Vorbereitung der Prüfung nach PVO
Facility Management: PVO-Prüfung » Vorbereitung

Die Vorbereitung auf Prüfungen und Zertifizierungen stellt einen kritischen Faktor für den Erfolg von Unternehmen in regulierten Branchen dar.
Eine methodische Vorgehensweise bei der Vorbereitung auf Prüfungen sorgt für die Einhaltung von Vorschriften und reduziert Risiken. Die Einbindung von Fachleuten und der Einsatz geeigneter Instrumente sind entscheidende Faktoren für eine gelungene Prüfungsvorbereitung. Regelmäßige interne Prüfungen dienen dazu, Schwachstellen rechtzeitig aufzudecken und kontinuierliche Verbesserungen umzusetzen.
PVO-Prüfung: Vorbereitung
- Prüfpflichtige Anlagen identifizieren
- Gebäudetypen und Nutzungen aufbereiten
- Unterlagen zusammenstellen
- ggf. weitere Prüfungen berücksichtigen (nicht PVO)
- Prüfungsleistungen ausschreiben
- Prüfungstermin vorbereiten
- Auflistung Prüfpflichtige Anlagen
Prüfpflichtige Anlagen identifizieren und mengenmäßig erfassen
Raumlufttechnische Anlagen und CO-Warnanlagen
Maschinelle Rauchabzugsanlagen sowie maschinelle Anlagen zur Rauchfreihaltung von Rettungswegen
Natürliche Rauchabzugsanlagen
Nichtselbsttätige Feuerlöschanlagen
Selbsttätige Feuerlöschanlagen
Elektrische Anlagen (Starkstromanlagen)
Sicherheitsstromversorgung
Alarmierungsanlagen
Brandmeldeanlagen
Baugenehmigungsunterlagen

Strukturierte Planung und verlässliche Umsetzung
Präzise Bauplanung gewährleistet Effizienz, Qualität und termingerechte Ausführung und unterstützt eine nachhaltige und zuverlässige Projektentwicklung.
Die genannten Anlagen sind grundsätzlich sicherheitsrelevante Einrichtungen und werden entsprechend von zugelassenen Sachverständigen geprüft. Diese Prüfer müssen für die durchgeführten Untersuchungen eine entsprechende Zulassung besitzen. Daher ist es möglich, dass PVO-Prüfungen für verschiedene Anlagen von mehreren Prüfern durchgeführt werden.
Hinweis: Es ist zu beachten, dass nur die Anlagen, die in den Baugenehmigungsunterlagen aufgeführt sind, PVO-prüfpflichtig sind. Alle anderen technischen Anlagen, abgesehen von Personenaufzügen (die alle zwei Jahre eine Hauptuntersuchung durch einen Sachverständigen benötigen), werden kontinuierlich und ausschließlich von sachkundigen oder befähigten Personen geprüft. Dies erfolgt nach verschiedenen anderen Richtlinien und Vorschriften.
Massen- und Anlagenermittlung
Der Umfang der Prüfungen wird einerseits von den Abmessungen und Anlagen bestimmt, andererseits von der Perspektive des Prüfers. Das bedeutet, dass der Prüfer die Anlagen und deren Komponenten zwar stichprobenartig prüft, aber eigenständig die Prüfhäufigkeit erhöhen kann. Dies geschieht immer dann, wenn bei den stichprobenartigen Prüfungen die Fehlerquote hoch ist. Ein Beispiel hierfür ist die Überprüfung einer Brandmeldeanlage: Normalerweise werden 10-15% der Melder geprüft. Ist hier die Fehlerquote hoch, wird der Prüfer die Prüfungen der Melder ausdehnen. Die Höhe der akzeptierten Fehlerquote kann von Prüfer zu Prüfer unterschiedlich sein. Hierbei spielt auch die Erfahrung des jeweiligen Prüfers eine Rolle. Dieser kennt oft die installierten Anlagen und weiß, welche Fehler diese häufig aufweisen. Die Ermittlung der Abmessungen und die Bereitstellung der Anlagendaten erfolgen durch unsere Kunden.
Technische Anlagen und Einrichtungen sind nach PVO zu prüfen in:
Hallenbauten mit industrieller oder gewerblicher Nutzung mit einer Geschossfläche von mehr als 2.000 m²
Versammlungsstätten im Sinne des § 1 der Versammlungsstättenverordnung vom 5. August 2003 (HmbGVBl. S. 420) in der jeweils geltenden Fassung,
Hochhäusern im Sinne des § 2 Absatz 4 Nummer 1 HBauO,
geschlossene Großgaragen im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 5 der Garagenverordnung vom 17. Januar 2012 (HmbGVBl. S. 8) in der jeweils geltenden Fassung,
Verkaufsstätten im Sinne des § 1 der Verkaufsstättenverordnung vom 5. August 2003 (HmbGVBl. S. 413) in der jeweils geltenden Fassung,
Krankenhäusern, Pflegeheimen und Stätten mit vergleichbarer Nutzung, Beherbergungsstätten im Sinne des § 1 der Beherbergungsstättenverordnung vom 5. August 2003 (HmbGVBl. S. 448) in der jeweils geltenden Fassung ab 60 Betten,
Gebäude von Anlagen des öffentlichen nicht schienengebundenen Verkehrs, die für die gleichzeitige Anwesenheit von mehr als 600 Personen bestimmt sind,
allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen,
Tageseinrichtungen für Kinder
Nutzungsänderungen

Effiziente Konferenz- und Veranstaltungsräume
Gut strukturierte Räume ermöglichen professionelle Meetings mit optimaler Bestuhlung, Beleuchtung und Akustik für reibungslose Kommunikation und Zusammenarbeit.
