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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Sicherheitstechnische Anlagen: geprüft & regelkonform betreiben

Facility Management: PVO-Prüfung

DIE DIGITALE PLATTFORM PVO-PRÜFUNG ERMÖGLICHT EINE EFFIZIENTE UND TRANSPARENTE VERWALTUNG VON PRÜFUNGS- UND ZERTIFIZIERUNGSPROZESSEN IN UNTERNEHMEN

DIE DIGITALE PLATTFORM PVO-PRÜFUNG ERMÖGLICHT EINE EFFIZIENTE UND TRANSPARENTE VERWALTUNG VON PRÜFUNGS- UND ZERTIFIZIERUNGSPROZESSEN IN UNTERNEHMEN

Mithilfe der PVO-Prüfung können Unternehmen ihre Qualitätsmanagementprozesse optimieren und sicherstellen, dass Industriestandards eingehalten werden. Die Plattform verfügt über eine benutzerfreundliche Schnittstelle und garantiert die Konformität sämtlicher Prüfungen und Zertifizierungen mit den gesetzlichen Anforderungen. Dank der zentralen Speicherung von Prüfungsdaten sind alle relevanten Informationen jederzeit abrufbar, was eine effiziente Zusammenarbeit ermöglicht.

Prüfung: Sicherheitstechnische Anlagen nach Prüfverordnung

Betreiberverantwortung wahrnehmen

Betreiberverantwortung

Intelligente Automatisierungslösungen

Zukunftsorientierte Steuerung von Robotik und Prozessoptimierung.

Beim Betrieb von Gebäuden ist die Betriebssicherheit eine der wichtigsten Aufgaben der Technischen Betriebsführung.

Eigentümer bzw. Betreiber stehen in der Betreiberverantwortung. Technische Anlagen und Einrichtungen müssen immer betriebssicher sein. Hierfür ist die Wartung mit vorhergehender Inspektion ein probates Mittel.

Sicherheitstechnische Anlagen müssen entsprechend der Prüfverordnungen der Länder (z. B. Hamburg: Prüfverordnung - PVO) vor Inbetriebnahme und alle drei Jahre durch Prüfsachverständige geprüft werden.

Die Organisation der Betriebssicherheit ist unerlässlich. Bei der konkreten Beurteilung eines Objekts sind zusätzlich zu den aktuellen Prüfverordnungen auch die Baugenehmigungsbescheide, die Brandschutzkonzepte und die Prüfbescheinigungen für den Brandschutz zu berücksichtigen.



PrüfVerOrdnung – Prüfung durch Prüfsachverständige

Prüfverordnung durch Prüfsachverständige

Konzept der Aufteilung

Darstellung der Teilungsmöglichkeiten einer Immobilie.

Die sich dreijährig wiederholenden Prüfung nach PVO (PrüfVerOrdnung – Prüfung durch Prüfsachverständige) st eine Bauaufsichtliche Prüfung nach Bauordnung und wird durch die Bauaufsichtsbehörden der jeweiligen Bundesländer bzw. Kommunen gefordert bzw. überwacht.

Jedes Bundesland hat eine eigene PVO. Diese unterscheiden sich in wenigen Punkten voneinander. Zum Beispiel wird die Aufsicht über Windkraftanlagen oder Fliegende Bauten in Hamburg durch externe Dienstleister ausgeführt. Die Prüfer sind grundsätzlich sachverständig. Eine Liste der für die PVO und die jeweiligen technischen Anlagen zugelassenen Prüfer bzw. Prüforganisationen (ZÜS) finden Sie hier.

Wer darf prüfen?

Generell sind ausschließlich anerkannte Sachverständige befugt, technische Anlagen zu überprüfen. Diese Fachleute müssen von den zuständigen Zulassungsbehörden anerkannt sein und sind speziell geschulte und offiziell anerkannte Sachkundige. Ihre Ausbildung und Erfahrung vermitteln ihnen besondere Fachkenntnisse in einem bestimmten Bereich, und sie sind mit Unfallverhütungsvorschriften, Normen usw. vertraut. Sie führen Inspektionen durch und erstellen Gutachten. Beispiele für solche Sachverständige sind Mitglieder der Technischen Überwachungsvereine. Zu ihren Aufgaben gehört die Prüfung spezifischer Einrichtungen, technischer Geräte und Arbeitsmittel zu festgelegten Zeitpunkten. Zudem müssen sie ein entsprechendes Hochschulstudium abgeschlossen haben und nachweisen können, dass sie längere Zeit in dem Bereich gearbeitet haben, den sie prüfen sollen. Die Zulassung in einem Bundesland gilt für sämtliche Bundesländer.

