Instandsetzungen im Zusammenhang mit der PVO-Prüfung dienen der technisch einwandfreien und rechtskonformen Behebung von Mängeln, die im Rahmen von Erstprüfungen vor Inbetriebnahme festgestellt werden. Ziel ist es, die betriebsbereite Übergabe der Anlagen zu gewährleisten und alle sicherheitsrelevanten Anforderungen zu erfüllen.
Instandsetzungen im Rahmen der PVO-Prüfung sind essenziell für die rechtskonforme, sichere und nachvollziehbare Übergabe technischer Anlagen an den Betrieb. Durch eine strukturierte Abwicklung mit digitalen Werkzeugen, standardisierten Verfahren und KPI-, SLA-, XLA-gesteuerter Qualitätssicherung wird die Verfügbarkeit, Transparenz und Betriebsfreigabe signifikant verbessert.
Eine Instandsetzung umfasst alle Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit technischer Systeme oder Komponenten, die bei der PVO-Prüfung durchgefallen oder auffällig geworden sind. Dazu zählen sowohl reparative Eingriffe als auch Austauschmaßnahmen inklusive Nachprüfung.
Betreiberverantwortung (nicht delegierbar)
Freigabe der erforderlichen Instandsetzungen nach Mängelbewertung
Einhaltung der gesetzlichen Nachrüstpflichten gemäß BetrSichV und TRBS
Dokumentation aller Maßnahmen und deren Ergebnisse
Sicherstellung der Nachprüfung durch befähigte Personen
Prüfung und Freigabe der finalen Inbetriebnahme
Delegierbare Pflichten
Durchführung operativer Instandsetzungen durch Fachunternehmen
Ersatzteilbeschaffung und Koordination mit Herstellern
Pflege von Wartungs- und Instandsetzungsnachweisen im CAFM
Kommunikation mit Prüfinstanzen, Bauleitung und Fachplanern
Nachdokumentation der Maßnahmen inkl. Fotobelegen und Prüfprotokollen
Rechtlicher Rahmen
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
TRBS 1201 / 1111 – Prüfung und Gefährdungsbeurteilung
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
DGUV Vorschriften (z. B. Vorschrift 3)
Landesbauordnungen (LBO)
Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) je nach Anlagenart