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Durchführung der Prüfung nach PVO

Facility Management: PVO-Prüfung » Prüfung

Eine systematische Planung und Umsetzung von Prüfverfahren minimiert betriebliche Risiken und steigert die Prozesseffizienz.

Eine systematische Planung und Umsetzung von Prüfverfahren minimiert betriebliche Risiken und steigert die Prozesseffizienz.

Die Umsetzung von Inspektionen und Zertifizierungen gewährleistet die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und branchenüblicher Standards. Die Auswahl geeigneter Prüfmethoden und -technologien beeinflusst die Präzision und Verlässlichkeit der Prüfergebnisse. Eine kontinuierliche Überarbeitung und Anpassung der Prüfungsrichtlinien unterstützt Unternehmen dabei, sich an sich wandelnde regulatorische Anforderungen anzupassen.

Durchführung der PVO-Prüfung

Was wird wie geprüft?

In Bezug auf sämtliche technische Anlagen erfolgt eine grundlegende Überprüfung der Dokumentation sowie eine Inspektion der Anlagen. Darüber hinaus wird auf die ordnungsgemäße Installation der Anlagen geachtet.

Raumlufttechnische Anlagen und CO-Warnanlagen

  • Brandschutzklappen Einbau / Funktion stichpunktartig

  • Zu- bzw. Ablufttechnik , z .B. in Technikzentralen

  • Aufschaltungen und Funktion

  • Baulicher Brandschutz Lüftungskanalsystem / Brandschottungen

Maschinelle Rauchabzugsanlagen sowie maschinelle Anlagen zur Rauchfreihaltung von Rettungswegen (z.B. Druckbelüftete Treppenhäuser, Rauchabluftventilatoren)

  • Abzugsfunktion evtl. mit Rauchtest

  • Auslöseeinheiten

Nichtselbsttätige Feuerlöschanlagen (z.B. Hydrantenanlagen nicht Feuerlöscher!)

  • Wasservorratsbehältersowie Zufluss

  • Fließdruck bei Auslösung

  • Labortechnische Untersuchung von Sprinklerköpfen

  • Aufschaltungen zur Feuerwehr

Elektrische Anlagen (Starkstromanlagen)

  • Sicherheitstechnische Ausrüstung Technikräume

  • Funktionstests Abschalteinrichtungen

  • Isolationsmessung (stichpunktartig)

  • Messeinrichtungen

  • Brandschottungen / Kabelführungen

Sicherheitsstromversorgung

  • Sicherheitstechnische Ausrüstung Technikräume

  • Umschaltung und Lastlauf

  • Bei Batterieanlagen evtl. Test der Mindestversorgungszeit durch die Batterien

  • Kabelwege / Brandschottungen

Alarmierungsanlagen

  • Auslösung der manuellen und technischen Auslöseeinrichtungen

  • Testen der Bereichsauslösungen (z.B. Lautsprecheranlagen)

Brandmeldeanlage

  • Testen der Aufschaltungen zur Feuerwehr etc

  • Brand- und Rauchmelderauslösungen

  • Kabelwege / Brandschottungen

Bei den Prüfungen gehen die Prüfer folgendermaßen vor:

Die Überprüfung der Unterlagen ist von essenzieller Bedeutung. Die installierten Anlagen müssen den Vorgaben der Baugenehmigung sowie anderen Genehmigungsunterlagen entsprechen. Wesentliche Änderungen wie Nutzungsänderungen oder Umbauten werden ebenfalls berücksichtigt. Umfassende Funktionsprüfungen sind je nach Anlage erforderlich. Die Überprüfung der Einzelkomponenten erfolgt in Stichproben, mit der Möglichkeit, diese Einzelprüfungen bei einer hohen Fehlerquote auszuweiten.

Es wird ein Mangelprotokoll erstellt, in dem die einzelnen Mängel bewertet werden, ob es sich um Mängel oder drohende Gefahren handelt. Selbst geringfügige Mängel können dazu führen, dass festgestellte Mängel an der zu prüfenden Anlage als potenzielle Gefahr eingestuft werden. Um die Mängel zu beheben, werden entsprechende Fristen festgelegt. In manchen Fällen ist es jedoch nicht möglich, diese Mängel innerhalb dieser Frist zu beheben. Dies kann auf die Verfügbarkeit von Fachfirmen und die Lieferung von Ersatzteilen zurückzuführen sein.

Wenn das der Fall ist, sollte in Absprache mit dem Prüfer eine Verlängerung der Frist bei den zuständigen Bauaufsichtsbehörden beantragt werden. Solche Anträge werden im Allgemeinen positiv beschieden. Gegebenenfalls können auch temporäre Maßnahmen erforderlich sein, wie die Bereitstellung einer Brandwache oder die Einschränkung des Betriebs.

Es wird generell empfohlen, eine gute Kommunikation mit allen beteiligten Parteien aufrechtzuerhalten.

Erste Wiederholungsprüfung nach der Abnahmeprüfung

Die erste Prüfung nach der Abnahme ist von besonderer Bedeutung. Häufig fällt diese Prüfung noch in die erweiterte Gewährleistungszeit gemäß VOB-Verträgen. In dieser Phase sind Mängel dem Mangelanspruchsmanagement (ehemals Gewährleistungsmanagement) zu melden. Dieses überprüft die Ansprüche auf ihre Gültigkeit. Da die Errichterfirmen oft für die Instandhaltung während der ersten fünf Jahre verantwortlich sind, kann es vorkommen, dass sie trotz bestehendem Mangelanspruch die Beseitigung von Mängeln, die bereits während der Anlagenerrichtung auftraten oder darauf zurückzuführen sind, in Rechnung stellen.

In vielen Fällen wird ein Planungsbüro oder eine Planungsgesellschaft gemäß HOAI beauftragt, die Leistungsphase 9 für die fachliche Objektbetreuung zu übernehmen. Wenn dies der Fall ist, übernimmt dieses die Durchführung des Mangelanspruchsmanagements. Eine unzureichende Gebäudedokumentation kann beanstandet und eine ordnungsgemäße Dokumentation angefordert werden. Diese Stellen sollten auch die ersten wiederkehrenden PVO-Prüfungen begleiten!