Bei einer Änderung der Nutzung der genannten Gebäudetypen gilt immer die zuletzt genehmigte Nutzung des Gebäudes. Wenn beispielsweise ein Krankenhaus in Wohnungen umgewandelt wird, unterliegt dieses Wohnhaus nicht mehr der PVO-Pflicht. Ursprünglich geforderte Anlagen wie eine Brandmeldeanlage könnten dann entfernt werden. Ob dies jedoch sinnvoll ist, muss in jedem Einzelfall überprüft werden. Bei den genannten Gebäudetypen (z.B. Hochhaus) gelten immer zuerst die entsprechenden Regeln für den Gebäudetyp. Wenn bisher nicht dem PVO unterliegende Gebäude, wie eine Villa, in eine Schule umgewandelt werden, müssen bei der Umwandlung die Vorschriften der jeweiligen PVO vollständig erfüllt werden. Dies kann beim Umbau zu erheblichem Aufwand führen (z.B. Einbau von Brandmelde-, Alarmierungsanlagen usw.). Daher sollte vor dem Umbau geprüft werden, ob dieses Gebäude grundsätzlich für die neue Nutzung geeignet ist.
Welche Unterlagen werden für Durchführung der Prüfung gebraucht und müssen dem jeweiligen Prüfer bereitgestellt werden?

Strukturiertes Dokumentenmanagementsystem
Strukturiertes Dokumentenmanagementsystem
Baugenehmigung einschließlich der genehmigten Bauvorlagen (Aktuellste Form mit evtl. Nachträgen, Nutzungsänderungen).
Auch die Dokumentation über wesentliche Änderungen der zu prüfenden Anlagen nach Neubau / Umbau.
Brandschutzkonzept
Grundriss- und Schnittzeichnungen des Gebäudes, aus denen ersichtlich sind: Grundfläche, Raumhöhe und Rauminhalt, Brandabschnitte, Nutzungseinheiten,
Bauteile mit Anforderungen an die Feuerwiderstandsfähigkeit (z. B. Brandschutztüren etc.)
Nutzung (Personenzahl, Garagenstellplätze, u.ä.)
Rettungswege
Funktionsbeschreibung der zu prüfenden Anlage
Bericht über die zuletzt durchgeführte Prüfung (PVO-Prüfung)
Verwendbarkeitsnachweise
Tipp
Die Zurverfügungstellung dieser Dokumente beschleunigt die Umsetzung der Prüfungen. Nachweise zur Verwendbarkeit und Funktionsbeschreibungen werden vom Technischen Facility Management aktuell gehalten. Diese Vereinbarung wird ebenfalls schriftlich festgehalten. Weitere Informationen dazu sind in der DIN EN 13460 "Dokumente der Instandhaltung" zu finden.
DIN 13460 Dokumente der Instandhaltung (Auszug)
Dokument-Bezeichnung | Dokument-Beschreibung | Informationseinheiten |
---|---|---|
Technische Einzelheiten | Festlegungen des Herstellers der Betrachtungseinheit | - Hersteller |
Bedienungshandbuch | Technische Anleitungen, um eine einwandfreie Funktionsleistung der Betrachtungseinheit entsprechend den technischen Festlegungen und Sicherheitsbedingungen zu erreichen. | - Modell/Typ |
Instandhaltungs-Handbuch | Technische Anleitung, um den Zustand einer Betrachtungseinheit aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen, in dem diese eine geforderte Funktion erfüllen kann. | - Modell/Typ |
Liste der Bauelemente | Umfassende Liste der Einheiten, die Teil einer anderen Einheit sind. | - Übergeordnete Einheit (Titel) |
Übersichtszeichnung | Zeichnung, die den Lageplan für Ersatzteile bei einer Einheit zeigt. | - Zeichnungsnummer und Kennzeich-nung |
Detailzeichnung | Zeichnung mit Liste der Teile, um die Zerlegung, die Instandsetzung und den Zusammenbau von Einheiten sicherzustellen. | - Code zur Kennzeichnung des Teils, dessen Einheit gezeigt wird. |
Logikdiagramm | Systemsteuerungsdiagramm zur Verdeutlichung der gesamten Systemlogik. | - Code und Kennzeichnung des Dia-gramms |
Stromkreisdiagramm | Diagramm aller Zuleitungen und Steuerstromkreise | - Code und Kennzeichnung des Dia-gramms |
Rohrleitungs- und Instrumentendiagramm | Gesamtes Gas- und Flüssigkeitsleitungs- (Luft, Dampf, Öl, Brennstoff,...) und Steuerungsdiagramm | - Code und Kennzeichnung des Dia-gramms |
Aufstellungsort | Zeichnung, die die Lage aller Feldeinheiten im betreffenden Bereich zeigt. | - Code und Kennzeichnung des Dia-gramms |
Bauplan | Zeichnung, die alle Bereiche einer bestimmten Anlage zeigt. | - Code und Kennzeichnung der Zeich-nung |
Prüfbericht | Inbetriebnahme-Protokoll, das aufzeigt, dass die Einheit den Festlegungen entspricht. | Hersteller Modell/Typ/Seriennummer Datum der Herstellung Datum der Inbetriebnahme Garantiezeit und -bedingungen Erfüllung der technischen Einzelheiten: Name und Unterschrift des Endan-wenders der Einheit zur Bestätigung der vorgenannten Angaben. |
