Sicherheitstechnische Anlagen: geprüft & regelkonform betreiben
Facility Management: PVO-Prüfung
Prüfung: Sicherheitstechnische Anlagen nach Prüfverordnung
- Betriebssicherheit ist unerlässlich
- Prüfung durch Sachverständige
- Prüfung durch Sachkundige
- Aktuelle Nutzung
- Herausforderung: Budgetsicherheit
- Mangelanspruch nach Erstprüfung
- Begriffe
Betreiberverantwortung wahrnehmen
Beim Betrieb von Gebäuden ist die Betriebssicherheit eine der wichtigsten Aufgaben der Technischen Betriebsführung.
Eigentümer bzw. Betreiber stehen in der Betreiberverantwortung. Technische Anlagen und Einrichtungen müssen immer betriebssicher sein. Hierfür ist die Wartung mit vorhergehender Inspektion ein probates Mittel.
Sicherheitstechnische Anlagen müssen entsprechend der Prüfverordnungen der Länder (z. B. Hamburg: Prüfverordnung - PVO) vor Inbetriebnahme und alle drei Jahre durch Prüfsachverständige geprüft werden.
Die Organisation der Betriebssicherheit ist unerlässlich. Bei der konkreten Beurteilung eines Objekts sind zusätzlich zu den aktuellen Prüfverordnungen auch die Baugenehmigungsbescheide, die Brandschutzkonzepte und die Prüfbescheinigungen für den Brandschutz zu berücksichtigen.
PrüfVerOrdnung – Prüfung durch Prüfsachverständige
Die sich dreijährig wiederholenden Prüfung nach PVO (PrüfVerOrdnung – Prüfung durch Prüfsachverständige) st eine Bauaufsichtliche Prüfung nach Bauordnung und wird durch die Bauaufsichtsbehörden der jeweiligen Bundesländer bzw. Kommunen gefordert bzw. überwacht.
Jedes Bundesland hat eine eigene PVO. Diese unterscheiden sich in wenigen Punkten voneinander. Zum Beispiel wird die Aufsicht über Windkraftanlagen oder Fliegende Bauten in Hamburg durch externe Dienstleister ausgeführt. Die Prüfer sind grundsätzlich sachverständig. Eine Liste der für die PVO und die jeweiligen technischen Anlagen zugelassenen Prüfer bzw. Prüforganisationen (ZÜS) finden Sie hier.
Wer darf prüfen?
Generell sind ausschließlich anerkannte Sachverständige befugt, technische Anlagen zu überprüfen. Diese Fachleute müssen von den zuständigen Zulassungsbehörden anerkannt sein und sind speziell geschulte und offiziell anerkannte Sachkundige. Ihre Ausbildung und Erfahrung vermitteln ihnen besondere Fachkenntnisse in einem bestimmten Bereich, und sie sind mit Unfallverhütungsvorschriften, Normen usw. vertraut. Sie führen Inspektionen durch und erstellen Gutachten. Beispiele für solche Sachverständige sind Mitglieder der Technischen Überwachungsvereine. Zu ihren Aufgaben gehört die Prüfung spezifischer Einrichtungen, technischer Geräte und Arbeitsmittel zu festgelegten Zeitpunkten. Zudem müssen sie ein entsprechendes Hochschulstudium abgeschlossen haben und nachweisen können, dass sie längere Zeit in dem Bereich gearbeitet haben, den sie prüfen sollen. Die Zulassung in einem Bundesland gilt für sämtliche Bundesländer.