Prüfsachverständige für Gebäudetechnik

Sachverständige

Anschrift

Anerkannt bis

Anerkennte Fachrichtungen gemäß §14 PVO

ASR
Tel.: 04402/59 86 00
E-Mail:
info@roebken.com

26180 Rastede

12.06.2030

Brandmeldeanlagen
CO-Warnanlagen
Starkstromanlagen einschl. Sicherheitsstromversorgung

BIS Sachverständigen GmbH & Co. KG
Tel.: 07232/31 33 20
E-Mail: info@bis-s.de

75203 Königsbach-Stein

03.10.2027

Alarmierungsanlagen
Brandmeldeanlagen
Starkstromanlagen einschl. Sicherheitsstromversorgung

DEKRA Automobil GmbH Industrie, Bau, Immobilien
Tel.: 040/2 36 03 - 0
E-Mail: hamburg.automobil@dekra.com

22419 Hamburg

23.08.2052

Alarmierungsanlagen
Brandmeldeanlagen
Starkstromanlagen einschl. Sicherheitsstromversorgung

Dipl.-Ing. Jürgen Föhse
Tel.: 040/23 60 30
E-Mail: juergen.foehse@dekra.com

 

25.03.2024

Brandmeldeanlagen
Starkstromanlagen einschl. Sicherheitsstromversorgung

Dipl.-Ing. Manfred Haß
Tel.: 0431/54 67 - 278
E-Mail: manfred.hass@dekra.com

24107 Kiel

27.04.2026

Alarmierungsanlagen
Brandmeldeanlagen
Starkstromanlagen einschl. Sicherheitsstromversorgung

Dipl.-Ing. Götz Laube
Tel.: 040/2 36 03 - 839
E-Mail: goetz.laube@dekra.com

 

10.07.2028

CO-Warnanlagen
Lüftungsanlagen
Rauchabzugsanlagen

Dipl.-Ing. Carsten Steiling
Tel.: 040/2 36 03 - 800
E-Mail: carsten.steiling@dekra.com

 

02.09.2033

Alarmierungsanlagen
Brandmeldeanlagen
Starkstromanlagen einschl. Sicherheitsstromversorgung

EME - Eidam & Müller-Edzards GbR
Tel.: 040/8 40 52 05-13
E-Mail: j.eidam@eme-sv.de

22547 Hamburg

11.08.2044

CO-Warnanlagen
Lüftungsanlagen
Rauchabzugsanlagen

Dipl.-Ing. (FH) Jörg Ehwalt
Tel.: 040/73 59 73 59
E-Mail: ehwalt@web.de

21035 Hamburg

29.03.2030

Alarmierungsanlagen
Brandmeldeanlagen
Starkstromanlagen einschl. Sicherheitsstromversorgung

Dipl.-Ing. Stefan Elmers
Tel.: 02602/94 95 60-0
E-Mail: info@s3elmers.de

56424 Mogendorf

17.06.2032

nichtselbsttätige Feuerlöschanlagen
selbsttätige Feuerlöschanlagen

E-I-H * Engineering & Inspection Hellmund
Tel.: 034606/36 50 90
E-Mail: info@eih24.com

06193 Petersberg

21.09.2030

nichtselbsttätige Feuerlöschanlagen
selbsttätige Feuerlöschanlagen

GGS mbH
Tel.: 030/4 03 04 08 - 10
E-Mail: mzr@ggs-technik.de

13509 Berlin

09.08.2032

Lüftungsanlagen
Rauchabzugsanlagen

Dipl.-Ing. Ralf Goldbach
Tel.: 040/65 90 89 99

22111 Hamburg

02.05.2030

CO-Warnanlagen
Lüftungsanlagen

GS-Sachverständigenbüro
Tel.: 040/63 85 87 50

22307 Hamburg

22.07.2030

CO-Warnanlagen
Lüftungsanlagen
nichtselbsttätige Feuerlöschanlagen
Rauchabzugsanlagen
selbsttätige Feuerlöschanlagen