Bescheinigungen | Bestimmte Bescheinigungen über sicherheitstechnische und gesetzliche Vorschriften für Einheiten (Hebelvorrichtungen, Dampfkessel, Druckbehälter, ...) | - Hersteller |
Übersicht prüfpflichtige Anlagen
Anlagenart | Bezeichnung | Rechtsgrundlage | Ausführender/Prüfer | Prüfintervall | Prüfinhalte |
---|---|---|---|---|---|
Anlagen (alle) | Anlagen und Maschinen (allgemein) | BImSchG, TA Lärm, technische Lieferbedingungen | SV | in Genehmigungsverfahren, vor Inbetriebnahme, auf Kundenwunsch | Geräuschemissionen |
Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen | Prüfbericht im Erlaubnisverfahren (nur bei Erlaubnispflicht) | BetrSichV | ZÜS | im Erlaubnisverfahren | Prüfung des Planungsstandes anhand der Antragsunterlagen bezüglich Brand- und Explosionsschutz |
Gesamtanlage auf Explosionssicherheit* * in erlaubnispflichtigen Anlagen gemäß BetrSichV §18 einschließlich Brandschutz | ZÜS oder bP* * in erlaubnispflichtigen Anlagen gemäß BetrSichV §18 ausschließlich ZÜS | vor Inbetriebnahme, vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtiger Änderung, wiederkehrend gemäß Prüffristermittlung, Maximalfrist 72 Monate | Prüfung auf Zustand, sichere Verwendung und ordnungsgemäßen Betrieb unter Einbeziehung technischer und organisatorischer Maßnahmen | ||
Geräte, Schutzsysteme, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen | ZÜS oder bP | vor Inbetriebnahme, vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtiger Änderung, wiederkehrend gemäß Prüffristermittlung, Maximalfrist 36 Monate | Montage, Installation, Aufstellungsbedingungen, sichere Funktion, ordnungsgemäßer Betrieb | ||
Lüftungsanlagen, Gaswarneinrichtungen, Inertisierungseinrichtungen (als Explosionsschutzmaßnahme) | ZÜS oder bP | vor Inbetriebnahme, vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtiger Änderung, wiederkehrend gemäß Prüffristermittlung, Maximalfrist 12 Monate | Montage, Installation, Aufstellungsbedingungen, sichere Funktion, ordnungsgemäßer Betrieb | ||
Aufzugsanlagen | Personen- und Lastenaufzüge nach ARL 95/16/EG und ARL 2014/33/EU | ARL BetrSichV | Konformitätsbewertungsverfahren: Hersteller/notifizierte (benannte) Stelle Prüfung vor Inbetriebnahme nach §15 und wiederkehrende Prüfung nach §16: ZÜS | max. 12/24 Monate | Prüfungen der Sicherheitseinrichtungen, Beurteilung sicherheitstechnische Sicht |
Aufzüge nur zum Gütertransport nach MRL 98/37/EG und MRL 2006/42/EG | MRL BetrSichV | Konformitätsbewertungsverfahren: Hersteller/notifizierte (benannte) Stelle Prüfung nach § 14: bP | Betreiber legt Prüffrist fest | ||
Aufzüge gemäß Anhang IV MRL 98/37/EG und MRL 2006/42/EG | MRL BetrSichV | Konformitätsbewertungsverfahren: Hersteller/notifizierte (benannte) Stelle Prüfung vor Inbetriebnahme nach §15 und wiederkehrende Prüfung nach § 16: ZÜS | max. 12/24 Monate | ||
Fassadenaufzüge gemäß Anhang IV MRL 98/37/EG und MRL 2006/42/EG | |||||
Anlagen gemäß Anhang IV MRL 98/37/EG und MRL 2006/42/EG z. B. hochziehbare Personenaufnahmemittel in Windkraftanlagen | |||||
Aufzugsbrandfallsteuerungen | DVNBauO | SV | vor Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen, wiederkehrend 36 Monate z. B. NI | Betriebssicherheit und Wirksamkeit (vorschriftsmäßige Ansteuerung) | |
Bergwerke | elektrische Anlagen unter Tage | ElBergV | SV | 12 Monate | Betriebs- und Brandsicherheit, Unfallschutz |
Bestrahlungs- und Beschleunigeranlagen (Medizin und Technik) | StrlSchV | SV | im Allgemeinen 12 Monate | Strahlenschutzprüfung | |
Biogasanlagen | Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen | BetrSichV | ZÜS oder bP | (siehe Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen) | |
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen | WHG, AwSV/VAwS | SV | (siehe wassergefährdende Stoffe) | ||
Anlagen zum Umgang mit immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen | BImSchG, 4. BImSchV | SV | sicherheitstechnische Prüfung | ||
Sicherheitstechnische Prüfung | § 29a BImSchG | Öffentlich bekanntgegebener SV nach § 29a BlmSchG | Gem. Nebenbestimmung der Genehmigung oder per behördlicher Anordnung | Übergeordnete sicherheitstechnische Prüfung | |
Druckanlagen und Anlagenteile | EnWG/ BetrSichV | DVGW-SV/ZÜS oder bP | EnWG: vor Inbetriebnahme bzw. BetrSichV: vor Inbetriebnahme, nach Änderung, wiederkehrend gemäß Prüffristermittlung | Betriebssicherheit | |
