordnungen zum Prüfen

technischer Anlagen

(Baurecht), ASR

SV

vor Inbetriebnahme, nach

wesentlicher Änderung,

wiederkehrend 36 Monate,

z. B. HB, HE, HH, ST, MV, NI,

NW, SH

Betriebssicherheit und

Wirksamkeit (vorschriftsgemäßer

Einbau,

Funktion, Ansteuerungen,

Aufschaltung)

Sicherheitstechnische

Gebäudeausrüstung

in Sonderbauten

Prüfung auf bestimmungsgemäßes

Zusammenwirken

von Anlagen

(Wirkprinzip-Prüfung)

länderspezifische

Verordnungen zum Prüfen

technischer Anlagen

(Baurecht)

SV

vor Inbetriebnahme, nach

wesentlicher Änderung,

wiederkehrend 36 Monate

z. B. ST, NI, NW, SH

Wirksamkeit und

Betriebssicherheit von

sicherheitstechnischen

Anlagen in Sonderbauten

(bestimmungsgemäßes

Zusammenwirken von

Anlagen)

Stetigförderer

 

BetrSichV, DGUV

Information 208-018

bP

Prüfumfang, -inhalt, -fristen

gemäß Festlegungen in

Gefährdungsbeurteilung

Wirksamkeit der

mechanischen und

elektrischen

Sicherheitseinrichtungen,

Unfallschutz,

ordnungsgemäßer

Zustand

Störfallanlagen

genehmigungsbedürftige

Anlagen bei Überschreitung

von Mengenschwellen

gefährlicher Stoffe

12. BImSchV (StörfallV)

SV (nach § 29a BImSchG)

erstmalig und bei wesentlichen

Änderungen der Anlage,

Dokumentenüberprüfung

(Sicherheitskonzept,

Sicherheitsbericht, Sicherheitsmanagementsystem)

spätestens alle 5 Jahre

Sicherheitskonzept,

Sicherheitsbericht, Sicherheitsmanagementsysteme

sowie deren Umsetzung

im Betrieb

Tankstellen und

Tanklager für

flüssige Kraft- und

Betriebsstoffe

(Explosions- und

Brandschutz siehe

Anlagen in

explosionsgefährdeten

Bereichen)

Lagerbehälter (Dieselkraftstoff,

Ottokraftstoff,

Heizöl, Altöl, Adblue)

WHG, AwSV/VAwS

SV/ZÜS

30 bis 60 Monate

Begutachtung und

Prüfung von Lageranlagen,

Füllstellen, Tankstellen,

Sicherheitseinrichtungen,

Tanks

Anlagen zum Umgang mit

wassergefährdenden

Stoffen: Ordnungsprüfung,

technische Prüfung,

Dichtheit äußere Prüfung,

Funktionsprüfung

 

Abfüllflächen und

Abgaseinrichtungen

       
 

Gaspendelung (tankstellenseitige

Ausrüstung an

den Lagertanks,

Tankfahrzeug)

20. BImSchV

 

60 Monate

Ausrüstung, Dichtheit,

Wirksamkeit

 

Sonderfall: Tankfahrzeuge

für Ottokraftstoff,

Gaspendelung

   

60 Monate, in der Regel aber

in Verbindung mit Haupt- und

Zwischenprüfung

Ausrüstung, Dichtheit,

äußere Prüfung

 

Leichtflüssigkeitsabscheider

AwSV/VAwS, AbwasserVO,

DIN 1999-100 (EN

858), Landeswasserrecht,

Kommunalsatzung

 

60 Monate

Funktionsfähigkeit,

Dichtheit, Erhaltungszustand

 

Gasrückführung

(Zapfsäule, Pkw-Tankund Lagerbehälter)

21. BImSchV

   

Ausrüstung, Dichtheit,

Wirksamkeit

Wassergefährdende Stoffe

Anlagen zum Lagern,

Abfüllen und Umschlagen

(LAU)

WHG, AwSV/VAwS

SV

30 bis 60 Monate

erstmalige und wiederkehrende

Prüfungen

 

Anlagen zum Herstellen,

Behandeln und

Verwenden (HBV)

       
 

Rohrleitungsanlagen

       

Zerstörungsfreie Prüfungen,

Personalqualifikation

 

DIN ISO 9712

Prüfungsbeauftragter der

Zertifizierungsstelle

60 Monate

VT (visuelle Prüfung),

PT (Eindringprüfung),

MT (Magnetpulverprüfung),

UT (Ultraschallprüfung),

RT (Durchstrahlungsprüfung),

jeweils Stufe

1 bis 3

Auslastung berücksichtigen

Präzise Planung und Koordination

Detaillierte Architekturplanung sichert Effizienz, Compliance und strukturelle Integrität bei professionellen Bau- und Designprojekten.

Aufgrund der aktuellen Knappheit an Fachkräften sind die Sachverständigen stark ausgelastet. Es gibt Institutionen wie die DEKRA oder den TÜV, die über die entsprechenden zugelassenen Prüfer für sämtliche technischen Anlagen verfügen. Es bilden sich auch Arbeitsgemeinschaften, die sich für solche Anforderungen zusammenschließen. Zusätzlich wird die zeitliche Anerkennung geprüft. Es ist nicht vorteilhaft, wenn diese vor der zweiten Prüfung abläuft.

Preisabfrage / Ausschreibung

Nach Bedarf übernehmen wir das Verfahren und organisieren Preisabfragen bzw. Ausschreibungen. Dabei bieten wir dies entweder als Dienstleistung oder Werkleistung an, ganz nach den Vorstellungen unserer Kunden.