Ingenieur- und Sachverständigenbüro für Elektrotechnik Hahne
Tel.: 040/30 75 06 05
E-Mail: info@isb-hahne.de

22045 Hamburg

11.08.2036

Alarmierungsanlagen
Brandmeldeanlagen
Starkstromanlagen einschl. Sicherheitsstromversorgung

Ingenieurbüro Henk
Tel.: 040/60 09 88 71
E-Mail: ohenk@ibhenk.de

21073 Hamburg

10.07.2040

CO-Warnanlagen
Lüftungsanlagen
Rauchabzugsanlagen

Dipl.-Ing. Oliver Hoffmann
Mobil: 0163/4 20 10 45
E-Mail: hoffmann.kamen@online.de

59174 Kamen

09.09.2031

CO-Warnanlagen
Lüftungsanlagen
Rauchabzugsanlagen

M. Sc. Alexander Hoferer
Tel.: 07621/1 68 13 63
E-Mail: briefkasten@hoferer-etechnik.de

79540 Lörrach

30.10.2048

Alarmierungsanlagen
Brandmeldeanlagen
Starkstromanlagen einschl. Sicherheitsstromversorgung

Ingenieurbüro A. Teschke GmbH
Tel.: 0234/9 43 11 50
E-Mail: at@ib-teschke.de

44795 Bochum

31.08.2029

Rauchabzugsanlagen

Ingenieurbüro M. Reimann
Tel.: 02855/1 60 01 60

46562 Voerde

05.03.2031

Rauchabzugsanlagen

Ingenieurbüro Vincke + Müller
Tel.: 04171/66 99 - 0

21423 Winsen

31.05.2023

Alarmierungsanlagen
Brandmeldeanlagen
Starkstromanlagen einschl. Sicherheitsstromversorgung

Ingenieur- und Sachverständigenbüro Kretz
Tel.: 02834/3 72 75 31
E-Mail: kretz@psv-kretz.com

47638 Straelen

15.10.2049

Alarmierungsanlagen
Brandmeldeanlagen
Starkstromanlagen einschl. Sicherheitsstromversorgung

Ingenieur- und Sachverständigenbüro Schwarz
Tel.: 0231/53 21 40 09
E-Mail: schwarz@psv-schwarz.com

44227 Dortmund

29.11.2044

Alarmierungsanlagen
Brandmeldeanlagen
Starkstromanlagen einschl. Sicherheitsstromversorgung

Willis Towers Watson Versicherungsmakler GmbH
Tel.: 040/84 00 40 - 1663
E-Mail: caren.neitzel@WillisTowersWatson.com

20097 Hamburg

14.06.2026

Alarmierungsanlagen
Brandmeldeanlagen
nichtselbsttätige Feuerlöschanlagen
Rauchabzugsanlagen
selbsttätige Feuerlöschanlagen

Dipl.-Ing. Werner Jaehner
Tel.: 040/79 01 24 80
E-Mail: werner.jaehner@web.de

21079 Hamburg

01.01.2027

CO-Warnanlagen
Lüftungsanlagen
nichtselbsttätige Feuerlöschanlagen
Rauchabzugsanlagen
selbsttätige Feuerlöschanlagen

Dipl.-Ing. Georgios Karagiannis
Mobil: 0174/8 01 18 00
E-Mail: mail@psg-berlin.de

12163 Berlin

12.03.2034

CO-Warnanlagen
Lüftungsanlagen
Rauchabzugsanlagen

Dipl.-Ing. Stefan Knigge
Tel.: 034601/2 77 63
E-Mail: info@psv-knigge.de

06198 Salzatal

27.12.2033

Brandmeldeanlagen
Starkstromanlagen einschl. Sicherheitsstromversorgung

Nemko GmbH & Co. KG ERG-Elektronische Revision
Tel.: 04173/58 03 45

76327 Pfinztal

14.01.2032

Alarmierungsanlagen
Brandmeldeanlagen
Starkstromanlagen einschl. Sicherheitsstromversorgung

Sachverständigenbüro Peter Kunert
Tel.: 06031/9 64 97 74
E-Mail: Peter.Kunert@svkunert.de