Blitzschutzanlagen | länderspezifische Verordnungen zum Prüfen technischer Anlagen (Baurecht), BetrSichV, GefStoffV | SK | vor Inbetriebnahme, nach wesentlicher Änderung, wiederkehrend gemäß Prüffristermittlung | Betriebssicherheit und Wirksamkeit, vorschriftsmäßige Ausführung, Erhaltungszustand | |
Brandmelde- und Alarmierungsanlagen (Gefahrmeldeanlagen) | länderspezifische Verordnungen zum Prüfen technischer Anlagen (Baurecht), ASR | SV | vor Inbetriebnahme, nach wesentlicher Änderung, wiederkehrend 36 Monate, z. B. HB, HE, HH, ST, MV, NI, NW, SH | Betriebssicherheit und Wirksamkeit (vorschriftsgemäßer Einbau, Funktion, Ansteuerungen, Aufschaltung) | |
Brückenbauwerke | Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen z. B. Brücken, Verkehrszeichenbrücken, Tunnel, Trogbauwerke, Stützbauwerke, Lärmschutzbauwerke, sonstige Ingenieurbauwerke | DIN 1076 | SK | Hauptprüfung: vor Abnahme der Bauleistung, vor Ablauf der Verjährungsfrist, jedes sechste Jahr Einfache Prüfungen: drei Jahre nach einer Hauptprüfung, Prüfung aus besonderem Anlass, Prüfung nach besonderen Vorschriften | Prüfung von Ingenieurbauwerken hinsichtlich ihrer Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit |
CO-Warnanlagen | länderspezifische Verordnungen zum Prüfen technischer Anlagen (Baurecht) | SV | vor Inbetriebnahme, nach wesentlicher Änderung, wiederkehrend 36 Monate, z. B. HB, HH, HE, ST, MV, NI, NW, SH | Betriebssicherheit und Wirksamkeit (Anordnung und Anzahl der Messstellen, Überprüfung der Schaltpunkte für die Ventilatoren) | |
einfache Druckbehälter, (Herstellung) | z. B. Druckluftbehälter | Richtlinie 2009/105/EG, (Richtlinie 2014/29/EU), 6. ProdSV | notifizierte (benannte) Stelle | Konformitätsbewertung (Inverkehrbringen) | Entwurfsprüfung, Baumusterprüfung, Produktprüfungen, Herstellervoraussetzungen |
Druckgeräte und Baugruppen (Herstellung) | Druckbehälter, Dampfkessel, Rohrleitungen, Ausrüstungsteile, Baugruppen | Druckgeräterichtlinie, Richtlinie 97/23/EG, (Richtlinie 2014/68/EU), 14. ProdSV | notifizierte (benannte) Stelle | Konformitätsbewertung (Inverkehrbringen) | Entwurfsprüfung, Baumusterprüfung, Produktprüfungen, Abnahmeprüfung, Herstellervoraussetzungen, Qualitätssicherungssysteme, Schweißerprüfung, Verfahrensprüfung, Werkstoffeinzelgutachten, PMA, EAM |
Druckgeräte, ortsbewegliche (Herstellung und Betrieb) | Gefäße (Flaschen, Druckfässer etc.), Tanks (TKW, EKW), Armaturen | TPED RL 2010/35/EU, ODV, GGVSEB, ADR/RID | notifizierte (benannte) Stelle | Konformitätsbewertung (Inverkehrbringen), wiederkehrende Prüfung gemäß ADR, RID | Entwurfsprüfung, Baumusterzulassung, Produktprüfungen, Zwischenprüfung, betriebseigener Prüfdienst, Neubewertungen, wiederkehrende Prüfungen, Überwachung Herstellung |
Druckgeräte (Betrieb) | Druckbehälter, Rohrleitungen, Dampfkessel, Füllanlagen, Druckanlagen | BetrSichV | Sachverständiger der ZÜS oder bP | Gemäß Prüffristermittlung | Prüfbericht im Erlaubnisverfahren, Prüfung vor Inbetriebnahme, wiederkehrende Prüfungen, Prüfung nach Änderung |
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel | ortsfest | PVO, PrüfVO-NRW (bundeslandabhängig), AFB (VdS), DGUV V3, BetrSichV | SV, SK (rechtsgebietsabhängig) | vor Inbetriebnahme, nach wesentlicher Änderung, wiederkehrend 12 bis 72 Monate (rechtsbereichsabhängig) | Betriebs- und Brandsicherheit, Unfallschutz |
nicht ortsfest | DGUV V3, BetrSichV | SK | 6 bis 24 Monate | ||
Erdöl-, Erdgasförder- und Speicheranlagen | elektrische Anlagen | ElBergV | anerkannte SV der jeweils zuständigen Bergämter | wiederkehrende Prüfung 12 Monate, Prüfungen vor Inbetriebnahme | ordnungsgemäßer Zustand hinsichtlich Montage, Installation und Betrieb |
Blitzschutz und Potenzialausgleich | BVOT Anlage zu § 5 (entsprechende Errichtung) | wiederkehrende Prüfung 36 Monate, Prüfung vor Inbetriebnahme | Betriebssicherheit und Wirksamkeit, vorschriftsmäßige Ausführung, Erhaltungszustand | ||
Anlagen zur Lagerung und Umschlag von entzündlichen, leicht- oder hochentzündlichen Flüssigkeiten (V > 1.000 Liter unterirdisch bzw. V > 5.000 Liter oberirdisch) | BVOT Anlage zu § 5 | wiederkehrende Prüfung 5 Jahre, Prüfung vor Inbetriebnahme, nach Stillstand > 12 Monate, nach Wiederinbetriebnahme und nach wesentlicher Änderung | Begutachtung und Prüfung von Lageranlagen, Füllstellen, Tankstellen, Sicherheitseinrichtungen, Tanks, Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen: Ordnungsprüfung, technische Prüfung, Dichtheit/äußere Funktionsprüfung | ||
