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Mängelbeseitigung nach Prüfung

Facility Management: PVO-Prüfung » Mängelbeseitigung

Die Mängelbeseitigung ist ein entscheidender Prozess, der sicherstellt, dass Produkte und Dienstleistungen die hohen Qualitätsanforderungen von Unternehmen erfüllen.

Die Mängelbeseitigung ist ein entscheidender Prozess, der sicherstellt, dass Produkte und Dienstleistungen die hohen Qualitätsanforderungen von Unternehmen erfüllen.

Die Erkennung von Defiziten ermöglicht eine gezielte Lösungsfindung, was wiederum die Qualität und Verlässlichkeit der erbrachten Dienstleistungen verbessert. Ein strukturierter Ansatz bei der Mängelbehebung trägt dazu bei, das Auftreten von wiederholten Fehlern zu vermeiden und Kosten durch ineffiziente Abläufe zu reduzieren. Die Einbindung von Mitarbeitern und Interessengruppen im Prozess der Mängelbeseitigung fördert die Kommunikation und Zusammenarbeit, was zu optimalen Ergebnissen führt.

Maßnahmen zur Mängelbeseitigung

Vorbereitung und Begleitung einer Sachverständigenprüfung

Die Überprüfung durch einen Sachverständigen erfolgt normalerweise in Anwesenheit des Betreibers oder einer beauftragten Person sowie, falls vorhanden, des verantwortlichen Wartungs- oder Instandhaltungsunternehmens des jeweiligen Fachgebiets. Der Sachverständige betrachtet die Immobilie ganzheitlich und untersucht auch wechselseitige Einflüsse zwischen den verschiedenen Gewerken. In der Praxis fehlt es oft an Fachkenntnissen für Schnittstellen bei den begleitenden Fachfirmen sowie beim Betreiber. Das Ergebnis sind dokumentierte Mängel im Prüfbericht und möglicherweise notwendige kostenpflichtige Nachprüfungen.

Vorbereitung

Es ist ratsam, sich gründlich auf eine bevorstehende Prüfung vorzubereiten. Dazu gehören das Sammeln und Überprüfen aller erforderlichen Dokumente wie Baugenehmigungen, Brandschutzkonzepte, Berichte vergangener baurechtlicher Prüfungen, Wartungs- und Inspektionsberichte von Wartungs- oder Instandhaltungsunternehmen sowie Revisionsunterlagen. Die aus dieser Vorbereitung gewonnenen Informationen und Ergebnisse sollten im Rahmen einer Immobilien-Audit vor der Prüfung abgestimmt werden. Abweichungen vom gewünschten Zustand werden dabei erfasst und gegebenenfalls vor der Prüfung korrigiert. Größere Maßnahmen können dem Prüfer gemeldet werden, wodurch die Fristen für die Mängelbeseitigung im Voraus verlängert werden können.

Begleitung

Eine unabhängige und sachkundige Person sollte die Prüfung begleiten. Durch eine umfassende Vorbereitung und das dadurch gewonnene Verständnis für spezifische Anlagendetails sowie einen ganzheitlichen Blick auf die Immobilie kann die Prüfungsdauer erheblich verkürzt werden. Die Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen ermöglicht eine gezielte Prüfung. Etwaige festgestellte Mängel werden direkt mit dem Prüfer diskutiert, und es wird eine Lösungsstrategie für ihre Beseitigung abgestimmt.

Mängelbeseitigung nach PVO Prüfung

Während der Begleitung der Prüfung werden sämtliche erforderlichen Maßnahmen erfasst. Diese werden entsprechend der Anlage zusammengestellt und als Leistungsverzeichnis oder Maßnahmenkatalog präsentiert. Alle geplanten Maßnahmen werden mit dem Prüfer abgestimmt und schriftlich dokumentiert. Daraufhin können präzise und vergleichbare Angebote von Fachunternehmen angefordert werden. Als umfassende Lösung bieten wir die Zusammenstellung der Kosten, Empfehlungen sowie Unterstützung bei der Vergabe und die Leitung des Projekts bis zur Beseitigung der Mängel in Zusammenarbeit mit dem Sachverständigen und der Behörde an.

Die PVO-Prüfungen sind Momentaufnahmen der zu prüfenden Anlagen.

Die Prüfungen werden größtenteils stichpunktartig durchgeführt. Das bedeutet, dass die im Prüfbericht aufgeführten Mängel, die vom Prüfer identifiziert wurden, nicht notwendigerweise den tatsächlichen Zustand der geprüften Anlage vollständig wiedergeben können. Es können zusätzliche, nicht erkannte Mängel vorhanden sein. Beispielsweise müssen bei einigen Brandmeldeanlagen die Melder gemäß den Vorgaben des Herstellers alle acht Jahre erneuert werden. Solche oder ähnliche Mängel könnten vom Prüfer "übersehen" werden, da dieser hauptsächlich nach den baurechtlichen Vorschriften prüft.

Bei der Beseitigung der Mängel ist es wichtig sicherzustellen, dass dies gemäß der Prüfbescheinigung rechtzeitig erfolgt. Nur zugelassene Komponenten oder qualifizierte Unternehmen dürfen für die Instandsetzung verwendet werden. Falls die betroffenen Anlagen durch die Instandsetzung wesentlich verändert werden, wie beispielsweise durch die Erneuerung der gesamten Anlage, ist eine Erstabnahme durch den Prüfer erforderlich. Eine Mängelfreiheitsmeldung von der ausführenden Firma reicht in einem solchen Fall nicht aus.

Angesichts der aktuellen Herausforderungen bei der kurzfristigen Beschaffung von Ersatzteilen sollte mit dem Prüfer abgestimmt werden, ob möglicherweise vorübergehende Ersatzmaßnahmen erforderlich sind. Bei einer defekten Brandmeldeanlage könnten beispielsweise Brandwachen eingesetzt werden.

Es ist ratsam zu überprüfen, ob für die aufgeführten Mängel noch Mangelansprüche bestehen.

Hinweise des Prüfers auf möglicherweise andere Mängel, die nicht den Prüfbereich betreffen, sollten ernst genommen und ebenfalls behoben werden.

Die sachverständige Prüfung gemäß PVO ersetzt weder die Wartung noch die sachkundigen Prüfungen gemäß DGUV, ASR etc.

Handlungsempfehlung uns Service:

  • Vorbereitung der Prüfung

  • Begleitung und Abstimmung mit dem Prüfer

  • Erstellen eines Leistungsverzeichnisses sowie finale Abstimmung mit Prüfer

  • Ausschreibung / Kostenermittlung

  • Unterstützung bei Vergabe

  • Projektsteuerung/Bauleitung

  • Abnahme der Maßnahmen und Freimeldung an Prüfer und Behörde