61169 Friedberg

16.02.2022

CO-Warnanlagen
Lüftungsanlagen
Rauchabzugsanlagen

Dipl.-Ing. Jürgen Panten
Tel.: 0211/7 00 08 80
E-Mail: juergenpanten@web.de

40593 Düsseldorf

11.04.2024

Alarmierungsanlagen
Brandmeldeanlagen
CO-Warnanlagen
Starkstromanlagen einschl. Sicherheitsstromversorgung

Dipl.-Ing. Klaus-Dieter Poll
Tel.: 0451/40 03 20 67
E-Mail: kd@sv-poll.de

23566 Lübeck

17.07.2032

Alarmierungsanlagen
Brandmeldeanlagen
Starkstromanlagen einschl. Sicherheitsstromversorgung

Dipl.-Ing. Holger Reder
Tel.: 0441/36 16 91 51
E-Mail: info@hreder.de

26125 Oldenburg

20.01.2029

CO-Warnanlagen
Lüftungsanlagen
Rauchabzugsanlagen

Sachverständigenbüro Dr. Bitter
Tel.: 0711/95 39 22 - 0
E-Mail: info@svb-bitter.de

70374 Stuttgart

08.01.2035

Lüftungsanlagen
Rauchabzugsanlagen

Sachverständigenbüro Osterkamp
Tel.: 040/75 66 32 52 99
E-Mail: s.osterkamp@sv-osterkamp.de

20359 Hamburg

08.05.2036

CO-Warnanlagen
Lüftungsanlagen
Rauchabzugsanlagen

Sachverständigenbüro Post
Tel.: 030/51 63 61 34
E-Mail: info@svb-post.de

12555 Berlin

09.08.2034

Brandmeldeanlagen
Starkstromanlagen einschl. Sicherheitsstromversorgung

Sachverständigenbüro SANDER/DONISLAWSKI
Tel.: 040/57 00 68 48
E-Mail: office@sv-sander.de

22523 Hamburg

05.01.2035

CO-Warnanlagen
Lüftungsanlagen
Rauchabzugsanlagen

Sachverständigen Gesellschaft Grapentin mbH
Tel.: 030/1 20 86 11 20
E-Mail: office@svg-g.de

14513 Teltow

24.12.2036

Brandmeldeanlagen
Starkstromanlagen einschl. Sicherheitsstromversorgung

Dipl.-Ing. Bernd Schädlich
Tel.: 0381/8 00 50 00
E-Mail: IBSchaedlich@t-online.de

18119 Rostock

21.08.2027

CO-Warnanlagen
Lüftungsanlagen
Rauchabzugsanlagen

Dipl.-Ing. Michael Schubert
Tel.: 030/94 87 82 14
E-Mail: sachv@t-online.de

16341 Panketal (OT Zepernick)

03.12.2030

Alarmierungsanlagen
Brandmeldeanlagen
Starkstromanlagen einschl. Sicherheitsstromversorgung

Dipl.-Ing. Robert Schwarz
Tel.: 0160/97 24 71 08
E-Mail: ISB-Schwarz@t-online.de

47228 Duisburg

17.03.2031

CO-Warnanlagen
Lüftungsanlagen
Rauchabzugsanlagen

SITEC GmbH
Tel.: 07195/7 52 23

71364 Winnenden

16.04.2022

Lüftungsanlagen
Rauchabzugsanlagen

sv-elt Sachverständigen GbR
Tel.: 06406/9 23 34 0
E-Mail: udo.kuehbauch@sv-elt.com

35460 Staufenberg

06.01.2031

Alarmierungsanlagen
Brandmeldeanlagen
Starkstromanlagen einschl. Sicherheitsstromversorgung

Technische Prüfgesellschaft mbH
Tel.: 030/3 99 28 60

12347 Berlin

17.07.2030

CO-Warnanlagen
Lüftungsanlagen
nichtselbsttätige Feuerlöschanlagen
Rauchabzugsanlagen
selbsttätige Feuerlöschanlagen

Dipl.-Ing. Heiner Liekefeld
Tel.: 040/53 02 62 00
E-Mail: liekefeld@tpg.de

20457 Hamburg

21.09.2026

CO-Warnanlagen
Lüftungsanlagen
nichtselbsttätige Feuerlöschanlagen
Rauchabzugsanlagen
selbsttätige Feuerlöschanlagen

TESS Technisches Sachverständigen- und Ingenieurbüro Sorst
Tel.: 030/81 29 97 23
E-Mail: info@tess-berlin.de