Verdichteranlagen mit Leistung > 20 kW | BVOT Anlage zu § 5 | vor Inbetriebnahme, nach wesentlicher Änderung | Mechanik (Rohrleitungen): Vorprüfung, Bau- und Druckprüfung, Elektrotechnik: Analyse der Sicherheitsstromkreise, Wartungs- und Prüfpläne, Funktionskontrolle, vorschriftsmäßiger Einbau, Betriebssicherheit im Zusammenhang mit Explosionsschutz (siehe Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen) | ||
kraftbetriebene Hebezeuge | vor Inbetriebnahme, nach wesentlicher Änderung alle 4 Jahre | Wirksamkeit der mechanischen und elektrischen Sicherheitseinrichtungen, Unfallschutz | |||
Rohrleitung zum Befördern gefährlicher Gase, Flüssigkeiten und Sole | vor Inbetriebnahme | Dichtigkeit, Festigkeit, Funktionssicherheit, Schweißnähte während der Errichtung | |||
Fahrtreppen und Fahrsteige | BetrSichV, MRL, DIN EN 115 | bP/SV | Prüfumfang, -inhalt, -fristen gemäß Festlegungen in Gefährdungsbeurteilung | Übereinstimmung der Anlagen mit den Schutzzielen der MRL und ggf. Übereinstimmung mit der Produktnorm, Wirksamkeit der mechanischen und elektrischen Sicherheitseinrichtungen, Unfallschutz, ordnungsgemäßer Zustand | |
Fenster, Türen und Tore | kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore | BetrSichV, Richtlinie ASR 1.7 | bP/SK | Prüfumfang, -inhalt, -fristen gemäß Festlegungen in Gefährdungsbeurteilung | Unfallschutz |
automatische Schiebetüren in Flucht- und Rettungswegen | TAnlVO (bundeslandabhängig) | SK | vor Inbetriebnahme, nach wesentlicher Änderung, wiederkehrend (36 Monate) | Betriebssicherheit und Wirksamkeit | |
Feststellanlagen | TAnlVO Betriebssicherheit und Wirksamkeit (ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken) (bundeslandabhängig), DIN 14677 | Betriebssicherheit und Wirksamkeit (ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken) | |||
elektrische Türverriegelungen in Rettungswegen | TAnlVO (bundeslandabhängig) | Betriebssicherheit und Wirksamkeit | |||
Feuerlöschanlagen ortsfest (Wasser-, Schaum-, Gas-, Pulveranlagen u. a.) | selbsttätig (automatisch auslösende, stationäre Anlagen wie Sprinkleranlagen, Sprühwasser-, Schaum-, Gas- oder Pulverlöschanlagen) | länderspezifische Verordnungen zum Prüfen technischer Anlagen (Baurecht), ASR (Gaslöschanlagen BGR 134) | SV | vor Inbetriebnahme, nach wesentlicher Änderung, wiederkehrend 36 Monate, z. B. HB, HE, HH, ST, MV, NI, NW, SH (Gaslöschanlagen: 2 Jahre) | Betriebssicherheit und Wirksamkeit (vorschriftsgemäßer Einbau) |
nicht selbsttätig (Wandhydranten) | länderspezifische Verordnungen zum Prüfen technischer Anlagen (Baurecht), ASR (Gaslöschanlagen BGR 134) | SV (Wandhydrantenanlagen, stationäre) SK (z. B. halbstationäre Löschanlagen, ortsfeste mit trockenen Steigleitungen ohne Druckerhöhung, bundeslandabhängig) | wie oben, NW: wiederkehrend 72 Monate | ||
Feuerungsanlagen | besondere feste oder flüssige Brennstoffe > 100 kW | BImSchG, 4. BImschV, 13. BImSchV, 1. BImSchV, TA Luft | SV | 12 bis 60 Monate | Emissionsmessung (z. B. Staub, SO2, CO, NOX), Kalibrierung von Emissionsüberwachungssystemen |
feste Brennstoffe, z. B. Kohle, Holz, Heizöl (außer Heizöl EL) > 1 MW | |||||
besondere gasförmige Brennstoffe > 10 MW | |||||
flüssige und gasförmige Brennstoffe > 20 MW | |||||
Fliegende Bauten | LBauO der Länder | SV | 12 bis 60 Monate | Vor-, Bau- und Abnahmeprüfung, Verlängerungsprüfung, Gutachten, Erteilung der Ausführungsgenehmigung, Verlängerung der Geltungsdauer | |
Flüssiggasanlagen (Gefährdungsdenkmal Druck) | Flüssiggaslagerbehälter | BetrSichV, BImSchG | ZÜS/bP (je nach Prüfung) SV nach § 29 BlmSchG | 24 bis 120 Monate | Gutachten im Genehmigungsverfahren, Prüfung vor Inbetriebnahme, wiederkehrende Prüfung, (Explosions- und Brandschutz siehe Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen) |
Füllanlagen / Gastankstellen (Druck) | Abfüllung von Gasen in Flaschen | BetrSichV | ZÜS | Drucktechnischer Teil: 60 Monate, bezüglich Ex: siehe Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen | Prüfbericht im Erlaubnisverfahren, Prüfung vor Inbetriebnahme, wiederkehrende Prüfung |
Füllanlagen / Gastankstellen (Gefährdungsdenkmal Druck) | Abfüllung von Gasen in Flaschen | BetrSichV | ZÜS | Drucktechnischer Teil: 60 Monate, siehe Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen | Prüfbericht im Erlaubnisverfahren, Prüfung vor Inbetriebnahme, wiederkehrende Prüfung |