Prüfsachverständige für Gebäudetechnik
Sachverständige | Anschrift | Anerkannt bis | Anerkennte Fachrichtungen gemäß §14 PVO |
---|---|---|---|
ASR | 26180 Rastede | 12.06.2030 | Brandmeldeanlagen |
BIS Sachverständigen GmbH & Co. KG | 75203 Königsbach-Stein | 03.10.2027 | Alarmierungsanlagen |
DEKRA Automobil GmbH Industrie, Bau, Immobilien | 22419 Hamburg | 23.08.2052 | Alarmierungsanlagen |
Dipl.-Ing. Jürgen Föhse | 25.03.2024 | Brandmeldeanlagen | |
Dipl.-Ing. Manfred Haß | 24107 Kiel | 27.04.2026 | Alarmierungsanlagen |
Dipl.-Ing. Götz Laube | 10.07.2028 | CO-Warnanlagen | |
Dipl.-Ing. Carsten Steiling | 02.09.2033 | Alarmierungsanlagen | |
EME - Eidam & Müller-Edzards GbR | 22547 Hamburg | 11.08.2044 | CO-Warnanlagen |
Dipl.-Ing. (FH) Jörg Ehwalt | 21035 Hamburg | 29.03.2030 | Alarmierungsanlagen |
Dipl.-Ing. Stefan Elmers | 56424 Mogendorf | 17.06.2032 | nichtselbsttätige Feuerlöschanlagen |
E-I-H * Engineering & Inspection Hellmund | 06193 Petersberg | 21.09.2030 | nichtselbsttätige Feuerlöschanlagen |
GGS mbH | 13509 Berlin | 09.08.2032 | Lüftungsanlagen |
Dipl.-Ing. Ralf Goldbach | 22111 Hamburg | 02.05.2030 | CO-Warnanlagen |
GS-Sachverständigenbüro | 22307 Hamburg | 22.07.2030 | CO-Warnanlagen |
Ingenieur- und Sachverständigenbüro für Elektrotechnik Hahne | 22045 Hamburg | 11.08.2036 | Alarmierungsanlagen |
Ingenieurbüro Henk | 21073 Hamburg | 10.07.2040 | CO-Warnanlagen |
Dipl.-Ing. Oliver Hoffmann | 59174 Kamen | 09.09.2031 | CO-Warnanlagen |
M. Sc. Alexander Hoferer | 79540 Lörrach | 30.10.2048 | Alarmierungsanlagen |
Ingenieurbüro A. Teschke GmbH | 44795 Bochum | 31.08.2029 | Rauchabzugsanlagen |
Ingenieurbüro M. Reimann | 46562 Voerde | 05.03.2031 | Rauchabzugsanlagen |
Ingenieurbüro Vincke + Müller | 21423 Winsen | 31.05.2023 | Alarmierungsanlagen |
Ingenieur- und Sachverständigenbüro Kretz | 47638 Straelen | 15.10.2049 | Alarmierungsanlagen |
Ingenieur- und Sachverständigenbüro Schwarz | 44227 Dortmund | 29.11.2044 | Alarmierungsanlagen |
Willis Towers Watson Versicherungsmakler GmbH | 20097 Hamburg | 14.06.2026 | Alarmierungsanlagen |
Dipl.-Ing. Werner Jaehner | 21079 Hamburg | 01.01.2027 | CO-Warnanlagen |
Dipl.-Ing. Georgios Karagiannis | 12163 Berlin | 12.03.2034 | CO-Warnanlagen |
Dipl.-Ing. Stefan Knigge | 06198 Salzatal | 27.12.2033 | Brandmeldeanlagen |
Nemko GmbH & Co. KG ERG-Elektronische Revision | 76327 Pfinztal | 14.01.2032 | Alarmierungsanlagen |
Sachverständigenbüro Peter Kunert | 61169 Friedberg | 16.02.2022 | CO-Warnanlagen |
Dipl.-Ing. Jürgen Panten | 40593 Düsseldorf | 11.04.2024 | Alarmierungsanlagen |
Dipl.-Ing. Klaus-Dieter Poll | 23566 Lübeck | 17.07.2032 | Alarmierungsanlagen |
Dipl.-Ing. Holger Reder | 26125 Oldenburg | 20.01.2029 | CO-Warnanlagen |
Sachverständigenbüro Dr. Bitter | 70374 Stuttgart | 08.01.2035 | Lüftungsanlagen |