10715 Berlin

21.04.2032

CO-Warnanlagen
Lüftungsanlagen
Rauchabzugsanlagen

TPG-Elplan-Nord mbH
Tel.: 040/72 41 05 06
E-Mail: buero@elplan-nord.de

21029 Hamburg

14.10.2050

Alarmierungsanlagen
Brandmeldeanlagen
Starkstromanlagen einschl. Sicherheitsstromversorgung

TÜV Hessen
Tel.: 06400/91 10 - 0

35440 Linden

16.07.2027

Alarmierungsanlagen
Brandmeldeanlagen
Starkstromanlagen einschl. Sicherheitsstromversorgung

TÜV Nord Systems GmbH & Co. KG
Tel.: 040/85 57 - 0
E-Mail: baurecht@tuev-nord.de

22525 Hamburg

08.08.2054

Alarmierungsanlagen
Brandmeldeanlagen
Starkstromanlagen einschl. Sicherheitsstromversorgung

Dipl.-Ing. (FH) Carsten Ohlandt
Tel.: 0160/8 88 44 39
E-Mail: cohlandt@tuev-nord.de

 

22.05.2033

Alarmierungsanlagen
Brandmeldeanlagen
Starkstromanlagen einschl. Sicherheitsstromversorgung

Dipl.-Ing. Rainer von Elling
Tel.: 0160/8 88 01 47
E-Mail: RvonElling@tuev-nord.de

30519 Hannover

04.03.2027

Alarmierungsanlagen
Brandmeldeanlagen
nichtselbsttätige Feuerlöschanlagen
selbsttätige Feuerlöschanlagen

TÜV Rheinland Industrie Service GmbH Niederlassung Hamburg
Tel.: 040/3 78 79 04 10
E-Mail: ksc-no@de.tuv.com

22527 Hamburg

08.01.2032

Alarmierungsanlagen
Brandmeldeanlagen

B.Eng. Patrick Heuer
Mobil: 0162/1 02 49 86

 

15.03.2057

Alarmierungsanlagen
Brandmeldeanlagen
Starkstromanlagen einschl. Sicherheitsstromversorgung

Dipl.-Ing. Josef Roß
Tel.: 0172/2 63 84 49
E-Mail: josef.ross@de.tuv.com

 

25.05.2035

Alarmierungsanlagen
Brandmeldeanlagen
Starkstromanlagen einschl. Sicherheitsstromversorgung

Dipl.-Ing. (FH) Olaf Steinert
Tel.: 0172/32 71 050
E-Mail: olaf.steinert@de.tuv.com

 

01.09.2028

Brandmeldeanlagen
Starkstromanlagen einschl. Sicherheitsstromversorgung

TÜV Süd Industrie Service GmbH
Tel.: 089/57 91 10 34
E-Mail: Peter.Vogelsang@tuev-sued.de

80686 München

05.09.2033

Lüftungsanlagen
Rauchabzugsanlagen

Dipl.-Ing. (FH) Michael Kötting
Tel.: 0271/31 78 23 - 83
E-Mail: michael.koetting@tuev-sued.de

 

16.05.2039

Alarmierungsanlagen
Brandmeldeanlagen
Starkstromanlagen einschl. Sicherheitsstromversorgung

TÜV Süd Industrie Service GmbH - Region Nordwest
Tel.: 040/83 29 51 - 90
E-Mail: thomas.brunkhorst@tuev-sued.de

22525 Hamburg

22.04.2035

Alarmierungsanlagen
Brandmeldeanlagen
Starkstromanlagen einschl. Sicherheitsstromversorgung

Dipl.-Ing. Achim Urfels
Tel.: 0171/4 28 06 46
E-Mail: Achim.Urfels@t-online.de

18209 Bad Doberan

06.02.2031

CO-Warnanlagen
Lüftungsanlagen
Rauchabzugsanlagen

VdS Schadenverhütung GmbH
Tel.: 040/25 19 41 - 0
E-Mail: tphamburg@vds.de

20097 Hamburg

03.12.2033

nichtselbsttätige Feuerlöschanlagen
selbsttätige Feuerlöschanlagen

WINTER GmbH & Co. KG
Tel.: 06824/13 42
E-Mail: info@firma-winter.de

66564 Ottweiler

26.01.2042

CO-Warnanlagen
Lüftungsanlagen
Rauchabzugsanlagen

Dipl.-Ing. Achim Wutzke
Tel.: 0177/8 64 22 73
E-Mail: a.wutzke@ingenieurbuero-wutzke.de

22307 Hamburg

 

Alarmierungsanlagen
Brandmeldeanlagen
Starkstromanlagen einschl. Sicherheitsstromversorgung

Allgemeine wiederholende Prüfungen

regelmäßige PVO-Prüfungen

Planung und Bauvorbereitung

Detaillierte Architektenpläne für zukünftige Bauprojekte.