Gefahrguttransport | Tankfahrzeuge | ADR/RID, GGVSEB | notifizierte (benannte) Stelle | 36 Monate, 72 Monate | Erhaltungszustand (innere Prüfung, äußere Prüfung, Druckprüfung), Dichtheitsprüfung, Funktionsprüfung, Ausrüstung |
Eisenbahnkesselwagen | 48 Monate, 96 Monate | ||||
IBC | 30 Monate, 60 Monate | ||||
Tankcontainer | ADR/RID, GGVSEB, GGVSee, IMDG | ||||
Hebezeuge und Förderanlagen | Bagger, Lader, Erdbaumaschinen | BetrSichV | bP | 12 Monate | Wirksamkeit der mechanischen und elektrischen Sicherheitseinrichtungen, Unfallschutz, ordnungsgemäßer Zustand elektrischer Sicherheitseinrichtungen |
Flurförderzeuge | BetrSichV, DGUV Vorschrift 68 | bP/SK | |||
Hebebühnen | BetrSichV, DGUV Regel 100-500 | bP | Prüfumfang, -inhalt, -fristen gemäß Festlegungen in Gefährdungsbeurteilung | ||
Hebebühnen für Fahrzeuge | |||||
Krane | BetrSichV, Anhang 3 (zu § 14 Abs. 4) Abschnitt 1 Krane | bP/Prüf-SV | Prüffrist gemäß BetrSichV (zu § 14 Abs. 4) Anhang 3 Abschnitt 1 | ||
Lastaufnahmeeinrichtungen | BetrSichV, DGUV Regel 100-500 | bP | Prüfumfang, -inhalt, -fristen gemäß Festlegungen in Gefährdungsbeurteilung | ||
Regalbediengeräte | BetrSichV, DGUV Regel 108-007 | ||||
Vertikalumsetzeinrichtungen | BetrSichV, DGUV Regel 108-009 | ||||
Winden, Hub- und Zuggeräte | BetrSichV, VStättV, DGUV Vorschrift 54 | bP/SK/SV | SK: 12 Monate SV: 48 Monate | ||
Zieh- und Verseilmaschinen | BetrSichV | bP | Prüfumfang, -inhalt, -fristen gemäß Festlegungen in Gefährdungsbeurteilung | ||
Kälteanlagen | Druckanlage und Anlagenteile | BetrSichV, BlmSchG | ZÜS/bP (je nach Prüfung) SV nach § 29a BlmSchG | Anlagenprüfung (12 oder 60 Monate je nach Kältemittel) | Prüfung vor Inbetriebnahme, wiederkehrende Prüfung, sicherheitstechnische Prüfung nach BlmSchG |
AwSV/VAwS | SV | 60 Monate | |||
Lüftungstechnische Anlagen | länderspezifische Verordnungen zum Prüfen technischer Anlagen (Baurecht), ASR | SV | vor Inbetriebnahme, nach wesentlicher Änderung, wiederkehrend 36 Monate, z. B. HB, HE, HH, ST, MV, NI, NW, SH | Betriebssicherheit und Wirksamkeit (Ermittlung der Luftmengen, Raumluftzustände, Luftverteilung, Zustandsbeurteilung der Anlagenteile, Überprüfung der Regelungen, Prüfung von Brandschutzklappen hinsichtlich Einbau und Funktion) im Zusammenhang mit Explosionsschutz (siehe Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen) | |
MSR-Anlagen zur Anlagensicherung | BImSchG, BetrSichV | SV | vor Inbetriebnahme, nach Änderung, wiederkehrend gemäß Gefährdungsbeurteilung, als Bestandteil überwachungsbedürftiger Anlagen in Fristen der Anlage | Analyse der Sicherheitsstromkreise, Wartungsund Prüfpläne, Funktionskontrolle, vorschrifts- mäßiger Einbau, Betriebssicherheit im Zusammenhang mit Explosionsschutz (siehe Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen) | |
Radioaktive Stoffe (umschlossene) | StrlSchV | SV | gemäß Genehmigung (meist jährlich), hochradioaktive Quellen im Allgemeinen jährlich, bei bauartzugelassenen Vorrichtungen alle 10 Jahre (Zulassungsschein ist zu beachten) | Dichtheitsprüfung | |
Rauchabzugsanlagen und -vorrichtungen sowie Anlagen zur Rauchfreihaltung von Rettungswegen | natürliche und maschinelle Rauchabzugsanlagen und -vorrichtungen sowie Überdruckanlagen zur Rauchfreihaltung von Rettungswegen | länderspezifische Verordnungen zum Prüfen technischer Anlagen (Baurecht) ASR | SV/SK (bundeslandabhängig) | vor Inbetriebnahme, nach wesentlicher Änderung, wiederkehrend 36 Monate, z. B. HB, HE, HH, ST, MV, NI, NW, SH (NW: natürliche 72 Monate) | Betriebssicherheit und Wirksamkeit (richtiger Einbau, Funktion, Dimensionierung) |
Röntgeneinrichtungen | zur medizinischen Diagnose, zur medizinischen Therapie (bis 1 MeV) technisch | RöV | SV | 60 Monate | Strahlenschutzprüfungen |
Rohrfernleitungen | Gashochdruckleitungen öffentliche Gasversorgung | EnWG, UVPG, GasHDrLtgV, DVGW-Regelwerk | SV der akkreditierten Inspektionsstelle | gutachterliche Äußerung, Prüfung vor Inbetriebnahme | Vorprüfung, Bau- und Druckprüfung, Prüfung Sicherheitseinrichtungen |
Rohrfernleitungsanlage zum Transport gefährlicher Gase und Flüssigkeiten | UVPG, ProdSG, RohrFltgV, TRFL | SV der anerkannten Prüfstelle | Prüfung vor Inbetriebnahme, wiederkehrende Prüfung alle 24 Monate | Vorprüfung, Bau- und Druckprüfung, Abnahmeprüfung, Prüfung der sicherheitstechnischen Einrichtungen, KKS, wiederkehrende Prüfungen | |