Sachverständigenbüro Osterkamp | 20359 Hamburg | 08.05.2036 | CO-Warnanlagen |
Sachverständigenbüro Post | 12555 Berlin | 09.08.2034 | Brandmeldeanlagen |
Sachverständigenbüro SANDER/DONISLAWSKI | 22523 Hamburg | 05.01.2035 | CO-Warnanlagen |
Sachverständigen Gesellschaft Grapentin mbH | 14513 Teltow | 24.12.2036 | Brandmeldeanlagen |
Dipl.-Ing. Bernd Schädlich | 18119 Rostock | 21.08.2027 | CO-Warnanlagen |
Dipl.-Ing. Michael Schubert | 16341 Panketal (OT Zepernick) | 03.12.2030 | Alarmierungsanlagen |
Dipl.-Ing. Robert Schwarz | 47228 Duisburg | 17.03.2031 | CO-Warnanlagen |
SITEC GmbH | 71364 Winnenden | 16.04.2022 | Lüftungsanlagen |
sv-elt Sachverständigen GbR | 35460 Staufenberg | 06.01.2031 | Alarmierungsanlagen |
Technische Prüfgesellschaft mbH | 12347 Berlin | 17.07.2030 | CO-Warnanlagen |
Dipl.-Ing. Heiner Liekefeld | 20457 Hamburg | 21.09.2026 | CO-Warnanlagen |
TESS Technisches Sachverständigen- und Ingenieurbüro Sorst | 10715 Berlin | 21.04.2032 | CO-Warnanlagen |
TPG-Elplan-Nord mbH | 21029 Hamburg | 14.10.2050 | Alarmierungsanlagen |
TÜV Hessen | 35440 Linden | 16.07.2027 | Alarmierungsanlagen |
TÜV Nord Systems GmbH & Co. KG | 22525 Hamburg | 08.08.2054 | Alarmierungsanlagen |
Dipl.-Ing. (FH) Carsten Ohlandt | 22.05.2033 | Alarmierungsanlagen | |
Dipl.-Ing. Rainer von Elling | 30519 Hannover | 04.03.2027 | Alarmierungsanlagen |
TÜV Rheinland Industrie Service GmbH Niederlassung Hamburg | 22527 Hamburg | 08.01.2032 | Alarmierungsanlagen |
B.Eng. Patrick Heuer | 15.03.2057 | Alarmierungsanlagen | |
Dipl.-Ing. Josef Roß | 25.05.2035 | Alarmierungsanlagen |
Dipl.-Ing. (FH) Olaf Steinert | 01.09.2028 | Brandmeldeanlagen | |
TÜV Süd Industrie Service GmbH | 80686 München | 05.09.2033 | Lüftungsanlagen |
Dipl.-Ing. (FH) Michael Kötting | 16.05.2039 | Alarmierungsanlagen | |
TÜV Süd Industrie Service GmbH - Region Nordwest | 22525 Hamburg | 22.04.2035 | Alarmierungsanlagen |
Dipl.-Ing. Achim Urfels | 18209 Bad Doberan | 06.02.2031 | CO-Warnanlagen |
VdS Schadenverhütung GmbH | 20097 Hamburg | 03.12.2033 | nichtselbsttätige Feuerlöschanlagen |
WINTER GmbH & Co. KG | 66564 Ottweiler | 26.01.2042 | CO-Warnanlagen |
Dipl.-Ing. Achim Wutzke | 22307 Hamburg | Alarmierungsanlagen |
Allgemeine wiederholende Prüfungen
Neben den PVO-Prüfungen existieren weitere regelmäßige Inspektionen, die aufgrund von Unfallverhütungsvorschriften (z. B. für automatische Tore und Türen), Arbeitsstättenrichtlinien (z. B. für Feuerlöscher) und Hygieneverordnungen (z. B. für Trinkwasseranlagen) erforderlich und verpflichtend sind. Zuverlässige Unternehmen führen all diese Prüfungen durch und wiederholen sie normalerweise jährlich, mit Ausnahmen wie bei Personenaufzügen und Feuerlöschern. Diese Prüfungen sollten nicht als "PVO-Prüfungen" angesehen werden.
