Ziel der technischen Betriebsführung im Bereich der PVO-Prüfungen (Erstprüfungen gemäß gesetzlicher Vorschriften vor Inbetriebnahme) ist die sichere, rechtskonforme und nachvollziehbare Übergabe von Anlagen und Betriebsmitteln an den Regelbetrieb. Die Prüfung stellt sicher, dass alle Anlagen den gesetzlichen, technischen und nutzungsspezifischen Anforderungen entsprechen, bevor sie in Betrieb genommen werden.
Die technische Betriebsführung im Bereich PVO-Prüfung stellt die rechtssichere und technisch fundierte Übergabe neuer oder geänderter Anlagen an den Betrieb sicher. Durch strukturierte Abläufe, digitale Tools und eine präzise KPI-/SLA-/XLA-Steuerung wird nicht nur die Betriebssicherheit, sondern auch die Nachhaltigkeit und Auditierbarkeit des Prüfprozesses gewährleistet – über alle Nutzungstypen hinweg.
Die Prüfung vor Inbetriebnahme (PVO) ist eine gesetzlich geforderte Maßnahme zur Bewertung der Betriebssicherheit von neuen oder wesentlich veränderten technischen Anlagen. Sie muss durch befähigte Personen oder zugelassene Prüfstellen durchgeführt und dokumentiert werden. Die PVO bildet die Grundlage für die spätere Wiederholungsprüfung, Wartung und Inspektion.
Betreiberverantwortung (nicht delegierbar)
Sicherstellung der Durchführung gesetzlich geforderter PVO-Prüfungen
Auswahl und Beauftragung qualifizierter Prüfpersonen
Dokumentation der Prüfbescheinigung gemäß BetrSichV, TRBS 1201
Veranlassung von Nachbesserungen bei Abweichungen
Freigabe der Anlage zur Inbetriebnahme
Delegierbare Pflichten
Organisation der Prüfungen (Terminierung, Prüfmittelbereitstellung)
Kommunikation mit Prüfstellen und Fachfirmen
Pflege der Prüfdokumentation im CAFM-System
Nachverfolgung von Prüfmaßnahmen und Fristen
Erstellung interner Berichte und Eskalation bei Verzug
Relevanter Rechtsrahmen
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1201, TRBS 1111)