Schachtförderanlagen | Seilfahrtanlagen, Güterförderanlagen | BVOS Tabellen 1–4 gemäß § 13 Abs. 4 | SV | 6/12/24 Monate | BVOS |
Schutzeinrichtungen der Prozessleittechnik | elektrische/elektronische/ programmierbare elektronische Systeme (Steuerungen), mechanische, hydraulische und pneumatische Schutzeinrichtungen | BetrSichV | SK/SV | anlagen- und konfigurationsabhängig, Anforderungen gemäß DIN EN 61508, DIN EN 61511, VDI/VDE 2180, DIN EN 50156, DIN EN 13849 | Funktionsprüfungen der einzelnen Sicherheitsfunktionen, Überprüfung der festgelegten Anforderungen an das Schutzsystem im Zusammenhang mit Explosionsschutz (siehe Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen) |
Schutz- und Überwachungseinrichtungen | BImSchG | SV | Funktions- und Betriebssicherheit, Wartungspläne, Prüfpläne im Zusammenhang mit Explosionsschutz (siehe Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen) | ||
Sicherheitsbeleuchtung und Sicherheitsstromversorgung | länderspezifische Verordnungen zum Prüfen technischer Anlagen (Baurecht), ASR | SV | vor Inbetriebnahme, nach wesentlicher Änderung, wiederkehrend 36 Monate, z. B. HB, HE, HH, ST, MV, NI, NW, SH | Betriebssicherheit und Wirksamkeit (vorschriftsgemäßer Einbau, Funktion, Ansteuerungen, Aufschaltung) | |
Sicherheitstechnische Gebäudeausrüstung in Sonderbauten | Prüfung auf bestimmungsgemäßes Zusammenwirken von Anlagen (Wirkprinzip-Prüfung) | länderspezifische Verordnungen zum Prüfen technischer Anlagen (Baurecht) | SV | vor Inbetriebnahme, nach wesentlicher Änderung, wiederkehrend 36 Monate z. B. ST, NI, NW, SH | Wirksamkeit und Betriebssicherheit von sicherheitstechnischen Anlagen in Sonderbauten (bestimmungsgemäßes Zusammenwirken von Anlagen) |
Stetigförderer | BetrSichV, DGUV Information 208-018 | bP | Prüfumfang, -inhalt, -fristen gemäß Festlegungen in Gefährdungsbeurteilung | Wirksamkeit der mechanischen und elektrischen Sicherheitseinrichtungen, Unfallschutz, ordnungsgemäßer Zustand | |
Störfallanlagen | genehmigungsbedürftige Anlagen bei Überschreitung von Mengenschwellen gefährlicher Stoffe | 12. BImSchV (StörfallV) | SV (nach § 29a BImSchG) | erstmalig und bei wesentlichen Änderungen der Anlage, Dokumentenüberprüfung (Sicherheitskonzept, Sicherheitsbericht, Sicherheitsmanagementsystem) spätestens alle 5 Jahre | Sicherheitskonzept, Sicherheitsbericht, Sicherheitsmanagementsysteme sowie deren Umsetzung im Betrieb |
Tankstellen und Tanklager für flüssige Kraft- und Betriebsstoffe (Explosions- und Brandschutz siehe Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen) | Lagerbehälter (Dieselkraftstoff, Ottokraftstoff, Heizöl, Altöl, Adblue) | WHG, AwSV/VAwS | SV/ZÜS | 30 bis 60 Monate | Begutachtung und Prüfung von Lageranlagen, Füllstellen, Tankstellen, Sicherheitseinrichtungen, Tanks Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen: Ordnungsprüfung, technische Prüfung, Dichtheit äußere Prüfung, Funktionsprüfung |
Abfüllflächen und Abgaseinrichtungen | |||||
Gaspendelung (tankstellenseitige Ausrüstung an den Lagertanks, Tankfahrzeug) | 20. BImSchV | 60 Monate | Ausrüstung, Dichtheit, Wirksamkeit | ||
Sonderfall: Tankfahrzeuge für Ottokraftstoff, Gaspendelung | 60 Monate, in der Regel aber in Verbindung mit Haupt- und Zwischenprüfung | Ausrüstung, Dichtheit, äußere Prüfung | |||
Leichtflüssigkeitsabscheider | AwSV/VAwS, AbwasserVO, DIN 1999-100 (EN 858), Landeswasserrecht, Kommunalsatzung | 60 Monate | Funktionsfähigkeit, Dichtheit, Erhaltungszustand | ||
Gasrückführung (Zapfsäule, Pkw-Tankund Lagerbehälter) | 21. BImSchV | Ausrüstung, Dichtheit, Wirksamkeit | |||
Wassergefährdende Stoffe | Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen (LAU) | WHG, AwSV/VAwS | SV | 30 bis 60 Monate | erstmalige und wiederkehrende Prüfungen |
Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden (HBV) | |||||
Rohrleitungsanlagen | |||||
Zerstörungsfreie Prüfungen, Personalqualifikation | DIN ISO 9712 | Prüfungsbeauftragter der Zertifizierungsstelle | 60 Monate | VT (visuelle Prüfung), PT (Eindringprüfung), MT (Magnetpulverprüfung), UT (Ultraschallprüfung), RT (Durchstrahlungsprüfung), jeweils Stufe 1 bis 3 |
Auslastung berücksichtigen

Präzise Planung und Koordination
Detaillierte Architekturplanung sichert Effizienz, Compliance und strukturelle Integrität bei professionellen Bau- und Designprojekten.