Gebäudetypen und Nutzungen
Die PVO umfasst nicht nur bestimmte Gebäudetypen wie Hochhäuser, sondern erstreckt sich auch auf deren Nutzung, zum Beispiel wenn ein Bürogebäude als Versammlungsstätte genutzt wird. Die durchgeführten Prüfungen haben hauptsächlich das Ziel, die Sicherheit des Betriebs dieser Gebäude und ihrer Nutzungen zu gewährleisten. Im Wesentlichen handelt es sich um die Überprüfung der Funktionalität der Anlagen und ihrer Komponenten. Dies kann den laufenden Betrieb beeinflussen, zum Beispiel wenn Funktionstests für Sicherheits- oder Starkstromanlagen durchgeführt werden. In solchen Fällen könnte es vorkommen, dass ein Computer oder Gerät nicht ordnungsgemäß heruntergefahren wurde und in den Störungsmodus übergeht. Der automatische Neustart funktioniert möglicherweise nicht wie erwartet. Dennoch sollten solche Situationen bei sorgfältiger Vorbereitung in Zusammenarbeit mit dem Sachverständigen und dem Technischen Facility Management Ausnahmen darstellen. Es ist wichtig zu beachten, dass die PVO-Prüfung nicht den organisatorischen Brandschutz überprüft. Dieser Aspekt fällt in den Verantwortungsbereich der Brandverhütungsschau.
Kosten für Prüfungen und Mängelbehebung
Diese Prüfungen stellen spezielle Anforderungen an die Budgetverantwortlichen im Technischen Facility Management. Es fallen Kosten nicht nur für die eigentlichen Prüfungen an, sondern auch für das benötigte Personal. Finanzmittel für die Beseitigung von festgestellten Mängeln müssen vorhanden sein, da diese innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach der Prüfung behoben werden müssen. Im Fall von besonders schwerwiegenden Mängeln ist sogar eine unmittelbare Behebung erforderlich, um eine Untersagung des Betriebs zu vermeiden.
Anspruch auf Gewährleistung durchsetzen
Fokus auf Immobilienauswahl
Selektive Betrachtung im Immobilienmanagement.
Wenn während der ersten Überprüfung nach der Fertigstellung Mängel erkannt werden, legen wir besonderen Wert auf eine gründliche Untersuchung. Es könnte sein, dass diese Überprüfung möglicherweise noch innerhalb der erweiterten Gewährleistungsfrist fällt (siehe VOB-Verträge, 5 bzw. 4 Jahre).
Die Verantwortlichen des Mangelanspruchsmanagement prüfen, ob für die Kosten der Beseitigung dieser Mängel die Errichterfirmen herangezogen werden können. Hierdurch können erhebliche Kosten eingespart werden.