Rahmenbedingungen festlegen

Beispiel:

a. Mindestens 3 Anbieter (5 große Anbieter in der Region + Bietergemeinschaften)

b. Laufzeit max. 6 Jahre

c. Nachweis das die Bieter präqualifiziert sind

d. Wertgrenze max. € 100.000.- (RS mit Ihrer Vergabestelle)

Wertungsvorschlag

Da der Umfang der Prüfungen nicht nur auf die Massen und Anlagen zurückzuführen sind, sondern auch auf die Subjektivität der Prüfer könnte der günstigste Anbieter wie folgt ermittelt werden:

a. Tagessatz incl. Übernachtung . 50%

b. Anfahrt bzw. Reisekosten 05%

c. Evtl. Nebenkosten (z.B. für Kommunikation mit Bauaufsicht) 05%

d. Mindestprüfzeit in Tagen 20%

e. Maximale Prüfzeit in Tagen 20%

Vorbereitung zur Vereinfachung der Durchführung der Prüfungen

Technische Anlagen müssen generell in einem gepflegten und aufgeräumten Zustand präsentiert werden. Die Anlage selbst sowie ihre Komponenten sollten leicht zugänglich sein. Technikräume sollten nicht mit Gegenständen überladen sein, die nicht zur Anlage gehören. Jeglicher Müll und ähnliche Dinge müssen beseitigt werden. Wichtige Bestandteile der Anlage müssen deutlich beschriftet sein, wobei die Einhaltung gesetzlicher und anderer Vorgaben zu beachten ist.

Falls Funktionstests Auswirkungen auf die Nutzer haben, müssen diese rechtzeitig über bevorstehende Betriebsunterbrechungen informiert werden. Vor dem Start der Prüfungen ist es empfehlenswert, eine ausführliche Besprechung mit dem Prüfer, der zuständigen Instandhaltung und dem Betreiber zu führen. Daraus sollte ein Prüfablauf mit entsprechenden Zeitplänen entstehen.

Aufgaben vor und während der Prüfung

Aufgabe

Betreiber

Instandhaltung

Prüfer

Terminierung der Prüfungen

     

Bereitstellung sachkundiges Personal

     

Bereitstellung ortskundiges Personal

     

Vorhalten Werkzeuge/Verbrauchsmaterialien

     

Informationen an Nutzer

     

Tipp

Sollten sich bei der Prüfung drohende Gefahren an den Anlagen aufzeigen, sollte sofort in Absprache mit dem Prüfer gehandelt werden und diese durch die Instandhaltung behoben werden!

Raumlufttechnische Anlagen

  • Zu-und Abluftanlage komb.

  • Zuluftanlage

  • Abluftanlage

  • Dachabluftventilator

  • WC- Abluftventilator

  • Brandschutzklappen

  • OP- Zuluftanlagen

  • Druckhaltung im OP

CO- Warnanlage

  • Grundgerät

  • Messsonden

Maschinelle Rauchabzugsanlagen sowie maschinelle Anlagen zur Rauchfreihaltung von Rettungswegen

  • RDA- Rauchschutzdruckanlage

  • RDA

  • Geschosse

  • Rauchmelder

  • Taster

Natürliche Rauchabzugsanlagen NRA

  • NRA

  • Taster

  • Öffnungen/Klappen

  • Rauchmelder

  • Maschinelle Rauchabzugsanlagen

  • Ventilatoren

  • Entrauchungsklappen

  • Taster

  • Rauchmelder

Nichtselbsttätige Feuerlöschanlage

  • Steigleitung, nass

  • Wandhydranten

  • Steigleitung, trocken

  • Entnahmestellen

  • Einspeisung

  • Druckerhöhungsanlagen

Selbsttätige Feuerlöschanlagen (Sprinkler/Sprühwasserlöschanlagen)

  • Druckluftwasserbehälter

  • Alarmventilstationen: nass

  • trocken

  • Pumpe: ELT / Diesel

  • Sprinklerköpfe

  • Grundfläche des gesprinkl. Bereiches

  • Gaslöschanlage

  • (z.B. CO²)

  • Löschgasbevorratung gesamt Kg / Liter

  • Anzahl der Löschbereiche

  • Düsen/Ventile

  • Handauslösung

  • Taster

  • Automatische Auslösung/Rauchmelder

  • Druckentlastungsklappen

Elektrische Anlagen (Starkstromanlagen)

  • Stationäre elektrische Anlagen DGUV A3 oder VdS (Verband der Sachversicherer) Klausel 3602

  • Mittelspannungsvert.

  • NS - Hauptverteilungen

  • NS - Unterverteilung

Sicherheitsstromversorgung

  • Ersatzstromquellen

  • Netzersatzaggregat

  • Sicherheitsbeleuchtung

  • Zentralbatterieanlage mit

  • Leuchten/Piktogramme

  • Bereitschaftsleuchten

  • Sicherheitsbeleuchtung mit eigenem Akku

Alarmierungsanlagen

  • Elektroakustische Alarmierung s. Baurecht

  • Sprechstellen

  • Lautsprecher

  • Stromkreise

Brandmeldeanlage

  • BMZ s. Baurecht

  • Unterzentralen

  • DKM – Handmelder, Anzahl

  • Anz. der Meldegruppen

  • Anz. der aut. Melder

  • Ansteuerungen

Tipp

Es empfiehlt sich mit den Sachverständigen frühzeitig einen Rahmenvertrag abzuschließen. Dann kann sichergestellt werden, dass diese auch Zeit zu der Prüfung haben. Zurzeit sind die zugelassenen Prüfer bzw. ZÜS (Zentrale ÜberwachungsStelle) stark ausgelastet.