Neben den PVO-Prüfungen existieren weitere regelmäßige Inspektionen, die aufgrund von Unfallverhütungsvorschriften (z. B. für automatische Tore und Türen), Arbeitsstättenrichtlinien (z. B. für Feuerlöscher) und Hygieneverordnungen (z. B. für Trinkwasseranlagen) erforderlich und verpflichtend sind. Zuverlässige Unternehmen führen all diese Prüfungen durch und wiederholen sie normalerweise jährlich, mit Ausnahmen wie bei Personenaufzügen und Feuerlöschern. Diese Prüfungen sollten nicht als "PVO-Prüfungen" angesehen werden.

Gebäudetypen und Nutzungen

PVO-Prüfung der Gebäudetypen & deren Nutzung

odellbau und Materialkunde

Ein Modellhaus umgeben von Baustoffen und Plänen.

Die PVO umfasst nicht nur bestimmte Gebäudetypen wie Hochhäuser, sondern erstreckt sich auch auf deren Nutzung, zum Beispiel wenn ein Bürogebäude als Versammlungsstätte genutzt wird. Die durchgeführten Prüfungen haben hauptsächlich das Ziel, die Sicherheit des Betriebs dieser Gebäude und ihrer Nutzungen zu gewährleisten. Im Wesentlichen handelt es sich um die Überprüfung der Funktionalität der Anlagen und ihrer Komponenten. Dies kann den laufenden Betrieb beeinflussen, zum Beispiel wenn Funktionstests für Sicherheits- oder Starkstromanlagen durchgeführt werden. In solchen Fällen könnte es vorkommen, dass ein Computer oder Gerät nicht ordnungsgemäß heruntergefahren wurde und in den Störungsmodus übergeht. Der automatische Neustart funktioniert möglicherweise nicht wie erwartet. Dennoch sollten solche Situationen bei sorgfältiger Vorbereitung in Zusammenarbeit mit dem Sachverständigen und dem Technischen Facility Management Ausnahmen darstellen. Es ist wichtig zu beachten, dass die PVO-Prüfung nicht den organisatorischen Brandschutz überprüft. Dieser Aspekt fällt in den Verantwortungsbereich der Brandverhütungsschau.

Kosten für Prüfungen und Mängelbehebung

Kosten für Prüfungen & Mangelbeseitigung-PVO-Prüfungen

Finanzanalyse und Leistungsdaten

Wirtschaftliche Effizienz durch fortschrittliche Datenanalyse.

Diese Prüfungen stellen spezielle Anforderungen an die Budgetverantwortlichen im Technischen Facility Management. Es fallen Kosten nicht nur für die eigentlichen Prüfungen an, sondern auch für das benötigte Personal. Finanzmittel für die Beseitigung von festgestellten Mängeln müssen vorhanden sein, da diese innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach der Prüfung behoben werden müssen. Im Fall von besonders schwerwiegenden Mängeln ist sogar eine unmittelbare Behebung erforderlich, um eine Untersagung des Betriebs zu vermeiden.

Anspruch auf Gewährleistung durchsetzen

Mangel nach der PVO-Prüfung beheben-Mangel nach der PVO-Prüfung beseitigen-Mangelanspruchsmanagement

Fokus auf Immobilienauswahl

Selektive Betrachtung im Immobilienmanagement.

Wenn während der ersten Überprüfung nach der Fertigstellung Mängel erkannt werden, legen wir besonderen Wert auf eine gründliche Untersuchung. Es könnte sein, dass diese Überprüfung möglicherweise noch innerhalb der erweiterten Gewährleistungsfrist fällt (siehe VOB-Verträge, 5 bzw. 4 Jahre).