Begriffe im Kontext
Begriff | Kurzerläuterung |
---|---|
PVO der Hansestadt Hamburg | Regelung bezüglich Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure, Prüfsachverständige und Technischer Prüfungen. |
Sachkundiger oder Befähigte Person | Eine Person wird als sachkundig betrachtet, wenn sie aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und ihrer Erfahrung ausreichende Kenntnisse im Bereich der zu überprüfenden Einrichtung besitzt und mit den relevanten staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien sowie allgemein anerkannten technischen Standards (wie z. B. DIN-Normen, VDE-Bestimmungen und technische Regeln der EU-Staaten oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) so vertraut ist, dass sie den sicherheitsgerechten Zustand der Einrichtung beurteilen kann. Als sachkundige Personen können unter anderem Betriebsingenieure, Meister, Fachkräfte oder Monteure fungieren. |
Sachverständiger | Eine Person wird als Sachverständige/r angesehen, wenn sie aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung spezielle Kenntnisse im Bereich der zu prüfenden Einrichtung aufweist und mit den relevanten staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien sowie allgemein anerkannten technischen Standards vertraut ist. Diese Person muss in der Lage sein, die Einrichtung zu inspizieren und eine fachliche Beurteilung abzugeben. Sachverständige können Mitglieder von zugelassenen Überwachungsstellen gemäß dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz sein oder auch andere anerkannte Fachkräfte. Zugelassene Überwachungsstellen sind Organisationen, die von den zuständigen Landesbehörden dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gemeldet wurden und erfolgreich ein Akkreditierungsverfahren absolviert haben. |
VOB | Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein dreiteiliges Regelwerk, das vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen entwickelt und aktualisiert wird. Es dient der Vergabe von Bauaufträgen und umfasst Vertragsbedingungen. Die VOB ist für Bauaufträge im öffentlichen Sektor in Deutschland verbindlich und findet auch in privaten Bauverträgen häufig Anwendung. |
Gewährleistung Mängelhaftung | gemäß BGB Haftung auf Sachmangel gesetzlich 1-2 Jahre (gewerblich/privat) |
Erweiterte Gewährleistung | Vertraglich (durch VOB) erweiterte Gewährleistung auf 4/5 Jahre (nur gewerblich!) |
Mangelanspruchsmanagement | (alt: Gewährleistungsmanagement) Management zur Durchsetzung Sachhaftungsmangelanspruchs |
HmbGVBl | Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt |
Brandschutzkonzept | Ein Brandschutzkonzept ist ein Dokument, das sämtliche erforderlichen Brandschutzeigenschaften eines Gebäudes, einer baulichen Anlage oder eines Teils davon zum Zeitpunkt der Konzepterstellung beschreibt. Während seiner Entwicklung legt es Brandschutzrichtlinien fest und kann auch deren Umsetzung erläutern. Ein Brandschutzkonzept kann als Grundlage dienen, um weitere erforderliche Regelungen für ein Gebäude abzuleiten, wie beispielsweise eine Brandschutzordnung oder eine Brandfallmatrix. |
Rettungswege | Gemäß § 31 Abs. 1 HBauO ist erforderlich, dass jede Nutzungseinheit in jedem Geschoss über zumindest zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie verfügt. |
ZÜS | Im Zuge der Liberalisierung des Prüfwesens in Deutschland wurden zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) eingeführt, die seit dem 1. Januar 2006 die Prüfungen durchführen, die zuvor von den amtlich anerkannten Sachverständigen der Überwachungsorganisationen erledigt wurden. |
HOAI | Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen |
HOAI Leistungsphase 9 | Auch LPh. 9 Objektbetreuung / beinhaltet Gewährleistungsverfolgung. Muss vertraglich vereinbart werden |