Aufgrund der aktuellen Knappheit an Fachkräften sind die Sachverständigen stark ausgelastet. Es gibt Institutionen wie die DEKRA oder den TÜV, die über die entsprechenden zugelassenen Prüfer für sämtliche technischen Anlagen verfügen. Es bilden sich auch Arbeitsgemeinschaften, die sich für solche Anforderungen zusammenschließen. Zusätzlich wird die zeitliche Anerkennung geprüft. Es ist nicht vorteilhaft, wenn diese vor der zweiten Prüfung abläuft.
Preisabfrage / Ausschreibung
Nach Bedarf übernehmen wir das Verfahren und organisieren Preisabfragen bzw. Ausschreibungen. Dabei bieten wir dies entweder als Dienstleistung oder Werkleistung an, ganz nach den Vorstellungen unserer Kunden.
Rahmenbedingungen festlegen
Beispiel:
a. Mindestens 3 Anbieter (5 große Anbieter in der Region + Bietergemeinschaften)
b. Laufzeit max. 6 Jahre
c. Nachweis das die Bieter präqualifiziert sind
d. Wertgrenze max. € 100.000.- (RS mit Ihrer Vergabestelle)
Wertungsvorschlag
Da der Umfang der Prüfungen nicht nur auf die Massen und Anlagen zurückzuführen sind, sondern auch auf die Subjektivität der Prüfer könnte der günstigste Anbieter wie folgt ermittelt werden:
a. Tagessatz incl. Übernachtung . 50%
b. Anfahrt bzw. Reisekosten 05%
c. Evtl. Nebenkosten (z.B. für Kommunikation mit Bauaufsicht) 05%
d. Mindestprüfzeit in Tagen 20%
e. Maximale Prüfzeit in Tagen 20%
Vorbereitung zur Vereinfachung der Durchführung der Prüfungen
Technische Anlagen müssen generell in einem gepflegten und aufgeräumten Zustand präsentiert werden. Die Anlage selbst sowie ihre Komponenten sollten leicht zugänglich sein. Technikräume sollten nicht mit Gegenständen überladen sein, die nicht zur Anlage gehören. Jeglicher Müll und ähnliche Dinge müssen beseitigt werden. Wichtige Bestandteile der Anlage müssen deutlich beschriftet sein, wobei die Einhaltung gesetzlicher und anderer Vorgaben zu beachten ist.
Falls Funktionstests Auswirkungen auf die Nutzer haben, müssen diese rechtzeitig über bevorstehende Betriebsunterbrechungen informiert werden. Vor dem Start der Prüfungen ist es empfehlenswert, eine ausführliche Besprechung mit dem Prüfer, der zuständigen Instandhaltung und dem Betreiber zu führen. Daraus sollte ein Prüfablauf mit entsprechenden Zeitplänen entstehen.
Raumlufttechnische Anlagen
Zu-und Abluftanlage komb.
Zuluftanlage
Abluftanlage
Dachabluftventilator
WC- Abluftventilator
Brandschutzklappen
OP- Zuluftanlagen
Druckhaltung im OP
Maschinelle Rauchabzugsanlagen sowie maschinelle Anlagen zur Rauchfreihaltung von Rettungswegen
RDA- Rauchschutzdruckanlage
RDA
Geschosse
Rauchmelder
Taster
Natürliche Rauchabzugsanlagen NRA
NRA
Taster
Öffnungen/Klappen
Rauchmelder
Maschinelle Rauchabzugsanlagen
Ventilatoren
Entrauchungsklappen
Taster
Rauchmelder
Nichtselbsttätige Feuerlöschanlage
Steigleitung, nass
Wandhydranten
Steigleitung, trocken
Entnahmestellen
Einspeisung
Druckerhöhungsanlagen
Selbsttätige Feuerlöschanlagen (Sprinkler/Sprühwasserlöschanlagen)
Druckluftwasserbehälter
Alarmventilstationen: nass
trocken
Pumpe: ELT / Diesel
Sprinklerköpfe
Grundfläche des gesprinkl. Bereiches
Gaslöschanlage
(z.B. CO²)
Löschgasbevorratung gesamt Kg / Liter
Anzahl der Löschbereiche
Düsen/Ventile
Handauslösung
Taster
Automatische Auslösung/Rauchmelder
Druckentlastungsklappen
Elektrische Anlagen (Starkstromanlagen)
Stationäre elektrische Anlagen DGUV A3 oder VdS (Verband der Sachversicherer) Klausel 3602
Mittelspannungsvert.
NS - Hauptverteilungen
NS - Unterverteilung