Die Verantwortlichen des Mangelanspruchsmanagement prüfen, ob für die Kosten der Beseitigung dieser Mängel die Errichterfirmen herangezogen werden können. Hierdurch können erhebliche Kosten eingespart werden.

Begriffe im Kontext

Begriff

Kurzerläuterung

PVO der Hansestadt Hamburg

Regelung bezüglich Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure, Prüfsachverständige und Technischer Prüfungen.

Sachkundiger oder Befähigte Person

Eine Person wird als sachkundig betrachtet, wenn sie aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und ihrer Erfahrung ausreichende Kenntnisse im Bereich der zu überprüfenden Einrichtung besitzt und mit den relevanten staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien sowie allgemein anerkannten technischen Standards (wie z. B. DIN-Normen, VDE-Bestimmungen und technische Regeln der EU-Staaten oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) so vertraut ist, dass sie den sicherheitsgerechten Zustand der Einrichtung beurteilen kann. Als sachkundige Personen können unter anderem Betriebsingenieure, Meister, Fachkräfte oder Monteure fungieren.

Sachverständiger

Eine Person wird als Sachverständige/r angesehen, wenn sie aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung spezielle Kenntnisse im Bereich der zu prüfenden Einrichtung aufweist und mit den relevanten staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien sowie allgemein anerkannten technischen Standards vertraut ist. Diese Person muss in der Lage sein, die Einrichtung zu inspizieren und eine fachliche Beurteilung abzugeben. Sachverständige können Mitglieder von zugelassenen Überwachungsstellen gemäß dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz sein oder auch andere anerkannte Fachkräfte. Zugelassene Überwachungsstellen sind Organisationen, die von den zuständigen Landesbehörden dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gemeldet wurden und erfolgreich ein Akkreditierungsverfahren absolviert haben.

VOB

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein dreiteiliges Regelwerk, das vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen entwickelt und aktualisiert wird. Es dient der Vergabe von Bauaufträgen und umfasst Vertragsbedingungen. Die VOB ist für Bauaufträge im öffentlichen Sektor in Deutschland verbindlich und findet auch in privaten Bauverträgen häufig Anwendung.

Gewährleistung Mängelhaftung

gemäß BGB Haftung auf Sachmangel gesetzlich 1-2 Jahre (gewerblich/privat)

Erweiterte Gewährleistung

Vertraglich (durch VOB) erweiterte Gewährleistung auf 4/5 Jahre (nur gewerblich!)

Mangelanspruchsmanagement

(alt: Gewährleistungsmanagement) Management zur Durchsetzung Sachhaftungsmangelanspruchs

HmbGVBl

Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt

Brandschutzkonzept

Ein Brandschutzkonzept ist ein Dokument, das sämtliche erforderlichen Brandschutzeigenschaften eines Gebäudes, einer baulichen Anlage oder eines Teils davon zum Zeitpunkt der Konzepterstellung beschreibt. Während seiner Entwicklung legt es Brandschutzrichtlinien fest und kann auch deren Umsetzung erläutern. Ein Brandschutzkonzept kann als Grundlage dienen, um weitere erforderliche Regelungen für ein Gebäude abzuleiten, wie beispielsweise eine Brandschutzordnung oder eine Brandfallmatrix.

Rettungswege

Gemäß § 31 Abs. 1 HBauO ist erforderlich, dass jede Nutzungseinheit in jedem Geschoss über zumindest zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie verfügt.

ZÜS

Im Zuge der Liberalisierung des Prüfwesens in Deutschland wurden zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) eingeführt, die seit dem 1. Januar 2006 die Prüfungen durchführen, die zuvor von den amtlich anerkannten Sachverständigen der Überwachungsorganisationen erledigt wurden.

HOAI

Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen

HOAI Leistungsphase 9

Auch LPh. 9 Objektbetreuung / beinhaltet Gewährleistungsverfolgung. Muss vertraglich vereinbart werden

Raumlufttechnische Anlage

Bei Lüftungsanlagen, auch bekannt als Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen), handelt es sich um sämtliche Systeme, die den Zustand der Raumluft hinsichtlich Lufttemperatur, Luftfeuchtigkeit und Luftqualität beeinflussen. Sie sind verantwortlich für den Austausch der Luft sowie die thermische Behandlung der Luft in Räumen und Gebäuden. Die Lüftungsanlage kontinuierlich entfernt die verbrauchte Raumluft und führt Frischluft mit effizienten Filtern gereinigt in den Raum.