Raumlufttechnische Anlage | Bei Lüftungsanlagen, auch bekannt als Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen), handelt es sich um sämtliche Systeme, die den Zustand der Raumluft hinsichtlich Lufttemperatur, Luftfeuchtigkeit und Luftqualität beeinflussen. Sie sind verantwortlich für den Austausch der Luft sowie die thermische Behandlung der Luft in Räumen und Gebäuden. Die Lüftungsanlage kontinuierlich entfernt die verbrauchte Raumluft und führt Frischluft mit effizienten Filtern gereinigt in den Raum. |
CO-Warnanlagen | In Gebäude-Tiefgaragen werden CO-Warnanlagen installiert, um das Betreten der Garage zu verhindern, wenn eine erhöhte CO-Belastung auftritt. Warnhinweise und Sirenen signalisieren dieses Ereignis. CO steht für Kohlenmonoxid. |
Maschinelle Rauchabzusanlagen | Als maschinelle Rauchabzugsanlage (MRA) wird eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA) bezeichnet, wenn ihre Funktion mit motorischem Antrieb erfolgt. |
Natürliche Rauchabzugsanlagen | Der Rauchabzug stellt eine wesentliche Komponente des präventiven Brandschutzes und des Schutzes von Personen dar. Im Falle eines Brandes entstehen hauptsächlich Hitze, Rauch und heiße Brandgase. Im Unterschied zu früheren Ansätzen muss der Rauchabzug vom Wärmeabzug unterschieden werden. Seine Funktion besteht darin, den im Brandfall entstehenden Rauch aus dem Inneren eines Gebäudes nach außen abzuleiten. |
Nichtselbsttägie Feuerlöschanlagen | Nicht selbsttätige Feuerlöschanlagen umfassen Innenhydranten. Es gibt eine Unterscheidung zwischen Nass- und Trocken-Nass-Systemen. Diese Systeme sind für den Einsatz durch die Feuerwehr (Typ F) vorgesehen und dienen auch der Selbsthilfe bei beginnenden Bränden (Typ S). Hydrantenanlagen müssen von Prüfsachverständigen überprüft werden. |
Selbsttgige Feuerlöschanlagen | Ortsfeste, automatische Feuerlöschanlagen haben die Fähigkeit, Brände in ihrer Entstehungsphase zu identifizieren, zu signalisieren und zu bekämpfen. Sie sind besonders notwendig, wenn ein rechtzeitiger und effektiver manueller Löschangriff durch die Feuerwehr nicht machbar ist. |
Starkstromanlagen | Die Definition des Begriffs "Starkstrom" ist nicht einheitlich. Bis zum Jahr 2000 wurden in Deutschland alle ein- oder mehrphasigen Installationen bis 1000 V in den VDE-Vorschriften als Starkstromanlagen bezeichnet, die nicht zu den Kleinspannungsanlagen (umgangssprachlich Schwachstromanlagen) gehörten. |
Sicherheitsstromversorgung | Die Sicherheitsstromversorgung versorgt bei Stromausfall ohne Spannungsunterbrechung für eine begrenzte Zeit sicherheitstechnische Einrichtungen mit Strom, wie z.B. Beatmungsgeräte und Sicherheitsbeleuchtung für die Evakuierung aus dem Gebäude. |
Alarmierungsanlagen | Alarmierungseinrichtungen und Hilfen für die Alarmierung sind, abgesehen von Gesten und Zurufen durch Personen, eine der wesentlichen Säulen des betrieblichen Brandschutzes und der Gefahrenabwehr |
Brandmeldeanlage | Eine Brandmeldeanlage (BMA) ist eine Gefahrenmeldeanlage im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes. Sie beinhaltet eine Brandmelderzentrale, die dazu dient, Ereignisse von verschiedenen Brandmeldern zu empfangen, zu analysieren und entsprechende Reaktionen einzuleiten. |
Instandhaltung | Eine Brandmeldeanlage (BMA) ist eine Gefahrenmeldeanlage im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes. In ihr ist eine Brandmelderzentrale enthalten, die dazu dient, Ereignisse von unterschiedlichen Brandmeldern zu empfangen, zu evaluieren und angemessene Maßnahmen zu initiieren. |
Dokumente der Instandhaltung | Prüfberichte/ Beschreibungen/ Bedienungsanleitungen/ Anlagenschematas/ Diagramme/ Bau- und Grundrisspläne etc.. |
Betreiberverantwortung | Gemäß VDI 3810 besagt: "Die Betreiberverantwortung ist die rechtliche Verpflichtung zum sicheren Betrieb einer Anlage, einer Einheit in einem Gebäude, einer anderen potenziellen Gefahrenquelle oder eines Bereichs, der für die Öffentlichkeit (Publikumsverkehr) zugänglich ist." |