CO-Warnanlagen

In Gebäude-Tiefgaragen werden CO-Warnanlagen installiert, um das Betreten der Garage zu verhindern, wenn eine erhöhte CO-Belastung auftritt. Warnhinweise und Sirenen signalisieren dieses Ereignis. CO steht für Kohlenmonoxid.

Maschinelle Rauchabzusanlagen

Als maschinelle Rauchabzugsanlage (MRA) wird eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA) bezeichnet, wenn ihre Funktion mit motorischem Antrieb erfolgt.

Natürliche Rauchabzugsanlagen

Der Rauchabzug stellt eine wesentliche Komponente des präventiven Brandschutzes und des Schutzes von Personen dar. Im Falle eines Brandes entstehen hauptsächlich Hitze, Rauch und heiße Brandgase. Im Unterschied zu früheren Ansätzen muss der Rauchabzug vom Wärmeabzug unterschieden werden. Seine Funktion besteht darin, den im Brandfall entstehenden Rauch aus dem Inneren eines Gebäudes nach außen abzuleiten.

Nichtselbsttägie Feuerlöschanlagen

Nicht selbsttätige Feuerlöschanlagen umfassen Innenhydranten. Es gibt eine Unterscheidung zwischen Nass- und Trocken-Nass-Systemen. Diese Systeme sind für den Einsatz durch die Feuerwehr (Typ F) vorgesehen und dienen auch der Selbsthilfe bei beginnenden Bränden (Typ S). Hydrantenanlagen müssen von Prüfsachverständigen überprüft werden.

Selbsttgige Feuerlöschanlagen

Ortsfeste, automatische Feuerlöschanlagen haben die Fähigkeit, Brände in ihrer Entstehungsphase zu identifizieren, zu signalisieren und zu bekämpfen. Sie sind besonders notwendig, wenn ein rechtzeitiger und effektiver manueller Löschangriff durch die Feuerwehr nicht machbar ist.

Starkstromanlagen

Die Definition des Begriffs "Starkstrom" ist nicht einheitlich. Bis zum Jahr 2000 wurden in Deutschland alle ein- oder mehrphasigen Installationen bis 1000 V in den VDE-Vorschriften als Starkstromanlagen bezeichnet, die nicht zu den Kleinspannungsanlagen (umgangssprachlich Schwachstromanlagen) gehörten.

Sicherheitsstromversorgung

Die Sicherheitsstromversorgung versorgt bei Stromausfall ohne Spannungsunterbrechung für eine begrenzte Zeit sicherheitstechnische Einrichtungen mit Strom, wie z.B. Beatmungsgeräte und Sicherheitsbeleuchtung für die Evakuierung aus dem Gebäude.

Alarmierungsanlagen

Alarmierungseinrichtungen und Hilfen für die Alarmierung sind, abgesehen von Gesten und Zurufen durch Personen, eine der wesentlichen Säulen des betrieblichen Brandschutzes und der Gefahrenabwehr

Brandmeldeanlage

Eine Brandmeldeanlage (BMA) ist eine Gefahrenmeldeanlage im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes. Sie beinhaltet eine Brandmelderzentrale, die dazu dient, Ereignisse von verschiedenen Brandmeldern zu empfangen, zu analysieren und entsprechende Reaktionen einzuleiten.

Instandhaltung

Eine Brandmeldeanlage (BMA) ist eine Gefahrenmeldeanlage im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes. In ihr ist eine Brandmelderzentrale enthalten, die dazu dient, Ereignisse von unterschiedlichen Brandmeldern zu empfangen, zu evaluieren und angemessene Maßnahmen zu initiieren.

Dokumente der Instandhaltung

Prüfberichte/ Beschreibungen/ Bedienungsanleitungen/ Anlagenschematas/ Diagramme/ Bau- und Grundrisspläne etc..

Betreiberverantwortung

Gemäß VDI 3810 besagt: "Die Betreiberverantwortung ist die rechtliche Verpflichtung zum sicheren Betrieb einer Anlage, einer Einheit in einem Gebäude, einer anderen potenziellen Gefahrenquelle oder eines Bereichs, der für die Öffentlichkeit (Publikumsverkehr) zugänglich ist."